Im Durchschnitt ereignen sich laut Astat-Angaben in Südtirol täglich fast fünf Unfälle mit Verletzten oder Toten. Im Jahr 2018 wurden 1.710 Verkehrsunfälle gezählt, bei denen 33 Personen starben und 2.220 verletzt wurden. Auch wenn niemand daran denken mag, so sollte man auf solch einen Notfall nicht gänzlich unvorbereitet sein, damit durch das richtige Verhalten der Schaden so klein wie möglich gehalten wird.
„Erste und wichtigste Regel im Falle eines Verkehrsunfalls ist es, möglichst Ruhe zu bewahren“. so Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS. Die Unfallstelle ist unverzüglich abzusichern: Warnblinkanlage einschalten, Sicherheitsweste anziehen und das Warndreieck in mindestens 50 m Entfernung aufstellen. Die Gefahrenzone sollte verlassen und die Rettungskräfte benachrichtigt werden. Dafür steht die einheitliche Notrufnummer 112 zur Verfügung.
Wenn es Verletzte gibt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Wer geschult ist, wird Atmung und Puls kontrollieren, den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen, Blutungen stillen usw. Ungeschulte leisten hingegen psychologische Hilfe, indem sie mit den Verletzten reden und Anteilnahme signalisieren, bis die Rettung kommt.
Bei Unfällen mit kleineren Sachschäden sollten die betroffenen Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug
„Sollte es zu einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug kommen, sollte trotzdem immer der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Allerdings sollte dieser nur unterzeichnet werden, wenn es keine Unstimmigkeiten beim Ausfüllen gibt,“ rät Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der VZS. „Je nach Auszahlungsprozedur sind bestimmte Fristen vorgesehen, innerhalb welchen der/ die Geschädigte/r die Schadenssumme ausbezahlt bekommen muss.“ Wenn diese nicht eingehalten werden, kann eine Beschwerde bei der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass eingereicht werden.“
Wer einen Unfall mit Totalschaden erlitten hat, tut gut daran sich genau zu informieren, welche zusätzlichen Kosten von der Versicherung übernommen werden müssen. So steht dem/ der Geschädigte/ n abgesehen vom Fahrzeugwert, auch die Kosten des Abschleppdienstes, jene für die Verschrottung des Fahrzeuges, die angefallenen Kosten für das Parken, die Zahlung der Autosteuer für den nicht gegossenen Zeitraum, die Anmeldekosten eines neuen Fahrzeuges sowie in manchen Fällen die Kosten für ein Ersatzauto zu.
Diese und noch viele weitere Informationen rund um das Thema Verkehrsunfall hat die VZS in dem Infoblatt „Verkehrsunfall: Was tun?“ zusammen getragen. Dieses finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it oder in unseren Büros.