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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Was sind Clubsorten bei Äpfeln?
Wie viele Apfelsorten es gibt, ist nicht exakt bekannt. Schätzungen der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gehen von rund 20.000 existierenden Apfelsorten weltweit aus. Kommerziell angebaut werden jedoch weniger als 100 Sorten, welche in Aussehen, Form und Geschmack den Vorstellungen vom „idealen“ Apfel entsprechen, und ertragreich, lagerfähig und gut zu transportieren sind.
Viele der neu gezüchteten Apfelsorten sind so genannte Clubsorten. Sie unterliegen dem Sortenschutz. Das bedeutet, dass die Eigentumsrechte an der Sorte einem Sortenschutzinhaber bzw. einer Inhaberin gehören. Produzent:innen, die eine Clubsorte anbauen und somit Teil des exklusiven Clubs sein möchten, müssen mit dem/der Inhaber:in einen Vertrag für den Anbau und die Abnahme der Früchte abschließen und Lizenzgebühren bezahlen. Beim Anbau müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, und für die Vermarktung der Früchte gelten bestimmte Qualitätskriterien.“ Auf den Markt kommen Clubsorten unter einem Markennamen. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Marke Pink Lady® (Sorte: Cripps Pink), welche eine Kreuzung der Sorten Golden Delicious und Lady Williams ist.
Senioren im Fokus
Volksanwaltschaft und Verbraucherzentrale stecken gemeinsame Ziele ab
Bei einem Treffen zwischen der Volksanwältin Gabriele Morandell und der Verantwortlichen der Verbraucherzentrale Gunde Bauhofer wurden gemeinsame Projekte für das kommende Jahr vereinbart. Vor allem möchten beide Einrichtungen sich verstärkt den Anliegen der Senioren widmen.
„Die älteren Menschen und deren Schwierigkeiten mit der Digitalisierung werden dabei oft vergessen,“ so Morandell. Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Anbietern werden verstärkt nur mehr telematisch angeboten, sodass die Selbstständigkeit vieler Senioren verloren geht und sie auf die Hilfestellung von Familienmitgliedern oder Freunden angewiesen sind.
„Wir möchten uns gemeinsam vermehrt dafür einsetzen, dass regelmäßige Öffnungszeiten der Ämter für direkte Kontakte weiterhin bestehen bleiben und Ansuchen von öffentlichen Verwaltungen und privaten Dienstleistern auch weiterhin in Papierform angenommen werden und Schreiben an ältere Menschen wie bisher mit der Post verschickt werden.“, so Morandell und Bauhofer.
„Senioren mit solchen Beschwerden sollten sich dringend bei uns melden“, sagt Morandell und Bauhofer, „wir werden alle Anliegen sammeln und uns für die Rechte der älteren Menschen stark machen.“
Wir sind unter folgenden Rufnummern erreichbar - Volksanwaltschaft 0471946020 oder Verbraucherzentrale 0471975597.
Kubaturgeschenk des Landes bis Ende 2026 nutzbar
Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.
Mit 31. Dezember 2021 war das Kubaturgeschenk des Landes ausgelaufen. Mit 1. Februar wurde der neue Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, von Seiten der Landesregierung neu geregelt.
Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen.
Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk 10% der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen.
Ist Margarine besser oder schlechter als Butter?
Dieser „preiswerte Butter“ wurde hauptsächlich aus Rindertalg, Wasser und Milch hergestellt. Lange Zeit galt Margarine als Fett der armen Leute. In den 1960er Jahren jedoch bekam Butter wegen ihres Gehalts an Cholesterin und gesättigten Fettsäuren einen schlechten Ruf. Margarine galt plötzlich als das gesündere Produkt – bis Jahrzehnte später bekannt wurde, dass sie so genannte trans-Fettsäuren enthält, welche ebenfalls das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.
Heute ist hochwertige, rein pflanzliche Margarine wieder eine gute Alternative zu Butter, da sie im Vergleich mehr ungesättigte Fettsäuren enthält sowie einen geringeren Wasser-Fußabdruck und eine günstigere Klimabilanz aufweist.
Ob man sich Butter oder Margarine aufs Brot streicht, ist Geschmackssache, solange beides sparsam verwendet wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass Butter in Südtirol ein lokales Produkt ist, Margarine dagegen nicht.
