Aufgrund der immer zahlreichen werdenden Anfragen von Seiten der KonsumentInnen zu Bankkonten nachfolgend einige der wichtigsten Punkte zum Thema.
Kosten und Kommissionen
Der Kostenpunkt ist dabei ohne Zweifel das zentrale Anliegen der KonsumentInnen, welche ein Bankkonto besitzen oder eröffnen wollen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter "Was kostet Ihr Bankkonto?"
Grundsätzlich ist es ratsam, mit der Bank bereits bei Eröffnung eines Kontos dessen Bedingungen zu vereinbaren. Andernfalls sollte man sich genauestens über die einzelnen Details der Kontoführungsspesen informieren.
Nachfolgend die wichtigsten Kostenpunkte:
- Pauschalgebühr: es handelt sich dabei um eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Kontogebühr; sie kann eine gewisse Anzahl von Bewegungen oder aber eine "unbegrenzte" Anzahl von Bewegungen vorsehen;
- Kosten für die Buchung der einzelnen Bewegungen: manchmal bietet die Bank eine eine gewisse Anzahl von „kostenlosen“ Operationen an, die in der Pauschalgebühr enthalten sein können; darüber hinaus zahlt man dann pro Bankoperation (z.B. ein Euro pro Bewegung);
- Kosten für Bankoperationen, z.B. Überweisungen, Bancomatbehebungen, POS-Zahlungen, Daueraufträge, Scheckausstellung usw.: sind von Bank zu Bank unterschiedlich;
- Kosten für die Bancomat-Karte: unterschiedlich von Bank zu Bank; bei einige Banken kostenlos;
- Kosten für Zusendung Kontoauszug: monatlich, trimestral, semestral oder jährlich möglich. Die Kosten sind unterschiedlich;
- Kosten für Zusendung von Dokumenten gemäß Transparenzbestimmungen: notwendig bei Zusendung von Bankbelegen oder sog. „Transparenz“-Mitteilungen;
- Kosten für Wertpapierverwaltung, wenn ein entsprechendes Depotkonto vorhanden ist;
- Kosten für die Versendung von Mitteilungen;
- Kosten für den Jahres- bzw periodischen Abschluss: werden am Ende eines jeden Kalenderjahres oder Trimesters eingehoben, an dem Zinsen und Kosten verrechnet werden;
- Kosten für Gewährung einer Kreditlinie: abhängig von der Höhe des gewährten Kredites; variabel, auch bis zu 0,50% pro Trimester – Details den Informationsblättern der einzelnen Banken zu entnehmen;
- Kommission auf maximalen Überziehungsrahmen (commissione di massimo scoperto); nur anwendbar, wenn das Kontosaldo für einen durchgehenden Zeitraum von 30 Tagen oder mehr negativ ist und kann innerhalb des gewährten Kreditrahmens berechnet werden – Höchstzinssatz 0,50% trimestral (Gesetz 2/2009);
- Kommission für zusätzlichen Kreditrahmen oder ohne Kreditrahmen: Überziehungsspesen, welche die Bank gemäß den Bedingungen des Kontos berechnen kann (siehe Informationsblätter);
- Kontolöschungsspesen: dürfen nicht mehr berechnet werden!
- Stempelsteuer auf Kontoauszug: 34,20 Euro pro Jahr, kann auch trimestral abgerechnet und bezahlt werden (8,55 Euro/Trimester). Achtung: auch für ein eventuell angehängtes Depotkonto ist die Stempelsteuer fällig.
Die Aktiv – und Passivzinsen
Die Aktivzinsen sind derzeit sehr niedrig (von 0 bis 1%), außer bei einigen Online-Konten, die etwas mehr abwerfen (Zinserträge werden zur Zeit mit 27% besteuert). Die Zinserträge decken normalerweise die anfallenden Spesen ab, in einigen Fällen reicht es nicht einmal dafür!
Die Passivzinsen (siehe wirtschaftl. Bedingungen des Kontos) werden bei Überziehung des Kontos oder Kreditgewährung berechnet.
Die häufigste Fragen
- Darf die Bank die im Vertrag festgelegten Konditionen zu Ungunsten des Kunden abändern? Ja, gemäß Art. 118 des Bankeneinheitsgesetzes (TUB) kann den Banken die Möglichkeit eingeräumt werden, Preise, Zinssätze und andere Vertragsbedingungen einseitig abzuändern, sofern ein berechtigter Grund besteht. Jede einseitige Änderung der vertraglichen Bedingungen muss dem Kunden ausdrücklich, in schriftlicher Form, mindestens dreißig Tage vorher, mitgeteilt werden.
