Verbrauchertelegramm November/Dezember 2020

Mit dem Verbrauchertelegramm Wissensvorsprung sichern - hier kostenlos als Newsletter abonnieren!


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 82/89

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Neue Verbraucher-Agenda 2020
Resilienz stärken, nachhaltige Erholung sichern

Am 13. November hat die Europäische Kommission die neue Verbraucher-Agenda 2020-2025 vorgestellt, welche auf der vorhergehenden Agenda und dem „New Deal for Consumers“ aus 2018 aufbaut. Ein wichtiger Aspekt der Agenda sind auch die Bedürfnisse der VerbraucherInnen, die sich im Zuge der Pandemie abzeichnen: die Kommission zielt auf eine nachhaltige, „grüne“ Erholung und eine faire digitale Gesellschaft.
Ein zentraler Punkt der Agenda ist die Pandemie: alle VerbraucherInnen sollen zügigen Zugang zu leistbaren Tests, Schutzmaterialien, Behandlung und zukünftigen Impfungen haben. Bei den Reise- und Passagierrechten sieht die Kommission Handlungsbedarf. Auch bei Online-Betrügereien und irreführenden Werbetaktiken darf die Wachsamkeit nicht nachlassen. Weiteren Fokus sieht die Kommission in der Verringerung von Einweg-Plastik-Verpackungen, die im Zuge der Pandemie stark zugenommen haben. Auch soll an der digitalen Inklusion gearbeitet werden, um sicherzustellen, dass alle VerbraucherInnen Zugang zu den Vorteilen des digitalen Markts haben.
Die Kommission gibt als Schwerpunkt die „Grüne Transition“ an, um Klimaneutralität sicherzustellen, Biodiversität und Ressourcen zu erhalten, und Umweltverschmutzung zu verringern, und so den Umwelt-Fußabdruck zu verringern. Auch sollen frühzeitige Produkt-Obsoleszenz vermieden und längere Haltbarkeit der Güter verstärkt werden.
Weiter Informationen auf: https://www.consumer.bz.it/de/neue-verbraucher-agenda-2020

 

Außenstelle Neumarkt: neue Öffnungszeiten
Verbraucherberatung jeden Donnerstag von 15 – 17 Uhr

Seit 2008 gibt es dank der Unterstützung der Bezirksgemeinschaft Überetsch/Unterland die Außenstelle der Verbraucherzentrale Südtirol in Neumarkt. Die Außenstelle wurde eröffnet, um noch näher an die Bedürfnisse der BürgerInnen heranzurücken, und diesen die Anfahrtswege zu verkürzen. Die KonsumentInnen finden in Neumarkt Erstberatung für ihre Fragen und Probleme, sowie alle wichtigen Verbraucherinformationen, Telefonnummern und die aktuellen Verbrauchertelegramme.
Außenstelle Neumarkt: Rathausring 3/1 (c/o KVW); neuen Öffnungszeiten jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr (persönliche Termine je nach gültigen Covid-Normen). Telefon (während der Öffnungszeiten) 331 21 060 87.
Weitere Büros der VZS finden Sie in Meran, Schlanders, Mals, Lana, St. Leonhard i.P., Neumarkt, Brixen, Klausen, Bruneck, Pikolein/Gadertal und Sterzing (https://www.consumer.bz.it/de/aussenstellen).