Höhere Landesbeiträge für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien
Für das Jahr 2022 wurden die Landesbeiträge von Seiten des Amtes für Energie und Klimaschutz zum Teil erhöht und neue Förderungen eingeführt.
Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe https://www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Das neue Jahr hat einige Änderungen bei den Beiträgen des Amtes für Energie und Klimaschutz mit sich gebracht. So z.B. beträgt die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten.
Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden.
Mehr dazu unter: https://www.consumer.bz.it/de/hoehere-landesbeitraege-fuer-energetische-sanierungsmassnahmen-und-den-einsatz-erneuerbarer
Ukraine-Konflikt: sicher und „gut“ spenden?
Die Bilder, die aus der Ukraine zu uns kommen, schockieren uns zu Recht. Und wir alle verspüren den Impuls, etwas zu unternehmen - zu helfen.
Vielfach zirkulieren die Spendenaufrufe über die sozialen Netzwerke, über Posts und Storys. Mit wenigen Klicks geht es zur Überweisung, und schnell ist das Geld auf den Weg gebracht. Doch als Spender:innen sollten wir und zumindest ganz kurz Zeit nehmen, um zu prüfen, wem wir unser Geld anvertrauen.
Um unseriösen Trittbrettfahrern auszustellen und seriöse Organisationen zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zusammengestellt:
• Bereits bekannten Organisationen sollte der Vorzug gegeben werden.
• Geldspenden sind tendenziell besser als Sachspenden (hier gilt: Bedarfslisten prüfen!).
• Schnell, aber nicht übereilt spenden.
• Der Spendenbetrag sollte nach Möglichkeit nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt und auch nicht zweckgebunden werden.
• Seien Sie zurückhaltend bei Spendenaufrufen, die Sie über soziale Netzwerke erreichen.
Spenden von der Steuer absetzen
Grundsätzlich gilt, dass jede Spende „nachverfolgbar“ (Zahlung entweder per Bank- oder Postüberweisung, Bankomat- oder Kreditkarte) sein muss, und dass der Spendenempfänger den Erhalt der Spende quittieren muss, um von der Steuer in Abzug gebracht zu werden.
Eine weitere nützliche Orientierungshilfe bietet das Gütesiegel „Sicher Spenden“, welches der Dachverband der Sozialverbände in Bozen an zertifizierte Organisationen verleiht (www.spenden.bz.it).
Auch das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) hat eine Infoseite „Nothilfe Ukraine“ mit Tipps zum sicheren Spenden veröffentlicht (https://www.dzi.de/pressemitteilungen/spenden-fuer-beduerftige-in-der-ukraine-und-auf-der-flucht/).
Was ist das Besondere an Vitamin B12?
Von allen Vitaminen ist Vitamin B12 jenes, von dem der Mensch im Vergleich die geringste Menge benötigt, und jenes mit dem kompliziertesten Stoffwechsel. Benötigt wird es für die Zellteilung, die Blutbildung, den Aufbau von Nervengewebe, die Weiterleitung von Nervensignalen und zum Schutz der Blutgefäße.
Cobalamine, so die chemische Bezeichnung für die verschiedenen Vitamin-B12-Verbindungen, können weder von Pflanzen noch von Tieren und auch nicht vom Menschen selbst gebildet werden, sondern einzig von Bakterien. Dennoch ist Vitamin B12 in tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Milch und Eiern enthalten: weil im Pansenmagen von Wiederkäuern Vitamin-B12-bildende Bakterien leben und weil auch Tiere, die nicht wiederkäuen, sowie Fische Vitamin B12 über die Nahrungskette – unter anderem über Würmer, Plankton und Kleinfische – aufnehmen. In der modernen Intensivtierhaltung in Ställen erhalten die Tiere das Vitamin über angereicherte Futtermittel oder Fischmehl. Pflanzliche Lebensmittel enthalten dagegen kein oder kaum Vitamin B12. Einzig Noriblätter aus Rotalgen können möglicherweise zur Aufnahme von Vitamin B12 beitragen.
Bei gesunden Menschen kommt ein Mangel selten vor, denn eine Mischkost mit mäßigen Mengen an Fleisch, Fisch, Eiern und Milchprodukten liefert ausreichende Mengen an Vitamin B12. Bei Menschen, die sich über längere Zeit vegan oder vegetarisch ernähren, ist die Einnahme von Vitamin B12 als Nahrungsergänzung empfehlenswert.
