Welche Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?
- Versicherungssumme mindestens 2.000.000 Euro;
- der prozentuelle Anteil der Arbeiten, die an andere Unternehmen weitergegeben werden (auch bei 100%);
- die Versicherungsprämie als Einmalprämie für die gesamte Dauer der Arbeiten;
- am Ende des Versicherungszeitraumes erlischt der Vertrag ohne Kündigungspflicht;
Folgende Klauseln sollte der Vertag ebenfalls enthalten:
- Gebäudehaftpflicht;
- Definition Dritte muss auch auf alle Personen ausgedehnt werden, die an den Arbeiten beteiligt sind (Subunternehmen und deren Mitarbeiter, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter am Bau usw.);
- Schäden verursacht durch Auf- und Abladearbeiten;
- Schäden an unterirdischen Leitungen und Anlagen;
- Schäden aufgrund von Bodensenkungen oder Bodenabrutsch;
- Schäden, die von Arbeitern (Mitarbeiter von Unternehmen und Subunternehmen, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter usw. ) verursacht werden;
- Schäden an sich im aus- bzw. umzubauenden Gebäude befindlichen Sachen;
- Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung (Dritter)
- Haftung der Dienstherren und Geschäftsherren gemäß Art. 2049 ZGB;
- Nebentätigkeiten;
- Schäden verursacht von mechanischen und motorbetriebenen Maschinen (Verkehrsschäden ausgenommen);
- Schäden an Fahrzeugen Dritter;
- Schäden an Sachen, die in Ausübung der Arbeiten entstehen;
- Brand- und Feuerschäden an Sachen Dritter, wenn der Brand/das Feuer von Sachen im Eigentum oder im Gewahrsam des Versicherten ausgeht;
- Schäden aufgrund von Diebstählen, die unter Benützung der Baugerüste verübt wurden;
- Persönliche Verantwortung aller Mitarbeiter;
- Gewahrsam und Verwendung von Explosiven Stoffen;
- Um-, Aus- und Abbrucharbeiten an bewohnten Gebäuden;
Stand
08/2023