VZS-Untersuchung zur Herkunftsangabe für Produkte aus Schweinefleisch
Auf Schinken, Speck und anderen Produkten aus Schweinefleisch muss in Italien die Herkunft der verarbeiteten Tiere verpflichtend angegeben werden. Dass diese Maßnahme nicht automatisch mehr Transparenz für die Verbraucher und Verbraucherinnen bringt, zeigt eine aktuelle Erhebung der Verbraucherzentrale Südtirol.
Ein Dekret des italienischen Landwirtschaftsministeriums vom August 2020 sieht für verarbeitetes Schweinefleisch, das in Italien hergestellt wird und für den Konsum im Inland bestimmt ist, die verpflichtende Angabe der Herkunft vor. Die Regelung gilt vorläufig bis 31. Dezember 2021 für Hackfleisch (Faschiertes), Separatorenfleisch (Fleisch, das durch maschinelles Ablösen von den Knochen gewonnen wird), Fleischzubereitungen (z.B. Bratwurst, Fleischlaibchen) und Produkte aus Schweinefleisch (z.B. Speck, Schinken, Wurstwaren). Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) sind davon ausgenommen.
Auf den Etiketten der Produkte müssen leicht verständlich und gut sichtbar folgende Angaben gemacht werden: das Land, in dem das Tier geboren wurde (Geburtsland, paese di nascita), das Land, in dem das Tier aufgezogen wurde (Aufzuchtland, paese di allevamento) und das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde (Schlachtland, paese di macellazione). Wurde ein Schwein im selben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet, ist die Angabe „Herkunft (origine): Name des Landes“ ausreichend. Wenn ein Schwein in verschiedenen Staaten geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, kann die Information auch in der Form „Herkunft: EU“ bzw. „Herkunft: Nicht-EU“ bzw. „Herkunft: EU und Nicht-EU“ erfolgen. Die Angabe „100% italienisch“ ist dann erlaubt, wenn ein Schwein in Italien geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurde.
Die Bestimmung hat die korrekte und vollständige Information der Verbraucher und Verbraucherinnen sowie die Verhütung und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und unlauterem Wettbewerb zum Ziel. Schätzungen des italienischen Landwirtschaftsverbandes „Coldiretti“ zufolge stammt nämlich bei dreien von vier in Italien verkauften Schinken das Fleisch aus dem Ausland.
Meistgenannt: EU als Herkunftsland
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat sich die Frage gestellt, ob und in welcher Form die Hersteller von Produkten aus Schweinefleisch die Herkunft ihres Rohstoffs angeben und ob die gemachten Angaben für Verbraucher und Verbraucherinnen tatsächlich mehr Transparenz bringen. Zu diesem Zweck hat Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS, in den letzten Wochen Filialen der Supermarktketten Despar, MPreis und Coop sowie ein Geschäft und den Online-Shop von Pur Südtirol besucht. Dabei wurden insgesamt 110 Produkte aus Schweinefleisch unter die Lupe genommen. Auch wenn die Erhebung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, ist das Ergebnis in höchstem Ausmaß enttäuschend.
Die meisten Hersteller machen es sich einfach und geben die Herkunft lediglich in der Form „Herkunft: EU“ an. In welchem EU-Mitgliedsstaat konkret die Tiere geboren wurden, wo sie aufgewachsen sind und wo sie geschlachtet wurden, erfahren die Verbraucher und Verbraucherinnen nicht. Damit bleibt im Dunkeln, wie weit die Tiere bzw. Schlachtkörper bzw. deren Teile transportiert wurden.
Noch weniger, nämlich keine Informationen zur Herkunft der Schweine gibt es laut der Untersuchung der VZS beim Südtiroler Markenspeck (Südtiroler Speck g.g.A.) – und das, obwohl dieser bekanntlich aus den Schlegeln von Schweinen aus dem EU-Ausland und aus anderen italienischen Regionen hergestellt wird. Eine Ausnahme stellt hier lediglich der „Bauernspeck“ dar, der ausschließlich aus Schweinen produziert wird, die in Südtirol aufgewachsen sind. Doch trifft dies auf weit weniger als 0,1% der in Südtirol erzeugten Speckhammen zu. Unter den 110 untersuchten Produkten waren 18 Markenspeck-Produkte. Nur auf zwei g.g.A.-Produkten ist die (freiwillige) Information „Origine: UE“ zu finden, auf den anderen 16 Produkten findet sich keine Information bezüglich der Herkunft. Rechtlich ist das zwar in Ordnung, denn Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe sind von der verpflichtenden Herkunftsangabe ausgenommen. Dennoch wäre eine transparentere Information der Verbraucher und Verbraucherinnen höchst wünschenswert, zumal bei einem Produkt, das sich „regional“ gibt.
