Coronavirus: Erste Verhandlung gegen Dolomiti Superski in Sachen verweigerte Rückerstattungen an SkifahrerInnen

VZS: Verbraucher*innen sollen Ansprüche melden

 

Am 26. Jänner fand vor dem Bozner Friedensgericht die erste Verhandlung in der Angelegenheit der verweigerten Rückerstattungen der Skipässe statt.

Wie berichtet (https://www.consumer.bz.it/de/coronavirus-dolomiti-superski-verweigert-rueckerstattungen-skifahrerinnen) war es nicht möglich, mit Dolomiti Superski eine einvernehmliche Lösung im Verhandlungswege zu finden, weshalb sich Südtirols Verbraucherschützer entschlossen, diese Musterklage zu unterstützen.

Die nächste Verhandlung ist für April 2022 angesetzt; in Erwartung der weiteren Entwicklungen raten wir allen, die in den letzten beiden Saisonen eine Saisonskarte erworben haben, ohne sie nutzen zu können, und die nicht daran interessiert sind, sie in der nächsten Saison zu nutzen, eine Beschwerde an Dolomiti Superski und an das Konsortium zu richten, bei dem sie die Dauerkarte erworben haben, und die Rückerstattung des Preises für die nicht genutzten Leistungen zu verlangen (Musterschreiben und Informationen bei der VZS, Tel. 0471-975597 / info@verbraucherzentrale.it).

„Die Verbraucher*innen haben seit Ausbruch der Pandemie häufig das Nachsehen: die vom Gesetzgeber gefundene Lösung für den Ersatz nicht genutzter Tickets und Abos war ohnehin alles andere als großzügig. Dass nun sogar für diese „Minimal-Ersatzzahlungen“ vor Gericht gegangen werden muss, sagt wohl einiges über die Familien- und Verbraucherfreundlichkeit des Betreibers“ fasst die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer, zusammen. „Es ist schade, dass wir auf keinerlei Bereitschaft stießen, die Angelegenheit am Schlichtungstisch im Sinne der Südtiroler*innen beizulegen.“

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