VZS: auf alle Fälle die eigenen Finanzen gut im Blick haben!
Glaubt man den zahlreichen Werbungen – auf Plakaten, in Zeitungen oder online – so kann alles einfach kaufen, auch die scheinbar teuersten Waren und Dienstleistungen. Als ob das Geld immer da wäre, und man die „Super-Angebote“ nur nützen bräuchte, egal ob im Einkaufszentrum, im Möbelhaus, im Elektrofachhandel oder gar beim Zahnarzt. Auch die aktuelle Ausnahmesituation zwingt viele Menschen, die Ratenzahlungen oder Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, noch dazu wo diese vielfach als „zinslos“ oder „mit niedrigen Kosten“ angeboten werden. Dabei betreffen diese Ratenzahlungen mittlerweile nicht mehr nur teure Produkte, sondern auch Käufe mit überschaubarem Preis: so wird einem z.B. beim Onlinekauf von einem Paar Schuhe um 30 Euro angeboten, in 3 Raten zu 10 Euro, ohne Kosten oder Zinsen zu bezahlen – eventuell muss man nur eine App herunterladen.
Neben der „klassischen“ Art des Verbraucherkredits – bei dem eine Finanzierungsgesellschaft den Kredit gegen Zinszahlung gewährt – finden sich, vor allem online, immer mehr Angebote, wie z.B. eben die simple Ratenzahlung, d.h. der Preis wird durch mehrere Teilzahlungen beglichen. Auch kommen immer mehr Firmen auf den europäischen und italienischen Markt, die mit den Verkäufern Konventionen zur Abwicklung dieser Ratenzahlungen schließen: die VerbraucherInnen zahlen keine Zinsen oder Kommissionen, da diese der Verkäufer selbst übernimmt, und die Firma übernimmt die ganze Abwicklung der Ratenzahlung. Vorsicht: werden hier die Raten nicht regelmäßig beglichen, werden Strafzahlungen fällig.
Wesentlicher Unterschied
Während man bei einer „Ratenzahlung“ Stücklung des Preises in mehrere Teilzahlungen einfach den Preis durch die Anzahl der Raten teilt, und keine Kosten anfallen, muss bei einer Raten-Finanzierung, also einem Konsumkredit, ein eigener, zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden (der zwar im selben Dokument ausformuliert sein kann, aber vom Hauptvertrag über den Kauf der Ware oder Dienstleistung getrennt ist): in diesem Vertrag müssen die Kosten des Kredits (insbesondere der Nominalzinssatz „TAN“ und der jährliche effektive Zinssatz „TAEG“) angegeben werden.
Eile mit Weile
Obschon man uns also überall schnelles, leichtes und unkompliziertes Geld verspricht, kann ein Verbraucherkreditvertrag auch mit diversen Tücken aufwarten, die man kennen sollte, bevor man für eine wichtige Leistung (z.B. eine lange Behandlung beim Zahnarzt) einen Kreditvertrag unterschreibt. Hier die Tipps der VZS dazu: https://www.consumer.bz.it/de/ratenkauf-gewusst-wie
Unsere Ratschläge
Bevor man also für größere Käufe, wie ein Auto oder eine neue Küche, einen Kredit aufnimmt, wäre es gut, einige Monate lang zu versuchen, die zukünftig zu bezahlende Rate zur Seite zu legen. So zeigt sich schnell, ob das Familienbudget die Ratenzahlung auch „aushält”. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass man sich in dieser Zeit den Kauf wirklich gründlich überlegen kann, und man, so man sich für die Eröffnung des Kredits entscheidet, eine höhere Anzahlung leisten kann, was die Gesamtkosten der Finanzierung verringert.
„Seit vielen Jahren raten wir zur Führung eines Haushaltsbuchs. Wer nicht gerne rechnet, kann unser kostenloses, anonymes Online-Haushaltsbuch (https://contiincasa.centroconsumatori.it/) hierfür nutzen. Damit hat man die Zahlungsströme und Zahlungsverpflichtungen der Familie immer gut im Griff. Ein weiterer Rat: legen sich, wo möglich, eine kleine Reserve zu, um dem Familienhaushalt bei unvorhergesehenen Ausgaben oder Ereignissen etwas „Luft“ verschaffen zu können“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer abschließend.