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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Im öffentlichen Register der Einsprüche eingetragen, doch Sie erhalten weiterhin unerwünschte Anrufe?
Die Datenschutzbehörde stellt einen neuen Online-Dienst zur Verfügung
Seit dem Sommer ist das neue Register der Einsprüche aktiv. Die Eintragung der eigenen Telefonnummer oder Postadresse im Register (www.registrodelleopposizioni.it) sollte den Bürger:innen ermöglichen, unerwünschte Werbeanrufe auf Festnetz- und Mobiltelefonen oder Papierwerbung in Briefkästen zu vermeiden. Ausgenommen sind nur die Versorgungsunternehmen (d. h. Unternehmen, mit denen Sie laufende Verträge haben) und nach der Anmeldung im Register erteilte Zustimmungen.
Die VZS erhält jedoch noch viele Meldungen über unerwünschte Anrufe, obwohl diese Nummern bereits im Register der Einsprüche eingetragen sind.
Die Datenschutzbehörde hat nun ein neues Verfahren für die Meldung von unerwünschten Anrufe eingeführt. Das neue Online-Verfahren kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://servizi.gpdp.it/diritti/s/compilazione-tel-indesiderate.
Beim neuen Verfahren können gleichzeitig mehrere Telefonanrufe gemeldet werden. Das System führt dann automatisch alle ähnlichen Meldungen zusammen. Das System erlaubt keine allgemeine Meldungen, d.h. ohne genauere Angaben (wie z. B.: betroffener Nutzer, der Gegenstand/die Beschreibung der Werbeaktion, das Datum und die Uhrzeit der eingegangenen Anrufe, usw.). Nach dem Absenden der Meldung wird keine Rückmeldung zugeschickt. Das neue Verfahren soll der Datenschutzbehörde helfen, das Phänomen der unerwünschten Anrufe besser zu bekämpfen.
Es liegt was in der Luft
Schimmelsporen und Schadstoffe in Wohnräumen
Ein unangenehmer Geruch, Kopfschmerzen, ständige Müdigkeit, Reizbarkeit und schlaflose Nächte. All diese Anzeichen können darauf hinweisen, dass sich etwas in der Luft der Wohnräumen befindet, was in dieser Form dort nicht hingehört.
Baustoffe, Materialien, Möbel, Einrichtungsgegenstände wie Vorhänge, Teppiche und Dekoartikel und ihre Inhaltsstoffe und die Ausgasung derselbigen können das Raumklima negativ beeinflussen. Aber auch die Chemie in unseren Kleiderschränken und die Inhaltsstoffe der verwendeten Reinigungsmittel können die Ursache für eine zu hohe Schadstoffbelastung sein. Nicht zuletzt kann auch die Kombination der verschiedenen Komponenten zu einem ungesunden Cocktail führen.
Auch die Nutzung der Räume kann der Grund für ein ungesundes Raumklima sein. Neben Abgasen, z.B. durch Kaminöfen, kann das Rauchen in den Räumen oder das Ausüben von Hobbys, bei denen Farben, Klebstoffe und dergleichen zum Einsatz kommen, die Raumluft negativ beeinflussen.
Schimmel entsteht vor allem dann, wenn feuchte Luft auf eine kalte Oberfläche trifft und sich dabei Tauwasser bildet. In den Wintermonaten hat die Schimmelpilzbildung somit Hochsaison. Durch kalte Außentemperaturen, unzureichend wärmegedämmte Bauteile und ein nicht angemessenes Lüft- und Heizverhalten kann es schnell zu einem massiven Schimmelproblem kommen.
Wichtig: ausreichend Lüften und die verbrauchte, schadstoff- und feuchtigkeitshaltige Luft so schnell wie möglich ins Freie befördern. |
Weitere hilfreiche Tipps rund um die Vermeidung von Schadstoffen und die Vermeidung von Schimmelbefall, sind im Online-Ratgeber „Gesundes und nachhaltiges Wohnen“ enthalten.
Weitere Auszahlungen für schlafende Versicherungsverträge!
