Die AGCM hat die Internetanbieter aufgefordert,
klare, präzise und vor allem korrekte Informationen zu geben
VZS: Die garantierte Mindest-Geschwindigkeit ist eine weitere wichtige Information, die auf Internetangeboten angegeben werden sollte, unabhängig davon, ob es sich um ADSL oder Glasfaser handelt.
In ihrer Werbung garantierten Internetanbieter für das Surfen über das Glasfaseranschlusssystem eine besonders hohe maximale Geschwindigkeit der Internetverbindung (bis zu 2,5 Gigabit/s). Allerdings ohne auf den beworbenen Angeboten klare und detaillierte Angaben über die effektiv erbrachte Leistung anzugeben.
Davon betroffen waren die Angebote bzw. Werbematerialien von Iliad, Vodafone, Fastweb, Telecom, Planetel und Unidata. Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) konnte bereits mit einr Aufforderung eine positive Reaktion von Seiten der Anbieter feststellen: die Grafiken der Angebote wurden geändert und wichtige Informationen über die maximal erreichbare Geschwindigkeit der Internetverbindung einfügt. Aus dem Werbematerial der Angebote können die Verbraucher:innen nun entnehmen, dass die 2,5 Gigabit/s "zwischen WiFi- und Ethernet-Ports aufgeteilt" sind, dass die Geschwindigkeit "nicht mit einem einzigen Gerät erreicht werden kann", dass "durch die Addition der Geschwindigkeit der Ethernet-Ports und/oder des WiFi die Höchstgeschwindigkeit von 2,5 Gigabit/s erreicht wird" und schließlich, dass diese Geschwindigkeit nur von Geräten mit dem modernsten WiFi erreicht werden kann.
Die Behörde zeigte sich zufrieden mit diesem Ergebnis, da es für mehr Klarheit und genauere Informationen für die Verbraucher:innen sorgte. Die Verbraucherzentrale weiß jedoch aus Erfahrung, dass die beworbene Höchstgeschwindigkeit nicht die wichtigste Angabe ist, um den Verbraucher:innen eine bewusste Entscheidung zu ermöglichen. Ausschlaggebend ist hingegen die „garantierte Geschwindigkeit“ („banda minima garantita“), welche die Anbieter mindestens garantieren müssen, unabhängig von der verwendeten Technologie (Glasfaser oder ADSL). Vor allem in einer Region wie der unseren mit teilweise verstreuten Siedlungen, in denen es manchmal noch keine Glasfaseranschlüsse gibt und in denen eventuell auch die ADSL-Geschwindigkeit stark eingeschränkt sein könnte, ist es wichtig, die garantierte Geschwindigkeit genau zu kennen. Es gibt nämlich ADSL-Internetverbindungen, die mit einer Geschwindigkeit von "bis zu 20 Megabits" werben, in Wirklichkeit aber auch nur eine Mindest-Geschwindigkeit von 7,2 Mb garantieren.
Leider ist es oft schwierig, im eigenen Vertrag klare Informationen über die garantierte Geschwindigkeit zu finden. Eine Liste der garantierten Mindest-Geschwindigkeit der verschiedenen Angebote finden Sie unter: https://misurainternet.it/bande_minime/.
Ist Ihre Internetverbindung langsam? Hier können Sie das Infoblatt der VZS https://www.consumer.bz.it/de/langsames-internet einsehen.