Sozial-Bonus für Strom und Gas 2022: Wer, wie viel, wie?

Die Teuerungen im Energiesektor machen den Familien zurzeit große Sorgen. Für einige von ihnen kommt Hilfe vom Staat, in der Form von Sozial-Boni für wirtschaftliche Notlagen. Dabei wurde der fürs Jahr zustehende Bonus angesichts der Teuerungen im ersten Quartal angehoben. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) fasst kurz zusammen, wie und unter welchen Bedingungen die Familien diese Sozial-Boni in Anspruch nehmen können.

 

Wer erfüllt die Voraussetzungen für die Sozialboni?

  • Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 8.265 Euro, bzw.
  • Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 20.000 wenn mindestens 4 unterhaltsberechtigte Kindern in der Familie sind;
  • Inhaber eines „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“;
  • ein Familienangehöriger muss zudem Inhaber eines aktiven Wasser-, Strom- oder Gasanschlussvertrags sein oder Zugang zu einem zentralen Anschluss für den Hausgebrauch haben.

 

Übersichtstabellen Strom- und Gas-Boni 2022:

 

Strom

Anzahl
Familienmitglieder
Bonus
2022
Zusatz-Bonus
I° Trimester 2022
Gesamt
1-2 128,00 € 134,10 € 262,10 €
3-4 151,00 € 163,80 € 314,80 €
> 4 177,00 € 196,20 € 373,20 €

 

 

 

 

 

(Weiterer Bonus für Personen, die auf elektromedizinische Geräte angewiesen sind; gesondertes Ansuchen notwendig!)

 

Gas

Klimazone E (Bozen, Meran, ...), Verwendung Heizen, Warmwasser und Kochen

Anzahl
Familienmitglieder
Bonus
2022
Zusatz-Bonus
I° Trimester 2022
Gesamt
Bis 4 136,00 € 405,00 € 541,00 €
Über 4 192,00 € 566,10 € 758,10 €



 

 

 

 

 

Klimazone F (Vintl, Schlanders, ...), Verwendung Heizen, Warmwasser und Kochen

Anzahl
Familienmitglieder
Bonus
2022
Zusatz-Bonus
I° Trimester 2022
Gesamt
Bis 4 170,00 € 474,30 € 644,30 €
Über 4 245,00 € 655,20 € 900,20 €
 


 
 
Quellen: Arera, Il Sole 24 Ore, Ausarbeitung: VZS

 

Was müssen VerbraucherInnen also tun, um in den Genuss des Bonus zu kommen?
Während es bis zum Jahr 2020 notwendig war, sich an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) zu wenden, reicht es nunmehr aus, jedes Jahr die DSU (Dichiarazione Sostituva Unica) einzureichen. Entspricht der Haushalt den Vorgaben, leitet das INPS/NISF die notwendigen Informationen automatisch, und nach entsprechender Überprüfung werden die Boni direkt auf den Strom- und Gas-Rechnungen gutgeschrieben (bei Gasanschlüssen in Kondominien ist der Vorgang etwas anders, siehe  https://www.consumer.bz.it/de/erdgas-zentralheizung-kondominien). Die Berechtigten werden über das Ergebnis des Verfahrens und die Anerkennung der Boni durch eine eigene Mitteilung informiert.

Bei der VZS gibt es einen eigenen Energieschalter für Fragen und Informationen zu Rechnungen, Verträgen und weiteren Aspekten der Energie-, Wasser- und Umweltdienstleistungen (0471/975597).

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