Es kann erneut um eine Teil-Auszahlung (maximal 50% des Kapitals) der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge angesucht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 19.10.2012 verjährt sind. Der Antrag kann zwischen 01.12.2022 und 28.02.2023 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
- die Verjährung des Rechtes ist vor dem 19.10.2012 erfolgt;
- die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
- der/ die Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.
Die Anfrage kann ausschließlich über das Portal der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici https://portale.consap.it/) gestellt werden. Die Antragsteller müssen sich vorab registrieren oder via SPID in das System einsteigen.
Weitere Informationen wie auch eine Liste der notwendigen Dokumente für den Antrag erhalten Sie unter https://www.consap.it/polizze-dormienti/ oder per E-Mail an polizzedormienti@consap.it.
Einseitige Vertragsänderungen im Telefoniebereich?
Vorsicht vor Täuschung!
Die VZS: Jede Vertragsänderung muss immer schriftlich mitgeteilt werden!
Der Verbraucherzentrale Südtirol werden immer mehr Fälle von Verbraucher:innen gemeldet, die mit einer ganz bestimmten Masche der Telefonanbietern aufsitzen. Sie erhalten angeblich einen Anruf "von ihrem eigenen Anbieter", der über eine bevorstehende Vertragsänderung oder das Auslaufen des aktuell aktiven Tarifs informiert und daher zum Anbieterwechsel rät. Aber: wer anruft, ist nicht der echte eigene Anbieter, sondern ein anderer Anbieter auf Kundenfang.
Telefonanbieter können nämlich Verträge einseitig ändern - allerdings aber nur mit einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens 30 Tagen und mit der Möglichkeit, den Vertrag kostenlos zu kündigen oder innerhalb von 60 Tagen nach der Vorankündigung zu einem anderen Anbieter zu wechseln!
Anrufe von angeblichen Telefonanbietern, die uns mitteilen, dass Vertragsänderungen bevorstehen oder dass unser Vertrag ausläuft, sind als höchst verdächtig zu betrachten! Oft wird man aber erst viel später auf den Betrug aufmerksam, nämlich erst dann, wenn bereits ein Anbieterwechsel stattgefunden und der bisherige Anbieter alle Stornokosten und Restraten (z.B. von Produkten wie Modems, Mobiltelefonen, mobilen WLAN-Routern oder einfache Aktivierungskosten die mit dem Vertrag verbunden sind) in Rechnung gestellt hat. Natürlich kann man immer noch von einem solchen Vertrag zurücktreten, aber in diesem Fall muss man zum vorherigen Anbieter "zurückkehren", indem man einen neuen Vertrag aktiviert.
Die VZS fordert daher alle Nutzer auf, auf solche Anrufe zu achten und sie der VZS, ihren Anbieter, den zuständigen Behörden und der Postpolizei zu melden.
Landesförderung für Energieeinsparungen
Was ist neu?
Seit 01. Jänner kann wieder um die Landesbeiträge für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen angesucht werden.
Die Mindestinvestition, um in den Genuss eines Landesbeitrages zu kommen wurde im neuen Jahr auf 4.000 Euro (zuzügl. MwSt.) angehoben. Für den Einbau von neuen Fenstern und Balkontüren gibt es im Jahr 2023 keinen Beitrag mehr. Die Beitragshöhen wurden zum Teil etwas abgeändert und betragen je nach Maßnahme, Gebäudetyp und energetische Qualität des Gebäudes zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten.
Förderungen im Kurzüberblick:
- Energetische Sanierung von Gebäuden oder einzelnen Baueinheiten (Baukonzession vor dem 12.01.2005).
- Hydraulischen Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen.
- Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien (mind. 5 beheizte Baueinheiten, mind. 5 Eigentümer).
- Einbau einer thermischen Solaranlage.
- Einbau von elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen.
- Einbau von Speicherbatterien für netzgebundene Photovoltaikanlagen.
Wichtig: die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten und zwischen 1. Jänner und 31. Mai anhand der entsprechenden Formulare inkl. detailliertem Kostenvoranschlag eingereicht werden.