 

Mahlzeitenvorbereitung: alte Methode – neuer Trend


Früher nannte man es Vorkochen, heute heißt es „Meal Prep“: frische Lebensmittel werden möglichst gleich nach dem (Wochenend-)Einkauf verarbeitet und die vorgekochten Mahlzeiten für die nächsten Tage in passenden Behältern im Kühlschrank aufbewahrt. Das spart insgesamt Zeit. Im Internet kann man zahlreiche Tipps und sogar Menüpläne für die ganze Woche finden.
Hilfreich sind dabei ein ausreichend großer Kühlschrank und ein Vorrat an gut schließenden, stapelbaren Lebensmittelbehältern. Ideal sind Gefäße aus Glas, die (nach Abnehmen des Deckels) auch für das Backrohr und die Mikrowelle geeignet sind.
„Zunächst überlegt man sich, welche Speisen man in den nächsten Tagen essen möchte und erstellt eine Einkaufsliste“, beschreibt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der VZS, die optimale Vorgangsweise. „Ideal ist, wenn man eine Zutat gleich für mehrere Mahlzeiten verwenden kann.“
Wichtig ist, dass die vorgekochten Lebensmittel und Speisen rasch gekühlt und bis zur weiteren Verwendung gekühlt oder tiefgekühlt in gut schließenden Behältnissen aufbewahrt werden. Im Kühlschrank halten sie sich ein paar Tage, in gefrorenem Zustand ein paar Monate lang.


Klimaschutz beginnt im Alltag: Monatliche Tipps der VZS

2020 steht im Zeichen des Klimaschutzes. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gibt hierzu monatlich Tipps, denn Klimaschutz fängt im Kleinen an.
Klimaschutz ist wichtiger denn je, denn der Klimawandel schreitet - auch in Südtirol - ungebremst voran. Jede/r von uns kann seinen Beitrag dazu leisten, das Klima zu schonen.
Der Klimaschutztipp der VZS für den Monat Oktober:
Optimierte Heizanlagen schützen das Klima

In der Optimierung einer Heizanlage steckt ein großes Einsparpotential. Wird der eingesetzte Brennstoff besser verbrannt und gelangt die produzierte Wärme dort hin wo sie benötigt wird, kann nicht nur Energie und Geld eingespart, sondern auch für die Umwelt etwas Gutes getan werden.
Ein hohes Optimierungspotential steckt beispielsweise in der fachgerechten Einregulierung der Heizanlage, dem so genannte hydraulischen Abgleich, der Wärmedämmung der Rohre und Teilstücke, den Heizungs-, Warmwasser- und Solarpumpen.
Weitere Infos sind in unserem Infoblatt: „Optimierung der Heizanlage“.

 

Zierkürbisse sind nicht essbar!

Zweierlei Arten von Kürbis sollten Verbraucher und Verbraucherinnen unbedingt unterscheiden können: Speisekürbisse und Zierkürbisse. Letztere enthalten nämlich Cucurbitacine, giftige Bitterstoffe. Ihr Verzehr kann zu einer Vergiftung führen.
Die heute genutzten Speisesorten aus der Kürbisfamilie schmecken nicht mehr oder nur noch leicht bitter, da die Bildung der Cucurbitacine durch gezielte Züchtung inaktiviert wurde. Bei anhaltender Trockenheit oder durch Kreuzung mit Wildsorten kann die Pflanze jedoch die Bildung der Bitterstoffe reaktivieren.
„Im Zweifelsfall kann man eine kleine Menge des rohen Fruchtfleisches kosten. Wenn es bitter schmeckt, sollte man den Bissen ausspucken und das betreffende Gemüse nicht verwenden“, rät Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS.
Wer einen eigenen Garten besitzt, sollte Zierkürbisse und Speisekürbisse nicht nebeneinander anbauen, um eine Verwechslung oder unbeabsichtigte Kreuzung der Sorten zu vermeiden.
Vorsicht ist auch beim Einkauf geboten, denn leider werden im Handel – entgegen den Vorgaben des Gesundheitsministeriums – Zierkürbisse manchmal im Gemüsebereich zum Verkauf angeboten und nicht immer als nicht essbar gekennzeichnet.

