Autohaftpflichtversicherung - Nützliche Infos und Zusätzliche Garantieleistungen

Neue Anschrift

Umzüge sind der Versicherung immer und unverzüglich zu melden. Die Anschrift gehört zu jenen Faktoren, die sich auf die Prämienberechnung auswirken. Bei unterlassener Meldung hat die Versicherung das Recht, die erbrachte Schadenersatzleistung von Ihnen zurückzufordern. Die Berechnung erfolgt anteilig im Verhältnis zum geschuldeten Fehlbetrag.
 

Fahrzeugverkauf

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Der/die Versicherte kann den Vertrag auf ein neu erworbenes Fahrzeug umschreiben lassen. Ein neuer Vertrag wird ausgefertigt, der den Alten ersetzt. Bei Bonus-Malus-Verträgen wird die Risikoklasse des verkauften Fahrzeugs beibehalten, wobei die Prämie für das laufende Jahr angeglichen wird. Falls Sie zwar ein neues Fahrzeug kaufen wollen, dies aber nicht sofort tun, ist es ratsam, den Vertrag stilllegen zu lassen. Das ist höchstens 1 Jahr lang möglich. Auf diese Weise vermeidet man, die erworbene Bonus-Malus-Einstufung einzubüßen.
  • Der/die Versicherte verkauft das Fahrzeug samt Versicherungsvertrag. Käufer/in wie Verkäufer/in sind verpflichtet, der Versicherung die Eigentumsübertragung unverzüglich zu melden. Bei Bonus-Malus-Verträgen behält der/die Käufer/in die für das Fahrzeug erworbene Einstufung bis zur jährlichen Fälligkeit. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neuer Vertrag für den Käufer abgeschlossen. Der/die Verkäufer/in verliert die für das verkaufte Fahrzeug erworbene Bonus-Malus-Einstufung und die Versicherung ist nicht verpflichtet, irgendeine Risikobescheinigung auszustellen.
  • Der Versicherungsvertrag wird annulliert und der/die Versicherte verlangt aufgrund des Verkaufes (muss dokumentiert sein) den Anteil der Prämie zurück, für den nicht genossenen Zeitraum ab Verkaufsdatum bis zur Fälligkeit (abzüglich Steuern). Der/die Verkäufer/in verliert die für das verkaufte Fahrzeug erworbene Bonus-Malus-Einstufung.

 

Verschrottung oder Ausfuhr

Bei dokumentierter Verschrottung oder Ausfuhr hat der/die Versicherte auf Prämienrückerstattung nach Abzug von Steuern für den nicht genutzten Vertragszeitraum.
 

Kasko

Die Kaskoversicherung deckt die so genannten Eigenschäden, das heißt, Schäden am eigenen Fahrzeug. Der Unterschied zur Autohaftpflichtversicherung ist klar, da diese nur die Dritten zugefügten Schäden ersetzt, aber nicht die am eigenen Fahrzeug.
Es gibt zwei Kaskoformen: die erweiterte Form (Vollkasko) deckt die Kosten für beschädigte oder gänzlich zerstörte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile nach Unfällen mit anderen, identifizierten oder nicht identifizierten Fahrzeugen, Aufprallunfällen, Überschlagunfällen auf öffentlichem oder privaten Grund, unabhängig von der Verantwortung des/der Versicherten. Die weniger weitreichende Form (Teilkasko) ersetzt nur die bei einem Unfall mit einem anderen, identifizierten Fahrzeug, d.h., von dem das amtliche Kennzeichen bekannt ist, entstandenen Schaden.
 

Nützliche Ratschläge

Nicht vergessen, folgende Schäden sind immer ausgeschlossen:

  • vorsätzlich, also absichtlich, vom/von der Versicherten oder seinen/ihren Verwandten verursachte Schäden;
  • sogenannte indirekte Schäden, also Folgekosten, wie etwa die Taxikosten für die Zeit, während der das Fahrzeug in der Werkstatt steht;
  • durch Diebstahl, Raub oder Brand verursachte Schäden, da sie durch andere Verträge gedeckt sind;
  • von nicht fahrberechtigten Personen verursachte Schäden, oder Fahrer/innen, die in betrunkenem Zustand oder unter Rauschgifteinfluss am Steuer sitzen;
  • von mit dem Fahrzeug beförderten Gegenständen oder Tieren verursachte Schäden.

Berücksichtigen Sie außerdem, dass die Versicherung bei einem Unfall nicht für die durch den Gebrauch verursachte Wertminderung aufkommt. Falls bei der Reparatur einige Ersatzteile einzubauen sind, wird die Versicherung die Kosten nicht voll ersetzen, sondern im Verhältnis zum Wert, den Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt besaß. Es gibt einige Verträge, bei denen die Versicherung für die ersten 6 oder 12 Monate nach der Zulassung auch die Kosten für die Wertminderung übernimmt.

