Die Verbraucherzentrale initiiert eine Sammelklage für den Verkauf von Diamanten durch die Banca Popolare di Milano

Die neue Class Action leider nicht anwendbar

Vor vielen Jahren sang Fabrizio De Andrè „dai diamanti non nasce niente“ und diese Tatsache haben leider auch Zehntausende von Sparern erfahren, die über die Banken Diamanten gekauft haben.
Die Diamantenfrage ist 2016 infolge einer Ausgabe der TV-Sendereihe Report, an der RA Prof. Massimo Cerniglia als Berater der Verbraucherzentrale teilgenommen hatte, ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt.
Schon während dieser Sendung war das irreführende und nicht transparente Verhalten der Banken aufgedeckt worden, die mit hunderten Millionen von Euro in Form von Diamanten gehandelt haben.
Unmittelbar nach dieser Ausstrahlung hat der Antitrust eine Untersuchung eingeleitet, die mit der Verurteilung von UniCredit, Intesa SanPaolo und Banca Popolare di Milano zur Zahlung von Strafzahlungen in Millionenhöhe endete.
Nachdem diese Banken dann das Urteil angefochten hatten, wurden ihre Verantwortlichkeit und die Strafen durch das Verwaltungsgericht (TAR) Lazio bestätigt.
Die Haftbarkeit der Banken wurde noch dadurch verstärkt, dass die Staatsanwaltschaft von Mailand eine Untersuchung gegen sie eingeleitet und mit Datum vom 19.02.2019 die vorbeugende Beschlagnahme von mehr als 700 Millionen Euro zu Lasten der beiden Diamant-Handelsgesellschaften und von fünf Banken, darunter die oben genannten, verfügt hat.
Die zur Last gelegten Straftatbestände lauten auf erschwerten Betrug und Self-Cleaning im Zusammenhang mit dem Diamantenverkauf über Bankkanäle und zu gegenüber ihrem realen Wert überhöhten Preisen.
In der laufenden Untersuchung werden etwa siebzig Personen beschuldigt; die betroffenen Vermittler sind: Banco BPM, Banca Aletti, UniCredit, Intesa SanPaolo und Monte dei Paschi di Siena.
Die Untersuchung bezieht sich  auf Tatbestände aus den Jahren 2012 bis 2016, wobei – nach Auffassung der Staatsanwaltschaft – der Preis der Diamanten unter Mithilfe der Banken nach oben getrieben wurde; die Banken hätten dabei als Vermittler agiert und die entsprechenden Anlagen ihrer Kontokorrentkunden gefördert.
UniCredit und Intesa SanPaolo, die sich offenbar der Schwere der Lage bewusst geworden sind, haben schon vor Monaten eine Einigung mit den Sparern angeboten, und zwar in Form des Ankaufs der Diamanten durch die Banken und die vollständige Erstattung des von den Sparern entrichteten Preises.
Banco BPM hingegen hat Vergleiche zu wesentlich geringeren Prozentsätzen angeboten.
Aus diesem Grund hat die VZS RA Prof. Massimo Cerniglia beauftragt, eine Sammelklage gegen Banco BPM zu initiieren.
Der Anwalt ist außerdem damit beauftragt, nicht nur vollständigen Schadenersatz für die Sparer zu erwirken, sondern auch im eventuell anschließend stattfindenden Strafverfahren als Zivilkläger aufzutreten und Entschädigung für die immateriellen Schäden zu fordern, die infolge der noch zu bestätigenden Straftaten entstanden sind.
Die VZS fordert die betroffenen Sparer auf, ihr Interesse für das geplante rechtliche Vorgehen auf der Homepage der VZS unter https://www.consumer.bz.it/de/sammelklage-gegen-banca-popolare-di-milano-bpm-zum-diamantenverkauf mitzuteilen.


Die neue Class Action leider nicht anwendbar

Am 3. April 2019 hat der Senat endgültig die neue Class Action verabschiedet. Die Sammelklage, in Italien besser unter der amerikanischen Bezeichnung Class Action bekannt, wird mit dem neuen Gesetz aus dem Verbraucherkodex in die Zivilprozessordnung verlegt. Die derzeitige Regelung hat für die VerbraucherInnen nicht gut funktioniert. Dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus: „Die neue Regelung ist ein Schritt vorwärts, jedoch wird es leider Jahre dauern bis die ersten Verfahren angestrengt werden können. Die Class Action gilt nur für Verstöße, die nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfinden. Für dieses Verfahren wäre die neue Class Action hilfreich gewesen.“

 

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