- Die Änderung gilt als akzeptiert, sofern der Kunde, nicht innerhalb von 60 Tagen vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall hat der Kunde im Moment der Auflösung der Geschäftsbeziehung das Recht auf Anwendung der vorher geltenden Bedingungen.
- Vertragsänderungen, bei denen diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind unwirksam, sofern sie für den Kunden nachteilig sind.
- Müssen bei Änderung der Passivzinsen auch die Aktivzinsen geändert werden? Ja, Änderungen auf Grund geldpolitischer Entscheidungen der EZB betreffen Aktiv- als auch Passivzinsen.
- Anfechtung Kontoauszug: · Das Bankeneinheitsgesetz sieht eine Frist von 60 Tagen nach Erhalt des Kontoauszuges vor, um sich über evtl. Fehler zu beschweren. Nach 60 Tagen gilt der Auszug als vom Kunden angenommen.
- Andererseits sieht das Gesetz (Art. 1832 ZGB) eine Frist von sechs Monaten nach Erhalt des Kontoauszuges, vor, um evtl. Auslassungen, Doppelbuchungen, Schreib- oder Rechenfehler zu beanstanden. Wenn es sich hingegen um einen wesentlichen Fehler handelt, z.B. der Kunde beschwert sich über Kosten, die seiner Meinung nach nicht im Vertrag enthalten sind, kann die Beschwerdefrist auch 10 Jahre betragen (Die Verjährungsfristen hängen in einem solchen Fall vom verletzten Recht ab).
- Nicht benutzte Konten: da sie dennoch Geld kosten, sollten sie geschlossen werden.
- Wuchergrenze für Sollzinsen: siehe "Tabelle Wucherzinssätze" auf unserer Internetseite (alle drei Monate aktualisiert).
- Höchstbetrag Behebung mit Bancomatkarte oder Gebrauch der Pos-Karte: von Kunden zu Kunden verschieden; liegt in der Regel zwischen 500 und 2000 Euro im Monat.
- Das Konto überziehen ist teuer! Die Zinsen können mehr als 10% betragen. Besser einen Kreditrahmen mit der Bank vereinbaren, etwa 1000 - 2000 Euro; so zahlt man weniger Passivzinsen!
- Online-Konto: kann ein normales Kontokorrent und/oder ein Depotkonto sein. Zumindest in der Anfangsphase (in der Regel 6 – 12 Monate) sind die Aktivzinsen höher als jene von herkömmlicher Konten.
Die Wertstellungen (valute)
Die wichtigsten sind:
- Bareinzahlungen auf dem KK: am gleichen Tag
- Abhebungen und Zahlungen (z.B. Daueraufträge): am gleichen Tag
- Überweisungen (Haben): am gleichen Tag des Erhalts der Gutschrift von der Bank
- Überweisungen (Soll): am gleichen Tag der Durchführung
- Gutschrift Zirkularschecks: höchstens ein Arbeitstag nach Überweisung / effektive Verfügbarkeit: max. 4 Arbeitstage nach Überweisung (siehe Gesetz Nr. 78/2009)
- Gutschrift von Bankschecks: höchstens 3 Arbeitstage nach Überweisung / effektive Verfügbarkeit: höchstens 4 Arbeitstage nach Überweisung (siehe Gesetz Nr. 78/2009)
Weitere Hinweise:
- Verhandeln Sie mit der Bank immer über die Bedingungen Ihres Kontos. Wenn die Bank Sie zu Ihren Ungunsten abändert, wehren Sie sich!
- Überprüfen Sie vor allem, wie viel die Kosten ausmachen, Teuerungen gehören mittlerweile zur Tagesordnung.
- Was die Bankomatkarte angeht, so sollten Sie sich erkundigen, ob nicht nur die Abhebungen bzw. die Zahlungen kostenlos sind, sondern auch die entsprechenden Buchungen.
- Überprüfen Sie anhand der Mitteilungsblätter (sog. fogli analitici) die Korrektheit der angewandten Wertstellungen!
- Überprüfen Sie immer genau alle Mitteilungen der Bank (Vertragsbedingungen usw.)!
- Schauen Sie sich auch nach günstigeren Angeboten um – siehe unseren jährlichen Kontokorrent-Vergleich.