Diebstahl

Die Diebstahlversicherung deckt die Schäden, die dem/der Versicherten bei Entwendung, bei beschädigtem oder zerstörtem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen als Diebstahlfolge, bei Raub sowie bei versuchtem Raub oder Diebstahl erwachsen. Schäden an im Fahrzeug beförderten Gegenständen oder Diebstahl derselben sind nie inbegriffen.
Wichtig: den Diebstahl unverzüglich den Ordnungskräften melden und eine Fotokopie der Anzeige mit der Diebstahlmeldung der Versicherung zuschicken.
Bei gestohlenem Fahrzeug ersetzt die Versicherung dem/der Versicherten den Marktwert zum Unfallzeitpunkt (Grundlagen sind die Quattroroute- und/oder Eurotax-Bewertungen), abzüglich allfälliger Selbstbeteiligungen.
Der/die Versicherte hat im Falle eines Diebstahls das Recht, die Bonus-Malus-Einstufung beizubehalten, sofern der neue Vertrag innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Diebstahls ausgestellt wird.
 

Feuer

Die Feuerversicherung deckt die durch Außeneinwirkung verursachten Brandschäden, einschließlich Blitzschlag oder Treibstoffexplosion. Ebenfalls gedeckt sind Inneneinwirkungen wie Kurzschluss an der Elektroanlage oder Motorüberhitzung. Schäden an im Fahrzeug beförderten Gegenständen sind nie inbegriffen. Bei völlig zerstörtem Fahrzeug ersetzt die Versicherung dem/der Versicherten den Marktwert zum Unfallzeitpunkt (Grundlagen sind die Quattroroute- und/oder Eurotax-Bewertungen) abzüglich allfälliger Selbstbeteiligungen.
 

Gesellschaftspolitische Ereignisse

Diese Versicherung deckt die am versicherten Fahrzeug bei Vandalenakten, Unruhen, Streiks, Volksaufständen u. ä. entstandenen Schäden.
Bei völlig zerstörtem Fahrzeug ersetzt die Versicherung dem/der Versicherten den Marktwert zum Unfallzeitpunkt (Grundlagen sind die Quattroroute- und/oder Eurotax-Bewertungen) abzüglich allfälliger Selbstbeteiligungen.
Die Versicherung muss den Fahrzeugwert jedes Jahr dem Marktwert angleichen, der/die Versicherte sollte überprüfen, ob dies auch geschehen ist.
 

Elementarereignisse

Die Versicherung gegen Elementarereignisse deckt am Fahrzeug durch Hagel, Sturm, Überschwemmungen usw. entstandene Schäden.
Bei völlig zerstörtem Fahrzeug ersetzt die Versicherung dem/der Versicherten den Marktwert zum Unfallzeitpunkt (Grundlagen sind die Quattroroute- und/oder Eurotax-Bewertungen) abzüglich allfälliger Selbstbeteiligungen.
 

Scheibenbruch

Die Scheibenbruchversicherung ersetzt die Kosten für neue oder reparierte Scheiben am versicherten Fahrzeug, falls diese durch ein zufälliges Ereignis beschädigt wurden.
Schicken Sie Ihrer Versicherung zusammen mit der Schadensmeldung immer auch ein Foto von der beschädigten Scheibe.
Die Scheibenbruchversicherung kann eine begrenzte Deckungssumme oder einen Selbstbehalt vorsehen.
 

Verkehrsrechtsschutz

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten, falls der/die Versicherte gezwungen ist, den gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, wenn Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug im Straßenverkehr auftreten. Wir empfehlen, eine von der Autohaftpflichtversicherung getrennte Rechtsschutzversicherung bei einer spezialisierten Gesellschaft abzuschließen, da sich diese Versicherungen ausschließlich mit Rechtsschutz befassen und weder direkt noch indirekt mit anderen Gesellschaften verbunden sind.
 

Fahrerschutz

Der/die Fahrer/in, der/die den Unfall verschuldet hat, erhält keinen Schadenersatz über die Autohaftpflichtversicherung, auch nicht für Personenschäden. Wir empfehlen anstatt dieser Zusatzgarantie eine allgemeingültige Unfallversicherung abzuschließen, welche alle vom/von der Versicherten erlittenen Unfälle abdeckt, auch jene im Straßenverkehr.
 

Betreuungsdienst

Die Betreuungsdienstversicherung bietet dem/der Versicherten eine Reihe von Leistungen bei Unfall, Diebstahl, Brand oder schwerem Defekt am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen. In der Regel gilt die Kundendienstversicherung sowohl für Fahrten in Italien (ab 25 km Entfernung vom Wohnort) als auch im Ausland (wo auch die Autohaftpflichtversicherung gilt). Üblicherweise schießt die Betreuungsdienstversicherung folgende Leistungen ein:

  • die Bergung, falls das Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen ist;
  • das Abschleppen bis zur nächsten Kfz-Werkstatt;
  • falls die Reparatur mehr als 8 Arbeitsstunden oder 24 Stunden Werkstattaufenthalt erfordert (überprüfen Sie die Fristangaben in Ihrem Vertrag), deckt die Versicherung die Kosten für Übernachtung und die Fahrkarte für die Heimreise oder die Fahrzeugrückführung;
  • einige Gesellschaften stellen auch Leihwagen zur Verfügung oder übernehmen Krankentransporte.

 

Zughaken und statisches Risiko

Der Zughaken ist üblicherweise in der Autohaftpflichtversicherung inbegriffen, muss aber bei Vertragsabschluss gemeldet werden. In der Regel steigt deshalb die Prämie nicht.
Alle Anhänger müssen (wie Kraftfahrzeuge) gegen statische Risiken versichert sein.

Stand
08/2023

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