Kostenlose glutenfreie Produkte für Menschen mit Zöliakie

Offener Brief

Herrn Landesrat für Gesundheit, Thomas Widmann
Frau Ministerin für Gesundheit, Abgeordnete Giulia Grillo
Antitrustbehörde


Wir möchten Ihnen unsere Bedenken die folgenden Gesetzestexte betreffend mitteilen:

  • Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019: Richtlinien über kostenlose glutenfreie Produkte für Menschen mit Zöliakie (ausgesetzt bis 01.07.2019);
  • Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 131 vom 26.02.2019: Ausgabe von glutenfreien Produkten für Menschen mit Zöliakie über die Apotheken und Handelsbetriebe (ausgesetzt bis 01.07.2019);
  • Dekret des Gesundheitsministeriums vom 10. August 2018: Kostenhöchstgrenzen für die Ausgabe von glutenfreien Lebensmitteln.

Zugleich übermitteln wir Ihnen auf diesem Wege die Forderungen der Verbraucherzentrale Südtirol zugunsten der Menschen mit Zöliakie in Südtirol.

Die neuen Kostenhöchstgrenzen bedeuten sowohl für Frauen als auch für Männer mit Zöliakie, für Frauen jedoch noch deutlich ausgeprägter, eine massive Verschlechterung gegenüber den bisher in Südtirol gültigen Bestimmungen. Erwachsene Männer müssten demnach in Zukunft mit einem um 21% geringeren monatlichen Beitrag auskommen (von bisher 140 Euro auf zukünftig 110 Euro). Erwachsene Frauen müssten in Zukunft gar mit einem um 36% geringeren monatlichen Beitrag auskommen (von bisher 140 Euro auf zukünftig 90 Euro). Am stärksten treffen die neuen Bestimmungen aber die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich Kinder im Kindergartenalter und Menschen über 60 Jahre. Die neuen Kostenhöchstgrenzen sind für 3,5- bis 5-jährige Buben und Mädchen um 40% niedriger als die bisherigen (von bisher 94 Euro auf zukünftig nur mehr 56 Euro monatlich). Älteren Frauen, die ohnehin schon häufiger armutsgefährdet sind, werden statt wie bisher 140 Euro nur mehr 75 Euro monatlich zugestanden (ein Minus von 46%), älteren Männern 89 Euro (ein Minus von 36%).
Diese Verschlechterung ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Denn für die Einhaltung der lebenslangen glutenfreien Ernährung sind die Betroffenen auf verschiedene glutenfreie Produkte angewiesen, und diese sind deutlich teurer als die entsprechenden herkömmlichen glutenhaltigen Produkte. Wie Betroffene der VZS berichten, kostet ein Warenkorb mit glutenfreien Lebensmitteln im Supermarkt um 152% mehr und in der Apotheke um 212% mehr als die entsprechenden glutenhaltigen Produkte im Supermarkt (bezogen auf die Preise pro Kilogramm).
Zudem sind Menschen mit Zöliakie in verschiedenen Situationen mit Mehrkosten konfrontiert, beispielsweise mit Preisaufschlägen für glutenfreie Speisen in Gastronomiebetrieben. Berücksichtigt werden sollte auch die Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in der Region Trentino-Südtirol im gesamtitalienischen Vergleich die teuersten sind.
Wir fordern daher die Beibehaltung der bisher gültigen Kostenobergrenzen, und zwar in gleicher Höhe für Männer und Frauen bzw. für Jungen und Mädchen mit Zöliakie.

Die Differenzierung der Kostenhöchstgrenzen nach Geschlecht (Art. 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019; Art. 3 und Anhang 1 des Dekrets des Gesundheitsministeriums vom 10. August 2018) diskriminiert in unseren Augen Frauen und Mädchen, da diese dadurch gegenüber Männern und Jungen finanziell benachteiligt werden. Unserem Verständnis nach darf das Geschlecht nicht zu einem Faktor bei der Berechnung von finanziellen Beiträgen gemacht werden. So wie Versicherungsgesellschaften seit Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten müssen, so müssten auch die von der öffentlichen Hand gewährten finanziellen Beiträge geschlechtsneutral sein und folglich zöliakiekranken Menschen, egal ob Mann oder Frau bzw. Junge oder Mädchen, jeweils in der gleichen Höhe gewährt werden.
Wir fordern daher die Angleichung der monatlichen Kostengrenzen für Frauen und Mädchen an jene der Männer und Jungen, um die Ungleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf die neuen monatlichen Kostenobergrenzen gemäß Art. 3 des Beschlusses der Südtiroler Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 aufzuheben.