Geboren, aufgezogen und geschlachtet in Italien
Immerhin kann auch über positive Beispiele berichtet werden: 17 von 110 untersuchten Produkten, darunter Kochschinken, Bauchspeck (Pancetta) oder Nackenschinken (Coppa), wurden aus Fleisch von italienischen Schweinen hergestellt. Auf den Verpackungen finden sich Hinweise wie „100% Italiano“, „Da suini italiani“ oder „Origine: Italia“. Auf einigen dieser Produkte wird zudem darauf hingewiesen, dass den Schweinen keine gentechnisch veränderten Futtermittel und in den letzten vier Monaten ihres Lebens auch keine Antibiotika verabreicht wurden. Aus Sicht der Verbraucher und Verbraucherinnen ist es natürlich wünschenswert, dass auch solche Angaben gemacht werden.
Insgesamt fünf Produkte wurden aus einheimischem, also Südtiroler Schweinefleisch hergestellt: ein Original Südtiroler Bauernspeck aus dem Schweineschlegel, zwei weitere Bauernspeck-Produkte aus anderen Teilen als dem Schlegel sowie zwei Kaminwurzen – laut Auslobung auf der Etikette – aus einheimischem Fleisch.
Produkte von Südtiroler Herstellern sind teilweise nicht korrekt gekennzeichnet
Auf acht Produkten, das sind rund 7% der untersuchten Produkte, fehlt dagegen die verpflichtende Information über die Herkunft des Schweinefleisches. Auffallend ist, dass es sich dabei ausschließlich um Produkte von Südtiroler Herstellern handelt. Auf einigen dieser Produkte fanden sich aus Sicht der Verbraucherzentrale zudem irreführende Angaben. Zwei Produkte trugen beispielsweise die Auslobung „100% Südtirol“ auf der Vorderseite, während auf der Rückseite für das enthaltene Rindfleisch die EU als Herkunftsland genannt und die Herkunft des Schweinefleischs gar nicht angegeben wurde. Auch fiel auf, dass im Online-Shop von Pur Südtirol für einige Produkte fälschlicherweise Italien als Ursprungsland angegeben wurde, auf der Etikette der Produkte selbst lautete die Angabe jedoch „Origine carne: UE“.
Die Chance für mehr Transparenz wurde vertan
„Verbraucher und Verbraucherinnen möchten heute mehr als früher darüber informiert werden, wo und unter welchen Bedingungen die Tiere, deren Fleisch sie essen, gehalten wurden“, unterstreicht Silke Raffeiner, die Ernährungsfachfrau der Verbraucherzentrale Südtirol. „So, wie die in Italien verpflichtende Herkunftsangabe für Produkte aus Schweinefleisch von den meisten Herstellern gehandhabt wird, wird sie diesem Bedürfnis aber mitnichten gerecht.“ Die meistverwendete Angabe „Herkunft: EU“ lässt lediglich den Schluss zu, dass die Schweine nicht aus Drittstaaten außerhalb der EU und nicht aus Italien stammen – detailliertere Informationen dazu, wo die Tiere geboren, wo sie aufgewachsen sind und wo sie geschlachtet wurden, fehlen leider. „Damit verfehlt das Dekret seine eigene Zielsetzung klar“, stellt Gunde Bauhofer, die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, ernüchtert fest. „Eine Aufhebung der verpflichtenden Herkunftsangabe für Schweinefleisch wäre dennoch ein Schritt in die falsche Richtung. Vielmehr müssten die Hersteller ihre Verpflichtung zur Information der Verbraucher und Verbraucherinnen endlich ernst nehmen, sprich detailliert und transparent über die Herkunft und außerdem freiwillig über die Haltung der Tiere informieren.“