Verbrauchertelegramm Juli/August 2024

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 50/57

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

 

 

Gut essen im Camping-Urlaub

Auch im Camping-Urlaub ist es möglich und empfehlenswert, sich und die Mitreisenden von anderen Speisen als Käsebrot oder Fertiggerichten zu ernähren. Dafür benötigt man jedoch ein Minimum an Ausstattung: Herd oder Campingkocher, Kochtopf samt passendem Deckel, Bratpfanne, Schneidebrett, Messer, Kochlöffel, Pfannenwender, Sparschäler, Gemüsereibe, Teller, Besteck und Schüssel(n).

Einen kleinen Vorrat an haltbaren Grundnahrungsmitteln wie Reis, Maisgrieß, Couscous und Linsen, etwas Olivenöl und Essig sowie Gewürze und getrocknete Kräuter – Salz, Pfeffer, Origano, Thymian, Basilikum, Zucker usw. – nimmt man am besten von zu Hause mit. Nicht zuletzt sind Kichererbsen oder Bohnen aus der Konserve eine gute Möglichkeit, sich unkompliziert mit pflanzlichen Proteinen zu versorgen.

Frische saisonale Früchte und Gemüse lassen sich nach Bedarf vor Ort frisch einkaufen. Möglicherweise gibt es in der Nähe einen (Bauern-)Markt oder einen fahrenden Gemüsehändler. Die internationale Mundraub-Karte auf mundraub.org gibt Aufschluss darüber, wo Obst von Bäumen und Sträuchern an Wegesrändern und öffentlich zugänglichen Stellen der Allgemeinheit zur Verfügung stehe und geerntet werden darf. Beim Einkauf von leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fleisch oder frischem Fisch muss immer mitbedacht werden, ob eine Möglichkeit vorhanden ist, diese kühl zu lagern, oder nicht. Sie müssen aus hygienischen Gründen möglichst bald zubereitet und dabei gut durcherhitzt werden. Frische Eier lassen sich übrigens rund zwei Wochen lang ungekühlt lagern.

Auch im Camping-Urlaub gilt es bedarfsgerecht einzukaufen, um überschüssige Lebensmittel, die vorzeitig verderben und entsorgt werden müssen, zu vermeiden sowie vorhandene Reste und Überschüsse zu verwerten.

 

 

Heiße Wohnung im Sommer: Wie man die eigenen vier Wände energiesparend vor der Hitze schützen kann

Wenn es draußen richtig heiß wird, ist ein kühles Zuhause einfach unbezahlbar. Klimageräte sollten jedoch nur in Extremfällen zum Einsatz kommen. Einerseits wegen ihrer enormen Energiekosten, andererseits wegen ihrer negativen gesundheitlichen Auswirkungen: immer mehr Menschen klagen in klimatisierten Räumen über Infekte der Atemwege und generelles Unwohlsein.

Die Energieberaterin der VZS, Christine Romen, verrät, wie mit einigen einfachen Maßnahmen die Raumtemperaturen um einige Grad gesenkt werden können:

  • Tagsüber: Fenster und Türen geschlossen halten.
  • Verhindern, dass die Sonnenstrahlen auf das Fensterglas prallen, wie beispielsweise durch Jalousien, Rollos, Raffstore, Markisen oder Sonnenschutzfolien.
  • Luftundichte Stellen in der Gebäudehülle verschließen, damit die Hitze nicht so leicht ins Haus dringen kann. Typische Schwachstellen: Ritzen und Fugen im Fenster- und Türenbereich.
  • Nachts lüften: am besten in der zweiten Nachthälfte (da ist es kühler).
  • Jegliche Wärmeproduktion in den Räumen vermeiden. Dies gilt auch fürs Kochen.
  • Auch ein Ventilator kann Linderung verschaffen.

Wichtig: Die ideale Raumtemperatur im Sommer hängt stark von den Außentemperaturen ab und liegt zwischen 23 und 26 Grad.

 

 

Verträge am Telefon
Ein Ja mit Folgen: Warum Verträge am Telefon selten wirklich günstig sind

Das Telefon klingelt, und rednerisch äußerst gewandte Personen überzeugen uns - mit einer tollen Geschichte über offene Rechnungen, zustehende Gutschriften, oder die Günstigkeit ihres Angebots – dass wir zu irgend etwas unbedingt „Ja“ sagen sollen.

Und hier beginnt die Odyssee von Anbieterwechsel, gültigen oder ungültigen Verträgen, doppelt fakturierten Zeiträumen und genereller Rechtsunsicherheit.

Das Telefon ist generell nicht die beste Option für einen Vertragsabschluss: die genannten Preise können nicht mit denen anderer Anbieter verglichen werden, ein genaues Nachrechnen ist ebenfalls ziemlich schwierig.

Als VZS können wir nur bedingt helfen. Bei Vertragsabschlüssen am Telefon gibt es für die meisten Waren und Dienstleistungen (aber eben nicht für alle) ein Recht auf kostenlosen Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen.