Eine von der Verbraucherzentrale Südtirol durchgeführte Erhebung zeigt, dass die Preise für glutenfreie Produkte in Südtirol noch immer auf einem hohen Niveau liegen, auch wenn sie gegenüber der letzten VZS-Erhebung im Jahr 2014 abgenommen haben (im Mittelwert um 26%).
Aktuell (Stand April/Mai 2019) liegen die Preise für glutenfreie Produkte in Südtirol um rund 30% über den entsprechenden Preisen in Deutschland und um rund 18% über den entsprechenden Preisen in Österreich.

Glutenfreie Produkte Dr. Schär VZS-Preisvergleich April/Mai 2019

Produkt/Preis in EUR

Italien
(Südtirol)

Apotheke
St. Anna
Bozen

Glutenfree
World
Bozen

M-PREIS
¹²³

Deutsch-
land

Öster-
reich

Frank-
reich

Brot Mix Mix B (Backmischung)
Dr. Schär 1 Kg

4,93

4,99

5,90

3,89

3,90

4,21

5,57

Kuchen und Kekse Mix C (Backmischung)
Dr. Schär 1 Kg

4,93

4,99

5,90

3,89

3,80

4,01

5,58

Butterkeks
Dr. Schär 165 g

2,56

2,49

3,20

1,99

1,86

2,09

2,87

Pain Carre (geschnittenes Weißbrot)
Dr. Schär 2 x 200 g

3,69

3,79

4,30

2,99

3,13

2,81

3,00

Spaghetti Dr. Schär 500 g

2,93

2,99

3,30

2,49

1,90

2,58

2,94

Cereal flakes Dr. Schär 300 g

3,69

2,39

5,20

3,49

2,96

3,81

3,34

Der Einkauf kostet

22,73

21,64

27,80

18,74

17,55

19,51

23,31

Differenz zu Deutschland %

30%

 

 

 

 

11%

33%

Index

130

 

 

 

100

111

133

1: Pain Carre nur in 300 g Packung erhältlich
2: Cereal Flakes nur in 250 g Packung erhältlich
3: Brot Mix B nicht verfügbar, hat aber den selben Preis wie Kuchen und Kekse Mix C

Tabelle: Preisvergleich der Verbraucherzentrale Südtirol für glutenfreie Produkte der Marke Schär, April/Mai 2019. Die vollständige Tabelle wird auf der Internetseite der Verbraucherzentrale veröffentlicht.

Bei unserem Preisvergleich fällt die Tatsache auf, dass der Warenkorb mit sechs gängigen glutenfreien Produkten der Marke Dr. Schär in einer Bozner Apotheke 21,64 Euro und in einem Fachgeschäft für glutenfreie Produkte in Bozen sogar 27,80 Euro kostet, während der gleiche Warenkorb in einem Supermarkt in Bozen nur 18,74 Euro kostet. Im Vergleich zu den Preisen im Bozner Supermarkt kostet der Einkauf in der Apotheke um 15% mehr, im Fachgeschäft um 48% mehr. Betroffene haben der Verbraucherzentrale berichtet, dass die Preise für einen Warenkorb mit glutenfreien Lebensmitteln in der Apotheke um rund 24% höher sind (bezogen auf die Preise pro Kilogramm) als für gleiche bzw. vergleichbare glutenfreie Lebensmittel im Supermarkt.
Trotz der deutlichen Preisdifferenz zwischen Supermarkt und Apotheke bzw. Fachgeschäft ist es für Zöliakie-Betroffene jedoch nicht vorteilhaft, ja sogar widersinnig, die günstigeren Produkte im Supermarkt einzukaufen, weil die von der öffentlichen Hand gewährten finanziellen Beiträge für den kostenlosen Bezug von glutenfreien Produkten dort nicht anwendbar sind. Denn im Unterschied zu den Südtiroler Apotheken und einigen wenigen spezialisierten bzw. Bio-Fachgeschäften weisen die in Südtirol vorhandenen Supermarktketten nicht die erforderliche Vereinbarung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb auf – sehr zum Nachteil der Betroffenen.

Im Vergleich mit der Situation in unserer Nachbarprovinz, dem Trentino, stellen wir fest, dass den Betroffenen in Südtirol der Zugang zu kostenlosen glutenfreien Lebensmitteln erschwert wird. Dies, obwohl Menschen mit Zöliakie für die Einhaltung der lebenslangen glutenfreien Ernährung auf verschiedene glutenfreie Produkte angewiesen sind. Leider weisen in Südtirol, neben den Apotheken, derzeit nur sehr wenige andere Geschäfte, überwiegend Bio-Fachgeschäfte, die erforderliche Vertragsbindung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb auf (Quelle: Italienische Zöliakievereinigung Südtirol, https://www.aicbz.org/newpage). Der Bezug von kostenlosen glutenfreien Produkten über Supermarktketten ist daher für die Betroffenen in Südtirol in der Praxis nicht möglich, selbst wenn es sich um gelistete Produkte im nationalen Verzeichnis der glutenfreien Produkte handeln und diese somit die qualitativen Voraussetzungen für den kostenlosen Bezug erfüllen würden.