Erkrankungen wie chronische Gastritis, chronische Darmentzündungen, die operative Entfernung von Teilen des Magens oder des Darms sowie die Einnahme bestimmter Medikamente beeinträchtigen die Aufnahme des Vitamins. Eine Rolle spielt dabei auch das Alter: zwischen 20% und 50% der Über-80-Jährigen könnten von einem Vitamin-B12-Mangel betroffen sein. Ein solcher kann schwerwiegende Folgen haben: Blutarmut, Antriebslosigkeit, Sensibilitätsstörungen, Gedächtnisschwäche, Demenz, depressive Verstimmungen. Schwere neurologische Erscheinungen sind nicht mehr rückgängig zu machen, daher gilt es, einen Mangel rechtzeitig und von vornherein zu vermeiden. Neueren Untersuchungen zufolge kann dazu auch die regelmäßige Verwendung von Zahnpaste mit Vitamin-B12-Zusatz beitragen – denn ein Teil des Vitamins wird über die Mundschleimhaut aufgenommen.
Dolomiti Superski und VZS haben eine einvernehmliche Lösung gefunden
Am Mittwoch, den 2. März 2022, fand auf Einladung der Verbraucherzentrale Südtirol eine Aussprache zwischen dieser und Dolomiti Superski statt. Bei diesem Treffen wurden insbesondere die Maßnahmen zugunsten der Inhaber von Saisonskipässen besprochen, die von der aufgrund der COVID-19-Pandemie behördlich angeordneten vorzeitigen Schließung der Wintersaison 2019/20 betroffen waren.
Alternativ zu den bereits kommunizierten Maßnahmen zugunsten der Inhaber der Saisonskikarte 2019/20 wurde eine weitere Option ausgearbeitet: Skifahrer, welche die zuvor vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bereits in Anspruch genommen haben, können ab dem kommenden 10. März 2022 und ohne zusätzliche Kosten, einen Skipass derselben Art des damals erworbenen und mit einer Gültigkeit für die restliche Wintersaison beantragen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dieses Angebot erst in der nächsten Wintersaison in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann ab 10. März 2023 ein Saisonskipass gleicher Art - Dolomiti Superski oder Talschaft - für den Rest derselben Wintersaison beantragt werden.
Die bereits in der Wintersaison 2021/22 angebotenen Vorteile für Inhaber von Skipässen mit saisonaler Gültigkeit aus der Wintersaison 2019/20 werden, falls nicht bereits in Anspruch genommen, weiterhin bestätigt. Diese wurden nun auch auf die Saison 2022/23 ausgedehnt.
Alle detaillierten Informationen finden Sie auf der Website von Dolomiti Superski: https://www.dolomitisuperski.com/de/home.
Mikroplastik und Schadstoffe
mit dem „Giftfuchs“ aufspüren und vermeiden
Zahlreiche Kosmetikprodukte enthalten Mikroplastik. In der Umwelt und den Meeren sind die winzigen Plastikteilchen schon so weit verbreitet, dass sie über Lebensmittel und Getränke letztendlich zurück zum Menschen gelangen. Kinderspielsachen und andere Alltagsprodukte können mit gefährlichen Schadstoffen belastet sein. Mit der Produktcheck-App ToxFox (engl. toxin = Gift, fox = Fuchs) können Verbraucher:innen nun auf einfache und bequeme Art überprüfen, ob Kosmetika, Spielsachen, Möbel, Textilien, Sportschuhe und elektronische Geräte Mikroplastik oder andere bedenkliche Stoffe enthalten.
Der „Giftfuchs“ des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hält Antworten für über 250.000 Produkte parat. Ist ein Artikel bereits in der Datenbank vorhanden, bekommt man die Information sofort nachdem man den Strich-Code (= Bar-Code, EAN-Code) auf der Verpackung des Produkts mit dem Mobiltelefon scannt. Wenn ein Produkt noch nicht in der Datenbank vorkommt, sendet die App automatisch eine Anfrage an den Hersteller: dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen zu antworten. Die so erhaltene Information fließt wiederum in die Datenbank ein, und der „Giftfuchs“ wird immer schlauer.
Die ToxFox-App ist über Google Play (https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.toxfox&hl=de&gl=US) und App Store (https://apps.apple.com/de/app/toxfox-der-produktcheck/id665200272) kostenlos verfügbar.