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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version
Welternährungstag: Lebensmittel richtig lagern
Am Welternährungstag am 16. Oktober stehen der Welthunger und die Lebensmittelverschwendung im Mittelpunkt. Viele Lebensmittel landen im Müll, weil sie vorzeitig verderben. Auskunft über die Haltbarkeit von verpackten Lebensmitteln geben Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Es gibt lediglich den Zeitpunkt an, bis zu welchem ein Lebensmittel seine typischen Eigenschaften (Aussehen, Geruch, Geschmack usw.) mindestens behält. Erkennbar ist das MHD am Wortlaut "mindestens haltbar bis" ("da consumarsi preferibilmente entro"). Lebensmittel, die noch ungeöffnet sind und korrekt gelagert wurden, sind in den allermeisten Fällen auch nach Ablauf des MHD noch genießbar, je nach Produkt auch noch Monate später. Was gut aussieht, gut riecht und gut schmeckt, ist in der Regel noch gut und kann bedenkenlos gegessen werden.
Anders das Verbrauchsdatum: dieses ist am Wortlaut "zu verbrauchen bis" ("da consumarsi entro") erkennbar und wird nur für leicht verderbliche Lebensmittel wie faschiertes Fleisch verwendet. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr konsumiert werden, da das Risiko einer Belastung mit krankheitserregenden Keimen zu hoch ist – sie gehören leider wirklich in die Tonne. Am besten ist natürlich, sie werden vor Ablauf der Frist verbraucht oder rechtzeitig eingefroren.
Schütze deine Daten: Besserer Schutz und neue Chancen
Die erste und wichtigste Schutzinstanz der persönlichen Daten das sind wir, in eigener Person. Dieses Resümee zogen verschiedene Experten, die im November in Bozen im Rahmen einer von der Abteilung Europa und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) organisierten Tagung zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten.
Tipps für den Alltag
- Keine Zustimmung erteilen, wenn unklar oder unverständlich ist, was genau mit den Daten geschieht.
- Wenn es „Tante Mitzi“ nicht sehen dürfte, dann hat es im Internet auch nichts verloren.
- Persönliche Daten sind kein Tauschgut: kostenlose Dienste sind besonders kritisch zu begutachten.
- Rechte richtig nutzen: zuerst den Verantwortlichen um Auskunft anschreiben, der ein Monat Zeit hat zu antworten. Hilft dies nicht, kann die Aufsichtsbehörde kostenlos eingeschaltet werden – je besser dokumentiert das Anliegen ist, um so wirksamer kann deren Eingriff gestaltet werden.
Nützliche Informationen finden sich auch im kleinen Leitfaden „Kurzüberblick für VerbraucherInnen zum neuen EU-Datenschutzrecht“, der auf der Homepage der VZS sowie in allen Geschäftsstellen und beim Verbrauchermobil zur Verfügung steht.
Daunen-Gütesiegel: Winterjacke ohne Tierquälerei?
Daunen halten schön warm, sind weich und ein Naturprodukt. Aber die Gewinnung der Federn geht oft mit Tierleid einher. Beim so genannten "Lebendrupf" werden Gänsen bei lebendigem Leib die Federn brutal herausgerissen.
Vor allem die Outdoor-Branche kämpft nicht zuletzt aufgrund der Skandale in der Daunenproduktion mit einem Image-Problem. Doch jetzt bewegt sich etwas: Zertifizierungen und Standards versprechen Tierleid auszuschließen.
Aber halten sie ihr Versprechen? Die österreichische Tierschutzorganisation VIER PFOTEN und der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich haben Daunen-Gütesiegel bewertet und empfehlen 3 glaubwürdige Standards:
- Traceable Down Standard
- Responsible Down Standard
- Downpass 2017
Daunenalternativen ganz ohne Tierleid
Wer Tierleid beim Winterjackenkauf mit Sicherheit ausschließen möchte, sollte auf Produkte mit Daunenalternativen, wie etwa Primaloft, Lyocel oder Baumwolle, setzen. Denn die Information, ob ein Hersteller ein glaubwürdiges Daunen-Gütesiegel verwendet, findet man zwar auf dessen Website, aber noch nicht in jedem Fall auch am Produkt.
Wie viel Frucht steckt in einem Früchtemüsli?
Für den Fruchtanteil in Frühstücksprodukten, die als „Früchtemüsli“ verkauft werden, sind keine Mindestmengen vorgegeben. Der Anteil der Trockenfrüchte in den einzelnen Produkten fällt daher sehr unterschiedlich aus, sowohl in Hinblick auf die Menge als auch auf die Art der Früchte.