 

Rechtliche Vorbereitung auf den Fall der Fälle
Anpassung der Verbraucherverträge

Sowohl Betriebe als auch VerbraucherInnen sehen sich in Corona-Zeiten unsicheren und ständig alternierenden Maßnahmen ausgesetzt. Die Ungewissheit, ob Verträge nachstehend noch erfüllt werden können ist daher ein konkretes Thema, dem wir uns widmen sollten, um unliebsame Konsequenzen bestmöglichst zu vermeiden.
Sprechen wir von vertraglicher Nichterfüllung, ist die Bestimmung des Art. 1463 ZGB über die „nachfolgende Unmöglichkeit“ anwendbar. Durch diese Rechtsnorm wird der Vertrag aufgelöst. In der Praxis ergibt sich häufig bei beiden Parteien ein entsprechender Schaden.
Um die Rechts- und Planungssicherheit zu erhöhen, können Verträge spezielle Klauseln vorsehen, welche den vorläufigen Unterlass einer Zahlung oder Leistung einer Arbeit, bei Eintreten bestimmter Ereignisse vorsieht. Ein Handwerker, der aufgrund einschränkender Maßnahmen die Arbeit nicht erfüllen kann. Ein Möbelhaus, welches die Ware nicht fristgerecht liefern kann. Verbraucher, die aufgrund finanzieller Engpässe die Ratenzahlungen nicht fristgerecht entrichten können.
Wichtig dabei ist ein fairer Interessensausgleich, sprich die Berücksichtigung der Umstände sowohl für den Betrieb als auch für die VerbraucherInnen.
Nachfolgend einige Beispiele, entsprechender Klauseln, welche in die Verträge aufgenommen werden können:
    • Bei nachweislichem Eintreten von Arbeitslosigkeit, Lohnausgleichskasse oder Kurzarbeit wird dem/der VerbraucherIn ein Zahlungsaufschub von 30/60/90 Tagen gewährt.
    • Bei nachweislichem Eintreten von Arbeitslosigkeit, Lohnausgleichskasse oder Kurzarbeit wird dem/der VerbraucherIn ein Zahlungsaufschub bis zum vollständigen Wiedereintritt in das Arbeitsverhältnis gewährt.
    • Der/die VerbraucherIn gewährt dem Unternehmen, bei Eintreten unvorhergesehener Umstände, eine zusätzliche Erfüllungs- oder Lieferungsfrist von 30/60/90 Tage.
Für Informationen, Beratung und Unterstützung bei Analyse von Verträgen bietet die VZS gerne ihre Hilfe an.

 


Oktober, Monat der Weiterbildung im Finanzbereich
Vortrag der VZS über Versicherungsfragen

Der Monat Oktober stand im Zeichen der Weiterbildung im Finanzbereich. Italienweit wurden hierzu zahlreiche Veranstaltungen organisiert. In Bozen hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gemeinsam mit dem Freizeitverein der Eisenbahner (Dopolavoro Ferroviario di Bolzano) am 12.10.2020 einen Vortrag rund um das Thema Versicherung abgehalten.
Das Finanzministerium hat vom 1. bis 31. Oktober die 3. Ausgabe des „Monats der Finanzbildung“ (#OttobreEdufin2020) ausgerufen, um den BürgerInnen kostenlose, qualitativ hochwertige Möglichkeiten zu bieten, ihre Kenntnisse in Sachen Planung und Verwaltung des Familienbudgets aufzufrischen. Der Oktober war also reich an Veranstaltungen rund um die Themen Finanz, Versicherung und Vorsorge, wie jener der VZS zum Versicherungsbedarf.
Auch abseits des Monats stehen wir jederzeit für Fragen zur Verfügung (info@verbraucherzentrale.it, Tel. 0471-975597).

