VZS: Stromrechungen kontrollieren, nachfragen
und im Ernstfall per Steuermodell F24 bezahlen - Lokale Anbieter hinken mit Fakturierung hinterher
Die Ansage der Agentur für Einnahmen ist klar; auf deren Homepage steht zu lesen:
Ich habe die Stromrechung ohne Fernsehgebühr erhalten. Was muss ich tun?
Ab 2016 wird die Fernsehgebühr über den Strom-Haushaltsanschluss der Erstwohnung verrechnet. Wird keine Steuer angelastet, muss man in erster Linie überprüfen, um welche Vertragsart es sich handelt, und nachfragen, ob die Steuer mit der nächsten Rechnung angelastet wird. Andernfalls muss der geschuldete Betrag innerhalb 31. Oktober 2016 mittels Modell F24 eingezahlt werden. Dies kann ab 1. September mit Angabe von Steuerkodex „TVRI“ für die Abo-Erneuerungen und „TVNA“ für neu Abos erfolgen.
So weit, so schlecht. Denn bei den Beratungsschaltern der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) melden sich reihenweise KundInnen von großen lokalen Anbietern, die auf ihren Strom-Rechnungen keine Fernsehsteuer vorgefunden haben. Die nationalen Stromverkäufer haben mit der Verrechnung bereits im Juli begonnen, und kassieren jetzt die Folgeraten ab. Südtirols Stromverkäufer scheinen die Zeitpläne eher nach Gutdünken auszulegen: einige haben alles schon faktuiert, andere gar nichts.
Das Problem haben dabei die VerbraucherInnen: bei verspäteter Zahlung droht eine Strafe von 200 bis 600 Euro. Dabei legt das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung zwar fest, dass bei Verspätungen aus Gründen, die nicht dem Steuerzahler zuordenbar sind, keine Strafe geschuldet ist, jedoch ist hier der Interpretationsspielraum unbehaglich weitmaschig.
Die VZS rät allen VerbraucherInnen, vorsorglich zu überprüfen, ob die Fernseh-Gebühr auf den bisher ausgestellten Stromrechnungen angelastet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, beim eigenen Anbieter nachzufragen, ob die Gebühr auf der nächstfolgenden Rechnung zu finden sein wird. Sollte dies nicht der Fall (es ist zwar nicht zu vermuten, dass dies eine in einer Vielzahl von Fällen zutreffen wird, aber es liegt an den SteuerzahlerInnen, sich hier zu versichern), muss die gesamte Steuer von 100 Euro mit dem eigenen Modell über die Bank oder Post eingezahlt werden, und zwar bis spätestens 31.10.2016.
„Nach den uns vorliegenden Informationen wissen die Stromanbieter seit Juli, welchen ihrer KundInnen Sie die Fernsehgebühr verrechnen müssen. Dass dies für eine doch stattliche Anzahl von ihnen, wie die Nachfragen an unseren Schaltern zeigen, immer noch nicht geschehen ist, kann nur als unverantwortlich eingestuft werden“ resümiert VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Das ganze Prozedere war ohnehin für die VerbraucherInnen schon mehr als verwirrend – hier auch noch durch verzögerte Umsetzung 'Torschlußpanik' zu verbreiten ist wahrlich kein guter Dienst an den BürgerInnen“.
Was also ist zu tun?
-
Stromrechnungen kontrollieren: wurde die Steuer verrechnet?
-
Wenn nein, beim eigenen Anbieter (Nummern finden sich auf den Rechnungen) erfragen, ob die Verrechnung mit der nächsten Rechnung erfolgen wird. Wichtig: die Frist für die Zahlung vom 31. Oktober gilt hier nicht, hier gilt das Fälligkeitdatum der Rechnung.
-
Wenn auch hier die Antwort „nein“ lautet, und man die Steuer schuldet, die Zahlung innerhalb 31. Oktober eigenständig mit Modell F24 vornehmen - Steuerkodex „TVRI“ für die Abo-Erneuerungen und „TVNA“ für neu Abos