Landesbeitrag für Energiesparmaßnahmen: es kann wieder angesucht werden

 

Seit 1. Jänner ist es wieder, möglich um einen Landesbeitrag für die verschiedensten Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die Gesuche müssen spätestens bis Ende Juni im Amt für Energieeinsparung eingereicht werden.

 

Nach dem Motto „wer zuerst kommt – kassiert zuerst“ werden auch heuer wieder die Beiträge von Seiten des Amtes für Energieeinsparung vergeben. Wer also den Landesbeitrag in Anspruch nehmen möchte, sollte das Gesuch so schnell wie möglich einreichen. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass man auch tatsächlich einen Beitrag erhält. Ist nämlich der Topf des Landes leer, folgt eine Absage und es muss erneut um den Beitrag angesucht werden. Da das Beitragsansuchen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss, sollte mit den Arbeiten auf jeden Fall erst dann begonnen werden, wenn von Seiten des Landes die entsprechende Zusage für die Geldmittel eingegangen ist.

 

Zur Erinnerung: Alternativ zu den staatlichen Steuerabzügen für die verschiedenen Energiesparmaßnahmen, welche übrigens auch für das Jahr 2018 verlängert wurden, haben KonsumentInnen die Möglichkeit auf Landesebene einen einmaligen Beitrag in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag von Seiten des Amtes für Energieeinsparung beträgt bis zu 50% der anerkannten Kosten und wird für verschiedene Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen vergeben. Für Kondominien mit mindestens 5 Baueinheiten kann der Beitrag sogar 70% betragen.

 

Eine der Grundvoraussetzungen, um den Landesbeitrag in Anspruch nehmen zu können, ist das Alter des Gebäudes. Die Baukonzession muss vor dem 12. Jänner 2005 ausgestellt worden sein. Lediglich der Einbau einer thermischen Solaranlage, einer Photovoltaikanlage und der Bau einer Windkraftanlage sind auch im Falle eines Neubaus zur Förderung zugelassen. Neben dem Gebäudealter müssen je nach Maßnahme auch andere Voraussetzungen, wie z.B. das Erreichen der KlimaHaus Zertifizierung (C oder R) erfüllt werden.

 

Der Landesbeitrag wird für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen

  • Austausch der Fenster und Balkontüren

  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten

  • Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen

  • Einbau von thermischen Solaranlagen

  • Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzanlagen

  • Einbau von Wärmepumpen

  • Einbau von Photovoltaikanlagen und Bau von Windkraftanlagen (Achtung: gilt nur für Anlagen die nicht das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden können)

 

Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, muss vor Beginn der Arbeiten ein entsprechendes Gesuch an das Amt für Energieeinsparung gerichtet werden. Die Gesuchsformulare stehen auf der Internetseite der Provinz zur Verfügung (http://umwelt.provinz.bz.it/energie.asp).

 

Hilfreiche Informationen

Weitere Infos zum Thema Förderungen und allgemeine Energiespartipps sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

 

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).

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