Der effektive Jahreszins (TAEG - Tasso Annuo Effettivo Globale, also „jährlicher globaler effektiver Zinssatz) ist ein Index, der die Gesamtkosten für Finanzierungen (Hypotheken, Darlehen, Verbraucherkredite usw.) angibt, die von Banken oder anderen Finanzdienstleistern angeboten werden.
Der effektive Jahreszins ist nicht zu verwechseln mit dem jährlichen Nominalzinssatz (TAN - Tasso annuo nominale), der nur den Jahreszins für die Finanzierung angibt, aber die sonstigen Finanzierungskosten nicht berücksichtigt.
Der effektive Jahreszins wird also nicht zur Berechnung der Raten eines Kredits verwendet, sondern dient zur Angabe der Gesamtkosten eines Kredits.
Der „TAEG“ ist daher besonders wichtig, wenn man Finanzierungen verschiedener Anbieter vergleicht und die Gesamtkosten ermitteln möchtet.
Nicht zu verwechseln ist der effektive Jahreszins mit dem „TEGM – Tasso Effettivo Globale Medio“ (effektiver globaler durchschnittlicher Zinssatz). Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, der zur Bestimmung der im Gesetz Nr. 108/96 festgelegten Wucherschwellen, ab denen eine Finanzierung dann illegal ist, verwendet wird.
Was beinhaltet der effektive Jahreszins „TAEG“ und was ist ausgeschlossen?
Im TAEG sind folgende kosten enthalten:
- Bearbeitungsgebühren
- alle Kosten, die bei der Eröffnung und Schließung des Finanzierungsakts anfallen
- Rückzahlungs- und Ratenzahlungsgebühren, sofern vom Kreditgeber festgelegt;
- die Kosten für eine vom Kreditgeber auferlegte Versicherung oder Garantie, die die vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits im Falle des Todes, der Invalidität oder Krankheit der finanzierten Person sicherstellen soll;
- die Kosten für die Vermittlung durch einen Dritten, wenn dies zur Erlangung des Kredits erforderlich ist;
- Steuern;
- sonstige vertraglich vorgesehene Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung.
Ausgeschlossen von der Berechnung des effektiven Jahreszinses sind hingegen:
- Kosten und Honorar des Notars (falls erforderlich)
- die Anwalts- und Gerichtskosten für eine eventuelle Zwangsvollstreckung des Kredits;
- Verzugszinsen.
Die Tatsache, dass der effektive Jahreszins auch die Nebenkosten des Kredits (neben der Rückzahlung des geliehenen Kapitals und den eigentlichen Zinsen) umfasst, bedeutet, dass die Gesamtkosten des Kredits höher sein können als jene, die sich durch die Berechnung des einfachen nominale Zinssatzes (TAN) ergeben, der auf den Kredit angewandt wird. Auch kann der TAEG Index die mögliche Überschreitung der Schwellenwerte für so genannte "Wucherzinsen" sichtbar machen.
Ein praktisches Beispiel:
Nehmen wir das Beispiel der Beleihung der Entlohnung, eine Kreditart, die in den letzten Jahren häufig verwendet wird.
Um den effektiven Jahreszins (TAEG) zu ermitteln, gehen wir davon aus, dass die Nebenkosten des Kredits (Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsspesen, Vermittlungsprovisionen) das vom Kreditnehmer verlangte Kapital verringern und dass die laufenden Kosten (Kosten für die Versicherung des Kredits, Kosten für die Einziehung der Raten) die Rate erhöhen.
Dies sind die Zahlen für die Berechnung: Betrag: 20.000 Euro - Nominalzins: 6,00% - Nebenkosten: 3.000 Euro - monatlich wiederkehrende Kosten: Versicherungsprämie von 25 Euro und Rateneinzugsgebühren von 2 Euro.
Unter der Annahme eines vollständig an den Antragsteller ausgezahlten Darlehens von 20.000 €, ohne Berücksichtigung der Nebenkosten und der monatlich wiederkehrenden Kosten, mit einem einfachen nominale Zinssatz „TAN“ von 6 % und einer Rate von 222,00 € pro Monat, würde der effektive Jahreszins „TAEG“ 6,17 % betragen.
Reduziert man hingegen den Darlehensbetrag um die Nebenkosten, d.h. 17.000 € (20.000 - 3.000), und erhöht die Rate um die monatlich wiederkehrenden Kosten, d.h. 249 € (222 + (25+2)), so ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 13,26 %.
Tipps
Laut Gesetz muss der effektive Jahreszins immer in der Werbung, in den Informationsunterlagen und im Vertrag angegeben werden.
Versichern Sie sich, dass in den technischen Bedingungen Ihres Vertrags neben dem TAN auch der effektive Jahreszins (TAEG) angegeben ist, und welche Kostenbestandteile in die Berechnung eingeflossen sind.
Achtung: In einigen Finanzierungsverträgen werden zwei effektive Jahreszinse angegeben, nämlich ein effektiver Jahreszins mit Versicherungskosten und ein effektiver Jahreszins ohne Versicherungskosten. Die beiden effektiven Jahreszinsen sind natürlich unterschiedlich, und ihre Differenz gibt die Kosten für die mit der Finanzierung verbundene Versicherung an.