Zahlungsaufforderungen für nicht bezahlte Autobahngebühren:

Was tun?

 

Sie haben eine Zahlungsaufforderung von einer Autobahngesellschaft oder einem Inkassobüro erhalten, obwohl die Mautstelle am Tag Ihrer Durchfahrt aus verschiedenen Gründen (Streik, Fehlfunktion des Telepasses oder des Zahlungssystems, hochgezogene Schranken usw.) nicht in Betrieb war. Sind Sie der Meinung, dass Sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind?

Achtung! Auch wenn der Fahrer nicht direkt für die Nichtbezahlung verantwortlich ist, muss der Autobahndienst dennoch beglichen werden!

Wenn man auf einer Autobahn unterwegs sind, ist man immer verpflichtet, die Maut zu bezahlen, sofern diese anfällt. Und wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, dies direkt am Ausgang zu tun, ist es ratsam, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um so bald wie möglich zu bezahlen. Schauen wir uns die verschiedenen Fälle an.

 

Das automatische Zahlungssystem funktioniert nicht
In diesem Fall wird eine Quittung mit dem Bericht über die Nichtzahlung der Mautgebühr mit den Daten des Fahrzeugs ausgestellt (die durch das Foto, das an der Mautstelle gemacht wird, erfasst werden) und man hat 15 Tage Zeit, um ohne Aufpreis zu zahlen. Die Bezahlung ist gemäß den für jede Autobahngesellschaft angegebenen Verfahren durchzuführen, die auf der Quittung oder auf der jeweiligen Website zu finden sind: im Falle der Nichtzahlung erhält man eine Geldstrafe von der Autobahngesellschaft zzgl. der Feststellungsgebühren.

 

Verlust des Tickets während der Fahrt
Wenn nicht nachgewiesen werden kann, wo man eingefahren ist, wird laut Straßenverkehrsordnung die Einfahrt ab der ersten Mautstelle auf dem jeweiligen Autobahnabschnitt berücksichtigt (z. B. wenn man auf der A22 in Richtung Süden fährt, wird die Einfahrt am Brennerpass berechnet).

Der Schrankenwärter stellt einen Bericht über die Nichtzahlung aus (bei einer automatischen Mautstation kann man die Hilfetaste betätigen). Es gibt zwei Möglichkeiten für die Bezahlung der Gebühr: entweder man zahlt sofort den erhöhten Betrag oder man bezahlt am Ende der Fahrt (oder so bald wie möglich) mittels einer Eigenerklärung samt Dokument, in dem die tatsächliche Einfahrt bestätigt wird, nur den entsprechenden Betrag und sendet diese Unterlagen an die jeweilige Adresse der Autobahngesellschaft. Die Frist für die Zahlung ohne Aufschlag beträgt immer 15 Tage.

 

Streik der Schrankenwärter
Auch im Falle eines Streiks der Schrankenwärter (allerdings nur, wenn die Autobahngesellschaften die manuellen Schranken bei roter Ampel schließen und stattdessen die automatischen Mautstellen offen lassen) müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den fälligen Betrag spätestens innerhalb von 15 Tagen (ohne Aufschlag) zu begleichen. In diesem Fall sind in den letzten Jahren trotz der Abmahnungen der Gewerkschaften die automatischen Mautstellen und die "Telepass"-Mautstellen in Betrieb geblieben, bei denen somit die Entrichtung der Autobahngebühr möglich ist. Wenn man jedoch keine Kredit- oder Debitkarte hat, wird die Schranke auch nach unzähligen Aufforderungen, die Karte einzulegen, hochgezogen. Auch in diesem Fall wird das Nummernschild des Fahrzeugs fotografiert und ein Bericht über die Nichtbezahlung der Maut ausgestellt: man kann diese wiederum entweder innerhalb von 15 Tagen begleichen oder man erhält im Postfach des Wohnsitzes einen Einzahlungsschein mit dem Betrag und den Feststellungskosten.

 

Zusammenfassend
Eine nicht bezahlte Maut kann ohne zusätzliche Kosten durch Zahlung des Betrags innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung der Quittung „saniert“ werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erhält man eine Zahlungsaufforderung zzgl. Aufpreis, was auch durch ein Inkassounternehmen im Auftrag der Autobahngesellschaft erfolgen kann.

Falls der Betrag auch in diesem Fall nicht beglichen wird, werden die entsprechenden Unterlagen an die Verkehrspolizei übermittelt. Diese kann die in Artikel 176 der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Verwaltungssanktionen umsetzen: Bußgeld von 87 bis 344 Euro und den Abzug von 2 Führerscheinpunkten. Es ist zu beachten, dass sowohl der Fahrer als auch der Eigentümer des Fahrzeugs gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Autobahngebühr und etwaiger Feststellungsgebühren haften. Im Falle strafrechtlicher Konsequenzen könnte man auch wegen betrügerischer Zahlungsunfähigkeit verurteilt werden, wie der Kassationsgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2018 entschied und die Verurteilung von zwei Personen bestätigte, die wiederholt und wissentlich auf der Autobahn gefahren waren, ohne die Maut zu bezahlen.

 

Wie kann man eine Beschwerde einreichen?
Das umfangreichste Autobahnnetz wird von Autostrade per l'Italia verwaltet. Weitere rund dreißig Gesellschaften verwalten andere Abschnitte des italienischen Autobahnnetzes, darunter die Brennerautobahn, die durch Trentino-Südtirol und bis nach Modena führt. Alle Gesellschaften haben eine Website, auf der die Dienstleistungscharta abrufbar ist. In der Charta werden u.a. auch die Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde und zur Bezahlung der Autobahngebühr erläutert. Autostrade per l'Italia hat außerdem in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbraucherverbänden eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Wenn man der Meinung ist, dass man zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung vom Autobahnbetreiber oder einem Inkassounternehmen erhalten hat, kann man sich direkt an die auf dem Dokument angegebenen Gesellschaft wenden. Auf dem Netz der "Autostrade per l'Italia" gibt es an den wichtigsten Mautstellen auch sogenannte "Punto blu"-Schalter, wo man unter anderem die Einreise bescheinigen kann oder die erfolgte Bezahlung der Gebühr nachweisen kann.
Wenn man hingegen bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat und diesen für ungerechtfertigt hält, kann man sich an den Friedensrichter oder den Präfekten wenden.

 

Einige Dienstleistungschartas:
Autostrade per l’Italia: https://www.autostrade.it/it/la-nostra-rete/carta-dei-servizi
Brennerautobahn: https://www.autobrennero.it/documenti/societa/documenti-societari/it_carta-dei-servizi.pdf

 

Stand
08/2022

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