Zudem ist zu befürchten, dass es in Zukunft noch weniger konventionierte Handelsbetriebe als bisher geben wird und die Betroffenen für ihren Einkauf fast ausnahmslos von den Apotheken abhängig sein werden. Der Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 131 vom 26.02.2019 legt nämlich fest, dass die Apotheken und die vertragsgebundenen Handelsbetriebe für die Rückvergütung durch den Landesgesundheitsdienst von jedem einzelnen ausgegebenen glutenfreien Produkt die abnehmbare Etikette oder den Produktabschnitt beilegen müssen. Der enorme bürokratische Aufwand für diese Vorgangsweise ist verständlicherweise für die allermeisten Handelsbetriebe nicht zu schaffen und macht eine Konventionierung der Handelsbetriebe mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb in Zukunft unmöglich oder zumindest unattraktiv. Apotheken haben jedoch im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel neben den höheren Preisen für glutenfreie Produkte zusätzlich den Nachteil, dass sie meist nur ein sehr limitiertes Angebot an glutenfreien Produkten im Sortiment haben.

Wir fordern Sie dazu auf, das Modell unserer Nachbarprovinz Trient zu prüfen und den Bezug von kostenlosen glutenfreien Produkten für Menschen mit Zöliakie auch in Südtirol nach diesem Modell zu gestalten. Im Trentino können Menschen mit Zöliakie die benötigten Produkte unkompliziert und in Eigenverantwortung dort einkaufen, wo sie es für richtig und angemessen halten, solange es sich um im nationalen Verzeichnis gelistete glutenfreie Produkte handelt. Die Betroffenen erhalten die finanziellen Beiträge ganz bequem vierteljährlich direkt auf ihr Konto überwiesen. Im Falle einer Kontrolle sind die entsprechenden Kassabelege vorzuweisen, aus denen hervorgeht, dass die Beiträge tatsächlich für den Einkauf von glutenfreien Produkten laut dem nationalen Verzeichnis verwendet wurden (Quelle: Betrieb für Gesundheitsdienstleistungen der Autonomen Provinz Trient, https://www.apss.tn.it/-/benefici-economici-a-favore-di-persone-affette-da-celiachia?inheritRedirect=true).

Zusammenfassend fordern wir:

  1. Den Bedürfnissen der Menschen mit Zöliakie in Südtirol muss besser Rechnung getragen werden. Denn um die Beschwerden zu lindern und der Entstehung von Folgeerkrankungen vorzubeugen, sind die Betroffenen ihr Leben lang auf die Einhaltung der glutenfreien Ernährung und damit auf verschiedene glutenfreie Produkte angewiesen. Der Bezug von kostenlosen glutenfreien Produkten muss den Betroffenen so einfach und bequem wie möglich gemacht werden. Die Bedürfnisse der Menschen mit Zöliakie müssen Vorrang vor den kommerziellen Interessen der verschiedenen Stakeholder in Südtirol (Apotheken, Großhandel...) haben.
  2. Wie im Trentino sollen auch in Südtirol die finanziellen Beiträge für den kostenlosen Bezug von glutenfreien Produkten direkt an die Betroffenen ausbezahlt (auf das Bankkonto überwiesen) werden. Dies würde es den Betroffenen ermöglichen, die benötigten glutenfreien Produkte in Eigenverantwortung dort einzukaufen, wo sie es für richtig und angemessen halten.
  3. Mädchen und Frauen mit Zöliakie dürfen gegenüber betroffenen Jungen und Männern nicht diskriminiert und wirtschaftlich benachteiligt werden. Menschen mit Zöliakie muss aufgrund der Mehrkosten der glutenfreien Produkte eine angemessene finanzielle Unterstützung gegeben werden. Wir fordern die Beibehaltung der bisherigen Kostenhöchstgrenzen für beide Geschlechter.
  4. Der Bezug von kostenlosen glutenfreien Produkten für Menschen mit Zöliakie darf nicht nur in der Theorie, sondern muss auch in der Praxis in den Supermärkten möglich sein. (Die Umsetzung von Forderung 2 würde dies ermöglichen, ganz ohne aufwändige Vertragsbindungen.) Die einseitige wirtschaftliche Bevorzugung der Apotheken gegenüber anderen Handelsbetrieben muss beendet werden.
  5. Die überbordende Bürokratie bei der Rückvergütung (durch den Landesgesundheitsdienst) der ausgegebenen glutenfreien Produkte muss beendet werden. (Die Umsetzung von Forderung 2 würde die Dokumentation der ausgegebenen glutenfreien Produkten vonseiten der Apotheken und Handelsbetriebe ohnehin obsolet machen.)

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