 

Auto: Hauptuntersuchungen
Die Fristen wurden aufgrund Corona aufgeschoben

Mit diversen Maßnahmen hat der Gesetzgeber der aktuellen Ausnahme-Situation Rechnung getragen, und einige Fristen und Fälligkeiten verschoben.
So wurden unter anderem die Fristen für die Hauptuntersuchungen der Autos (die „Revisionen“) wie folgt verlängert:
- Fahrzeuge, die bis zum 30. September 2020 in die Hauptuntersuchung müssen, können diese innerhalb 31. Dezember 2020 ablegen;
- Fahrzeuge, die innerhalb 31. Dezember 2020 in die Hauptuntersuchung müssen, können diese innerhalb 28. Februar 2021 ablegen (Rechtsquelle: Cura Italia Dekret, Art. 92, Abs. 4).
Hier zur Erinnerung: Neuwagen müssen nach 4 Jahren, dann immer im Abstand von 2 Jahren in die Revision (das Datum der letzten Revision findet sich im Fahrzeugbrief). Diese Fälligkeiten gelten für Pkws, Camper, Motorräder und auch Mofas.
Tipp: Das Transportministerium hat für AutofahrerInnen die App „iPatente“ erarbeitet, welche es AutofahrerInnen unter anderem erlaubt, Fälligkeiten von Führerschein und Revision einzusehen. Infos: www.ilportaledellautomobilista.it.

 

Schützt Kurkuma vor Krankheiten?

Kurkuma, auch Gelbwurz genannt, schmeckt erdig bis leicht bitter und ist eine wichtige Zutat in Curry- und anderen Gewürzmischungen. Die Kurkuma-Staude ist eng mit dem Ingwer verwandt und wächst in Südasien. Verwendet wird das Rhizom, der unterirdisch wachsende Spross, sowohl frisch als auch getrocknet und zu Pulver verarbeitet. Für die kräftig gelbe Farbe der frischen Knolle und des Pulvers ist der Farbstoff Curcumin verantwortlich, daneben sind viele ätherische Öle enthalten.
In Indien wird Kurkuma schon lange als Gewürz und als Heilpflanze genutzt. „Sowohl in der indischen Ayurveda-Lehre als auch in der Traditionellen Chinesischen Medizin wird Kurkuma bei Verdauungsbeschwerden wie beispielsweise Blähungen oder Völlegefühl angewendet,“ weiß Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS. „Kurkuma regt zudem den Gallenfluss an, wodurch die Fettverdauung erleichtert wird. Nachgewiesen wurden bislang auch eine entzündungshemmende und antioxidative Wirkung.“ Da der Farbstoff Curcumin eher schlecht und nur zusammen mit Fett vom Körper aufgenommen wird, ist es empfehlenswert, kurkumahaltigen Speisen und Getränken etwas Öl zuzugeben.

 

Bonus TV
Für Fernsehgeräte mit dem neuen Standard gibt es einen Bonus

Für Juli 2022 ist der Wechsel auf die neue Übertragungstechnologie mit Standard DVBT-2/HEVC geplant. Alte Geräte, die diesen Standard nicht anzeigen können, müssen ersetzt werden bzw. mit einem zusätzlichen Decoder ausgestattet werden.
Für Familien mit ISEE-Einkommen unter 20.000 Euro (das effektive Netto-Einkommen ist höher als dieser Wert, eine Simulation für die Berechnung ist auf der Website des INPS möglich) gibt es vom Staat einen Bonus von 50 Euro (bzw. den Preis des Geräts, wenn dieser geringer ist).
Den Bonus erhält man als Skonto bei den zugelassenen Händlern; die BürgerInnen müssen hierfür erklären, die Voraussetzungen zu erfüllen (in Italien ansässig zu sein, ein Einkommen unter dem Schwellenwert zu haben und dass nur sie in der Familie den Bonus beanspruchen).
Man kann bereits jetzt testen, ob das eigene Fernsehgerät den neuen Standard erkennt, indem man die Test-Sender aufruft.
Der Bonus wird bis 31.12.2022 bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel gewährt.
Die Liste der geeigneten Geräte unter: https://bonustv-decoder.mise.gov.it/prodotti_idonei.

 

like-512_0.png

like-512_0.png