Hinweise auf den Fruchtanteil gibt die Zutatenliste auf der Verpackung, entweder über die Prozentangaben oder über die Reihenfolge der Zutaten. Zutaten, die in größerer Menge im Produkt enthalten sind, stehen in der Zutatenliste am Anfang, Zutaten, die nur in kleinen Mengen enthalten sind, am Ende.
Da Rosinen deutlich preiswerter als andere Trockenfrüchte sind, werden vielen Früchtemüslis zwar viele Rosinen, aber nur wenig andere Früchte beigemischt. Teurere Produkte enthalten im Vergleich zu Billigprodukten meist eine größere Vielfalt an Trockenfrüchten. Vom Bild auf der Verpackung sollten Verbraucher und Verbraucherinnen sich jedoch nicht täuschen lassen – die meisten Hersteller bilden auf der Verpackung eine größere Menge an Früchten ab, als tatsächlich im Müsli stecken. Eine schmackhafte Müslimischung lässt sich aus den einzelnen Zutaten übrigens leicht selbst herstellen: man braucht dazu nur Getreideflocken, Nüsse oder Ölsaaten und frische und/oder getrocknete Früchte nach Geschmack.
Dreh auf und spar – weniger zahlen für Warmwasser
Tipps zur Warmwasserreduzierung und Kosteneinsparung
Mit der passenden Ausstattung und der richtigen Einstellung kann einiges an Warmwasser eingespart werden, ohne auf einen gewissen Komfort verzichten zu müssen. Die Tipps der Verbraucherzentrale sind dabei behilflich.
- Durch die Anpassung der Warmwasserzirkulation an den effektiven Bedarf (Einbau von Zeitschaltuhren) kann einiges an Energie eingespart werden.
- Wird eine 5-Minuten-Dusche dem Vollbad vorgezogen, so können im Schnitt 2/3 des Wassers eingespart und somit die Kosten für die Warmwasserproduktion reduziert werden. Noch sparsamer geht es mit einem Sparduschkopf. Tipp: Mit dem Duschrechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann die Einsparung genau ermittelt werden.
- Auch fürs Händewaschen, Geschirrspülen und Reinigungsarbeiten im Haushalt wird warmes Wasser benötigt, was mit Bedacht genutzt werden sollte, um unnötige Energieverbräuche zu vermeiden. So z.B. sollte das Geschirr nie unter fließendem Wasser gespült werden. Dies verbraucht die 3fachen Ressourcen im Vergleich zum Geschirrspülen im Waschbecken. Auch der Einsatz eines Durchflussbegrenzers am Waschbecken bringt Wassereinsparungen von bis zu 40% mit sich.
- Ein nicht zu unterschätzender Anteil an Wärme geht durch eine mangelnde Wärmedämmung der Warmwasserohre und des Warmwasserspeichers verloren. Durch eine nachträgliche Wärmedämmung vor allem im Bereich der nicht beheizten Räume kann einiges an Energie eingespart werden.
Sind Winterreifen wirklich „Pflicht“?
Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird, haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei 7 Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.
Die AutofahrerInnen sind jedoch zu Recht verwirrt, wenn von verschiedener Seite immer wieder verkündet wird, dass in Südtirol ab 15. November „Winterreifenpflicht“ bestünde. Dem ist nicht so! Auf den Landesstraßen herrscht Winterausrüstungspflicht: das heißt geeignete Winterreifen oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung. Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder (Gebotsschild Reifen mit Schneekette sowie Zusatzschild mit Aufschrift „bei Schnee oder Eis“) auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum.
Jedoch: Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben, und je nach Witterung aufziehen.
Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.
Tipp: vor dem Kauf der Winterreifen Testurteile konsultieren und sich verschiedene Angebote einholen; achten Sie auch auf das Alter der Reifen, die man Ihnen anbietet (Aufschluss gibt die Nummer am Reifen, z.B. 3214 = Herstellung in der 32. Woche von 2014).
Welche Öle eignen sich zum Braten?
Beim Braten in der Pfanne werden Temperaturen von rund 200°C erreicht, beim Frittieren immerhin 180°C. Nicht alle Öle halten diese hohen Temperaturen aus: werden sie erhitzt, dann beginnen sie zu qualmen und zersetzen sich, und es entstehen gesundheitsschädliche, zum Teil auch krebserregende Substanzen. Diese Temperatur wird als Rauchpunkt bezeichnet. Dieser liegt umso höher, je mehr gesättigte Fettsäuren ein Öl enthält.
