Nachrangige Obligationen & Co.: welches Wertpapier wurde gekauft?

In Zeiten des Bail-in sollte man dies genau wissen!
VZS bietet Kontrolle der Bankdokumente


Die noch offene Angelegenheit der vier in Norditalien geretteten Banken hat auch die Bankkunden in Südtirol verunsichert. Viele von ihnen fragen sich nun, ob ihre in Aktien und Obligationen von (lokalen) Banken investierten Ersparnisse sicher sind. Oder gehören die gekauften Wertpapiere etwa zu den berüchtigten „nachrangigen Obligationen“? Worauf gilt es zu achten, wenn man in Zukunft Wertpapiere der Bank kauft? Diese und ähnliche Fragen hören die Fachberater für Finanzfragen der VZS täglich.
 

Wer bereits Aktien und nachrangige Obligationen einer Bank gekauft hat

Die Bankaktien, vor allem jene von nicht quotierten Banken, sind nicht für alle SparerInnen geeignete Finanzprodukte. Ihr Risiko ist ohne Zweifel hoch, und daher sollten jene, die nicht gewillt sind, ihr investiertes Kapital zu riskieren, solche Papiere nicht kaufen. Außerdem handelt es sich um sogenannte „nicht liquide“ Wertpapiere, und daher ist es sehr schwierig bis fast unmöglich, die Wertpapiere wieder zu verkaufen, vor allem wenn die entsprechende Bank nicht gut aufgestellt ist.

Die nachrangigen Obligationen bergen ebenfalls ein hohes Risiko im Fall einer wackligen Bankstabilität. Je weiter in der Zukunft ihre Fälligkeit liegt (auch bis zu 5-6 Jahre), umso höher ist das Risiko, das eigene Kapital zu verlieren, wenn die emittierende Bank ihre finanzielle Stabilität verlieren sollte. Sollte dann auch noch die neue Bail-In-Prodezur angewandt werden (siehewww.verbraucherzentrale.it), sind die nachrangigen Obligationen jene die gleich nach den Aktien „herangezogen“ werden … mit besten Grüßen an die SparerInnen. Dann bleibt nur noch der Weg vor Gericht.

Erfolgte der Kauf der Wertpapiere vor einigen Jahren oder Monaten, kann man jetzt eigentlich nur die Dokumentation von unabhängigen Fachleuten kontrollieren lassen, um zu sehen , ob sich unter den neuen Regeln des Bail-In Risiken abzeichnen.

Die wichtigsten Dokumente hierzu sind: Rahmenvertrag der Geldanlage, Risikoprofil zum Zeitpunkt der Anlage, Informationsprospekt der vor oder bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde, Auftrag und Bestätigung der Auftragsausführung.

Die Überprüfung könnte einige Überraschungen zu Tage fördern: die Experten der VZS konnten bereits wiederholte Male in Bezug auf Aktienverkäufe durch lokale Banken grobe Verstöße bzw. Umgehungen der gesetzlichen Auflagen in Sachen Finanzvermittlung feststellen. So wurden auch unkorrekte Einstufungen bzw. „Überdehnungen“ bei der Einstufung des Risikoprofils festgestellt, wie etwa bei Kunden, die klargestellt hatten, auf keinen Fall ein Risiko eingehen zu wollen, und von der Bank als mit „mittel-hoher“ oder gar „hoher“ Risikoneigung festgehalten wurden.

„Sich vor einer Geldanlage gründlich zu informieren – und zwar nicht nur in der Bank – ist die erste Vorsichtsmaßnahme gegen zukünftige böse Überraschungen, wie sie etwa die SparerInnen der vier geretteten Banken derzeit erleben.“ erklärt VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Dies gilt für jedes zu kaufende Produkt und jede Dienstleistung, und umso mehr für Finanzprodukte, die für viele SparerInnen wahre Bücher mit sieben Siegeln sind. Seiner Bank zu vertrauen ist nicht schlecht, aber man sollte im Hinterkopf behalten, dass die Banken manchmal Interessen verfolgen, die denen ihrer Kunden diametral entgegengesetzt sind – ein richtiggehender Interessenskonflikt, dessen Auswirkungen wir alle dieser Tage beobachten können“.

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