Wenn Sie einen Werbeanruf erhalten, bestätigen Sie Ihre Identität nicht, und beenden Sie das Gespräch sofort mit einem klaren "Nein, danke!". Geben Sie vor allem keine persönlichen Daten wie Ihre IBAN oder POD-Nummer (das ist die Zählernummer) am Telefon an.

Es kann auch helfen, alle Telefonnummern in das Verzeichnis der Einsprüche (RPO: https://registrodelleopposizioni.it/ ) einzutragen.

 

 

Wie gelingt Gewichtsabnahme auf eine gesunde Art?

Konkret bedeutet das, nicht mehr als ein halbes bis maximal ein ganzes Kilo pro Woche abzunehmen. Um wöchentlich 500 Gramm Körperfett abzubauen, müssen im Lauf einer Woche 3.500 Kilokalorien eingespart werden, durchschnittlich 500 Kilokalorien pro Tag. Um 5, 10 oder gar 20 Kilogramm Fett abzunehmen, sollte man also rund 10, 20 bzw. 40 Wochen an Zeit einplanen.

Da Abnehmwillige über einen längeren Zeitraum kalorienreduziert essen, ist es wichtig, mit einer möglichst abwechslungsreichen und vielseitigen Kost einem Nährstoffmangel vorzubeugen. Dies gelingt, indem man energiearme, ballaststoff- und nährstoffreiche Lebensmittel wie Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte, Vollkorngetreide und fettarme Milchprodukte bevorzugt, Fette eher sparsam verwendet sowie Kalorienbomben und zuckerhaltige Getränke „streicht“. Damit man die kalorienreduzierte Kost über einen längeren Zeitraum beibehalten kann, muss die Kost die individuellen Vorlieben berücksichtigen, Genussmomente ermöglichen und gut in den normalen Alltag integrierbar sein. Zu strenge Regeln oder ein zu hoher Aufwand für den Einkauf von Lebensmitteln und die Zubereitung von Speisen sind eher hinderlich, da diese im Alltag zu sinkender Motivation führen.

Zusätzlich zur kalorienreduzierten ausgewogenen Kost ist regelmäßige Bewegung empfehlenswert. Optimal ist ein Umfang von 150 Minuten körperlicher Aktivität (Kombination aus Kraft- und Ausdauertraining) pro Woche.

 

 

VZS und Südtirols Lokalbanken warnen vor Betrugsmasche

Da sich in den vergangenen Wochen neuerlich Betrugsfälle häufen, möchten die Raiffeisenkassen, Volksbank und die Südtiroler Sparkasse gemeinsam mit der VZS davor warnen und fordern Verbraucher:innen dazu auf, niemals per SMS, E-Mail oder Telefonanruf geheime Bankdaten oder Passwörter weiterzugeben.

Letzthin häufen sich auch bei der VZS Beschwerden über Telefon- und Online-Betrüger:innen. Die Betroffenen erhalten Nachrichten, die scheinbar von ihrer Bank oder einem Kreditkartenanbieter stammen. Darin werden sie mit hoher Dringlichkeit aufgefordert, persönliche Konto- und Kartendaten offenzulegen oder Überweisungen zu tätigen bzw. auf Links zu klicken.

Die Banken weisen darauf hin, dass sie niemals sensible Daten von ihren Kund:innen telefonisch oder per SMS und E-Mail abfragen. Bitte geben Sie daher keine geheimen Informationen wie PIN, Passwörter, Kreditkartennummern, Zugangsdaten oder OTP-Codes zum Online-Banking unter Druck per E-Mail oder telefonisch weiter und kontaktieren Sie sicherheitshalber direkt ihre Bank. Klicken Sie niemals auf eventuelle Links, die es zum Ziel haben, betrügerische Abbuchungen vorzunehmen.

“Ein großes Problem stellen in diesem Zusammenhang die Instant-Überweisungen dar, denn bei Sofortüberweisungen hilft auch ein Anruf bei der Bank nicht mehr, da kein zeitlicher Spielraum für Stornierungen bleibt. Ist die Überweisung nämlich erst einmal getätigt, so ist das Geld verloren”, betont die Geschäftsführerin der Südtiroler Verbraucherzentrale Gunde Bauhofer.

 

 

Sommerschlussverkauf 2024:
Die Tipps zur Schnäppchenjagd

Am Freitag, 19. Juli fällt in vielen Orten Südtirols der offizielle Startschuss für den Sommerschlussverkauf 2024. Die VZS möchte daran erinnern, dass aus diesem Anlass die Preise, nicht aber die Verbraucherrechte herabgesetzt werden dürfen.