Haustürgeschäfte und Fernabsatz:
das Rücktrittsrecht kann nur ausgeschlossen werden, wenn nicht umkehrbare Anpassungen verlangt wurden!
In letzter Zeit beschweren sich Verbraucher:innen über Unternehmen, die kein Rücktrittsrecht gewähren wollen, weil bei der Bestellung eine individuelle Produktpersonalisierung verlangt wurde.
In der Tat sieht der Gesetzgeber vor, dass bei mittels Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht zusteht, falls "Waren nach Maß angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind" (vgl. Artikel 59 Buchstabe c des Verbraucherschutzkodex).
Die Antitrustbehörde hat nunmehr aber festgelegt, dass nicht alle Anpassungswünsche zum Ausschluss des Rücktrittsrechts führen, sondern nur solche, die unumkehrbar sind.
Daher muss von Fall zu Fall überprüft werden, ob es möglich ist, die beantragten technischen Änderungen zu beseitigen, oder ob die Wiederherstellung des Standardmodells für die Firma aufgrund zu hoher Kosten wirtschaftlich nicht tragbar ist. Die Ratio hinter der ursprünglichen Norm soll nämlich sicherstellen, dass keine maßangefertigte Ware vom Kunden zurückgegeben wird, die dann nicht mehr an Dritte weiterverkauft oder weiter vermarktet werden kann.
Faschingszeit - Einbruchszeit
Für Einbrecher ist jede Gelegenheit günstig, um ihr Unwesen zu treiben, vor allem während der Feiertage oder in der Urlaubszeit, wenn sie ungestört einbrechen können. Die VZS gibt Tipps wie man durch ein paar einfache Verhaltensregeln sein Hab und Gut beschützen kann.
Die meisten Diebe kommen durch ungesicherte Türen und offenstehende Fenster ins Haus. Wer sich also davor schütze möchte, sollte Fenster- und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit und vor allem nachts gut verschließen. Ein gekipptes Fenster ist für Einbrecher wie ein offenes Fenster. Garagentüren und Kellerfenster sind oft ein beliebtes Einfallstor für Einbrecher, da diese Zugänge oft versteckt sind. Somit gilt: Alle Fenster und Türen stets abschließen und bei Türen mit Glasfüllung den Schlüssel nie innen stecken lassen. Auch das Verstecken des Hausschlüssels im Freien ist keine gute Idee.
Wer während der Feiertage in den Urlaub fährt oder auch nur für ein paar Stunden von zu Hause weg ist, sollte seine Abwesenheit nicht offensichtlich zeigen, insbesondere nicht in Sozialen Netzwerken. Das Simulieren der Anwesenheit mit altbewährte Zeitschaltuhren oder durch moderne Technik kann so manchen Einbrecher abschrecken.
Wie Konzerne über unser Essen bestimmen
Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts haben sich Unternehmen aus dem Nahrungsmittelbereich zu multinationalen Konzernen gewandelt. Heute sind weite Teile des globalen Agrar- und Ernährungssystems somit von einigen wenigen multinationalen Konzernen dominiert. Weltweit steigt die Nachfrage nach Nahrungsmitteln, insbesondere nach Fleisch und hochverarbeiteten Produkten, weil sich in den Ländern des globalen Südens aufgrund von Urbanisierung und höheren Einkommen die Ernährungsgewohnheiten ändern. Steigende Raten an Übergewicht und Diabetes zählen zu den Folgen dieses Wandels.
Aufgrund ihrer Machtstellung sind die Konzerne in der Lage zu bestimmen, unter welchen Bedingungen landwirtschaftliche Rohstoffe angebaut, zu Nahrungs- und Genussmitteln verarbeitet und vermarktet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Steigerung der Produktivität und der Kampf um Marktanteile. Das System fördert die Industrialisierung der Landwirtschaft und die Ausbeutung von Ressourcen, Tieren und Menschen, und es verursacht gravierende soziale (schlechte Arbeitsbedingungen, Armut) und Umweltprobleme (Verlust fruchtbarer Böden und der Artenvielfalt, Ausstoß von Treibhausgasen u.v.m.).