Native, kaltgepresste Öle, die reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sind (z.B. Sonnenblumenöl oder Leinöl), sind zum Braten nicht geeignet. Sie sollten nur für die „kalte Küche“ verwendet werden.
Native Öle mit einem hohen Anteil an einfach ungesättigten Fettsäuren wie Olivenöl oder Rapsöl sind bedingt hitzebeständig. Sie halten Temperaturen von 170-180°C aus und eignen sich zum schonenden Dünsten und Kochen, nicht aber für das scharfe Anbraten. Ähnliches gilt für Butter.
Sehr gut hitzebeständig sind raffinierte Öle, da durch die Raffination die Inhaltsstoffe, die leichter verbrennen, entfernt werden. Raffiniertes Olivenöl beispielsweise hält Temperaturen von bis zu 200°C stand. Sehr gut zum Braten und Frittieren geeignet sind Kokosfett und Palmöl, gegen ihre Verwendung gibt es jedoch ökologische und ethische Bedenken. Butterschmalz hält ebenfalls Temperaturen von bis zu 200°C aus.
In Bio-Geschäften sind zudem „High oleic“-Bratöle erhältlich. Diese werden aus den Samen speziell gezüchteter Sonnenblumen- oder Distelsorten gewonnen. Im Vergleich zu den herkömmlichen Ölen enthalten sie besonders viel von der einfach ungesättigten Ölsäure. Dadurch sind sie für Temperaturen von bis zu 210°C geeignet.
Riskante Geldanlagen: Wer hier vertraut, liegt meistens falsch
Die Verbraucherzentrale Südtirol berät geschädigte Kapitalanleger
Finanzgeschäfte sind Vertrauenssache. Das hat auch eine aktuelle Untersuchung des deutschen Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen zum Anlageverhalten auf dem grauen Kapitalmarkt ergeben. Die Befragung unter Kapitalanlegern zeigte, dass die Entscheidung für oder gegen eine Geldanlage erheblich von der Beziehung zwischen Anleger und Vermittler geprägt ist.
Gerade wenn Bekannte oder Verwandte einen gut gemeinten Tipp geben oder von positiven Erfahrungen berichten, sind Anleger bei der Wahl der Geldanlage weniger kritisch. Sie gewähren dem Vermittler einen besonderen Vertrauensvorschuss. Dieses Vertrauen zahlt sich jedoch häufig nicht aus. „In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Verbraucher den falschen Versprechungen des Finanzvermittlers vertraut haben“ weiß Dr. Paolo Guerriero, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Statt mit einer sicheren Geldanlage fürs Alter vorzusorgen, haben sie nichtsahnend hochriskante Investments abgeschlossen.“
Anleger, die ihr Geld in geschlossene Fonds oder andere risikoreiche Finanzprodukte anlegen, hoffen meist, damit die spätere Rente aufzubessern. Wer Zweifel hat, ob er bei der Bank oder dem Finanzvermittler gut beraten wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale Südtirol wenden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Konsumentenhotline der VZS 0471 975597.
Strom: von 2013 bis 2018 starker Anstieg der Netzentgelte
VZS: die Spesen für Transport und Zählerverwaltung für Familien steigen um 39,5%, während Unternehmen um 3% weniger bezahlen
Aus den Daten der Aufsichtsbehörde ARERA ist ersichtlich, dass der durchschnittliche Endpreis für Energie im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Haushalte um ca. 4,5% gestiegen ist; im selben Zeitraum ist der Preis für den Rohstoff Energie um 5,4% gesunken.
Insgesamt ist der Preis aller Komponenten des Strompreises gestiegen; besonders auffallend ist dies bei den Spesen für Transport und Zählerverwaltung, mit einer Erhöhung von 39,5%. Die Spesen für Systemaufwendungen sind um 6,6% gestiegen und die Steuern um 3,2%.
Betroffen von dieser Teuerung sind die privaten Haushalte: eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh im „Geschützten Grundversorungsdienst“ zahlte 2013 noch etwa 515 Euro; 2018 steigt der Preis auf ca. 538 Euro.
Anders sieht die Lage bei den Unternehmen aus, deren Verbräuche wesentlich höher sind (so verbraucht z.B. ein Hotel mit 25 Zimmern pro Jahr etwa 125.000 kWh): diese zahlen im Schnitt 10% weniger für Strom als 2013. Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Unternehmen und privaten Haushalte in Südtirol und Italien mit die höchsten Preise für Strom in Europa bezahlen. Für das Hotel in der Beispielrechnung ergeben sich jährliche Kosten von mehr als 26.000 Euro. Für die Unternehmen sind jedoch fast alle Komponenten billiger geworden.