Auch für Produkte im Ausverkauf gilt: sie müssen mangelfrei sein und den Werbeaussagen entsprechen. Weist ein Produkt einen Mangel auf (der nicht extra gekennzeichnet und Anlass für einen zusätzlichen Rabatt war), muss dieses Produkt gemäß den Normen der Gewährleistung repariert oder durch ein mangelfreies ersetzt werden. Sind beide Maßnahmen unmöglich, so muss der Kaufvertrag aufgelöst werden, wobei die Verbraucher:innen die defekte Ware zurückgeben und dafür das Geld (und keinesfalls einen Gutschein!) zurückerhalten.

Im Ausverkauf müssen die Preisschilder drei Angaben aufweisen:

  1. den ursprünglichen Verkaufspreis, d. h. den niedrigsten Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)
  2. die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;
  3. den neuen Verkaufspreis, d. h. den ermäßigten Preis.

Kartenzahlungen müssen grundsätzlich von Gewerbetreibenden akzeptiert werden, eine Weigerung kann mit einer Geldstrafe belegt werden (es gibt einige sehr seltene Ausnahmen von dieser Pflicht).

Weitere Tipps zur Schnäppchenjagd sind Online abrufbar.

Termine im Überblick:
In den meisten Südtiroler Gemeinden ist der Beginn auf den 19. Juli 2024 und das Ende auf den 16. August 2024 festgelegt. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 17. August 2024 und endet am 14. September 2024.

 

 

Regenerierte Computer für Schüler

Der Zugang zu einem Computer ist hauptsächlich für Schüler ein wichtiger Schritt: nicht nur zur Unterhaltung - sondern gerade auch in der Schule für Online-Lerninhalte oder Hausaufgaben und fürs Selbststudium.

Der Bozner PC-Doktor ermöglicht es Schülern, nachhaltig und kostensparend zu einem hochwertigen „refurbished“ Computer zu gelangen. Die Preise liegen zwischen 55 Euro für einen regenerierten Laptop, und 80 Euro für einen regenerierten PC (elektronische Festplatte SSD bereits eingebaut). Monitor, Tastatur und Maus sind auch dabei.

Hiermit soll die Nachhaltigkeit der Produkte und der Abbau von Elektroschrott gefördert, die Kreislaufwirtschaft angekurbelt und allen Familien der Zugang zur digitalen Welt ermöglicht werden.

Für mehr Infos: PC Doktor Bozen (Tel. 3358254454).

 

 

Was sind Mogelpackungen?

Mogelpackungen sind Packungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen, als sie in Wirklichkeit enthalten, zum Beispiel dank doppelter Böden oder überdimensionierter Umkartons. Statt viel vom Produkt enthalten Mogelpackungen viel Luft.

Anstelle einer nominellen Preiserhöhung, welche Kund:innen vergraulen könnte, wird die Preiserhöhung verschleiert, indem bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge verringert wird.

Neben dem finanziellen Aspekt haben Mogelpackungen eine ganz handfeste Auswirkung auf die Umwelt: durch unnötig große Packungen werden mehr Ressourcen (Papier, Erdöl als Rohstoff für Kunststoffe, Metalle, Glas) als nötig verbraucht und mehr Abfälle als nötig erzeugt.

So können Verbraucher:innen den Kauf von Mogelpackungen vermeiden:

  • Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein.
  • Bei Produkten, die man vorher noch nie gekauft hat, ist es sinnvoll, die aufgedruckte Füllmenge zu kontrollieren und den Grundpreis (Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter) ähnlicher Produkte zu vergleichen.
  • Bei flexiblen Kunststoffverpackungen lässt sich der Füllstand ertasten.
  • Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren.
  • Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen.
  • Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen.

Mogelpackungen gibt es übrigens nicht allein im Lebensmittelbereich, sondern auch bei Kosmetikprodukten, Haushaltsreinigern und Waschmitteln.

 

 

Ferienzeit: Vorsicht bei Nichtbezahlung der Autobahnmaut!
Die VZS stellt einen Leitfaden zur Verfügung

Für Viele führt der Weg in den Urlaub erstmals auf die Autobahn. In Fällen, in denen die Maut „nicht bezahlbar“ scheint (z.B. im Falle einer Fehlfunktion des Automaten oder eines Streiks der Mautstelle) liegt die Überlegung nahe, die Maut sei nicht geschuldet. Dem ist jedoch im Normalfall nicht so.

Aus diesem Grund stellt die VZS einen Leitfaden (https://www.consumer.bz.it/de/zahlungsaufforderungen-fuer-nicht-bezahlte-autobahngebuehren) zur Verfügung, in dem die verschiedenen Fälle von Nichtzahlung der Maut auf Autobahnen, die Zahlungsfristen und -modalitäten sowie die Anfechtungsmodalitäten erläutert werden.

Wir möchten jedoch grundsätzlich daran erinnern, dass die Autobahnbetreiber und die von ihnen beauftragten Inkassounternehmen den Nutzer:innen keine zusätzlichen Kosten für die Eintreibung ihrer Forderungen in Rechnung stellen dürfen, die über die bereits in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Feststellungsgebühren hinausgehen.

 

 

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