Immer wieder kommt es hierzulande zu Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Abwicklung des Schadensfalles etwas anders als „gewohnt“ abläuft.
Bei einem klassischen Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen mit italienischem Kennzeichen wird die sogenannte „direkte Schadensauszahlung“ angewandt. Hier erhalten die geschädigten AutofahrerInnen die Auszahlung des Schadens direkt von ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft. Auch die Fristen sind genau festgelegt: 30 oder 60 Tage bei Sachschäden (30 Tage wenn beide Parteien den Unfallbericht unterzeichnet haben, 60 Tage bei Unterzeichnung durch nur eine Partei). Innerhalb einer Frist von 90 Tagen wird der Personenschaden ausbezahlt, insofern er nach dieser Zeit schon quantifizierbar ist.
Fährt hingegen der Unfallgegner ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, erfolgt die Schadensauszahlung nach einem anderen Ablaufmuster.
Zuerst muss auch hier der Unfall der eigenen Versicherung gemeldet werden - diese ist jedoch für die Abwicklung des Schadensfalles und der Auszahlung nicht zuständig! Erfahrungsgemäß leisten jedoch viele der Gesellschaften Hilfestellung.
Dann muss (vom Geschädigten selbst) die Schadenersatzforderung per Einschreiben mit Rückantwort an das Zentralbüro für Kfz-Versicherungen (Ufficio centrale italiano – kurz UCI) geschickt werden. Dafür gibt es eine Vorlage unter folgendem Link: www.ucimi.it (in PDF-Format).
Dabei dürfen folgende Informationen nicht fehlen:
Datum und Unfallort, Nationalität und Kennzeichen der Gegenpartei, Beschreibung des ausländischen Fahrzeugs (z.B. Art des Fahrzeuges, Marke, Modell...), kurze Beschreibung des Unfallhergangs, Kopie des europäischen Unfallberichtes, genaue Beschreibung jener Behörde, die den Unfallhergang aufgenommen hat (Gemeindepolizei, Carabinieri ...).
Das UCI hat die Aufgabe, sich mit der ausländischen Versicherung der Gegenpartei in Verbindung zu setzen; anschließend teilt das Büro dem Geschädigten den Namen jener italienischen Versicherungsgesellschaft mit, die damit beauftragt wurde, den Schadensfall zu regulieren. Diese nimmt anschließend Kontakt mit dem Geschädigten auf; für die Auszahlung des Schadens ist eine Frist von 3 Monaten (ab dem Zeitpunkt an dem die italienische Gesellschaft mit der Abwicklung betraut wurde) vorgesehen.