Verbrauchervereine: Verpflichtungen unzureichend
Sammelklage gegen Enel geht weiter, die Zusagen des Unternehmens sind unzureichend und garantieren keine gerechte Anerkennung des Schadens, den Verbraucher erlitten haben
Die Verbraucherverbände Assoutenti, Adusbef, Confconsumatori, Codici und Verbraucherzentrale Südtirol äußern ihre große Unzufriedenheit mit der Maßnahme der Antitrust-Behörde (AGCM), welche die von Enel Energia vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen akzeptiert hat. Die AGCM hatte ein Untersuchungsverfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Mitteilung von Vertragsänderungen bei der Erneuerung der wirtschaftlichen Bedingungen für Strom- und Gaslieferungen eingeleitet.
Der Fall betrifft die Erneuerung der am 1. Juni 2023 auslaufenden wirtschaftlichen Bedingungen: der Erhalt der Mitteilungen war nicht garantiert und diese waren so formuliert, dass sie potenziell irreführend waren, da das Begleitschreiben (sog. „DEM“) mit einer Werbebotschaft verwechselt werden konnte.
Die beanstandeten Punkte - u. a. die Nichtzustellung, die mangelnde Klarheit oder die irreführende Gestaltung der E-Mail- und Postmitteilungen zur Vertragsverlängerung - hinderten viele Verbraucher daran, rechtzeitig aus den Verträgen auszusteigen, was dazu führte, dass automatisch unvorteilhaftere wirtschaftliche Bedingungen zur Anwendung kamen.
Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedingungen akzeptierte die AGCM Bedingungen, welche die Aufsichtsbehörde für den Energisektor ARERA als unzureichend einstufte. ARERA schreibt nämlich vor, dass im Falle nicht zugestellter Mitteilungen die „alten“ Bedingungen gelten. Die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme ist im Falle von per Post versandten und nicht zustellten Mitteilungen unzureichend, da hier die Erneuerung nicht zustande kommen konnte.
Die von der Antitrust genehmigten Maßnahmen sind nach Ansicht der Verbraucherverbände daher unzureichend: die sichere Kenntnis vertraglicher Mitteilungen ist nicht gewährleistet, die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge bei fehlender gültiger Erneuerung ist nicht gesichert, die Maßnahmen sind nicht für alle Verbraucher einheitlich strukturiert und sie schließen einen Teil der Geschädigten von den Schutzmaßnahmen aus.
Die Entscheidung der Antitrust stellt eine konkrete Anerkennung der kritischen Probleme dar, die von Tausenden von Verbrauchern gemeldet und im Rahmen der von den unterzeichnenden Verbänden angestrengten Sammelklage bekräftigt wurden, die sich im Namen der Effizienz und des kollektiven Schutzes dafür entschieden haben, das Eingreifen der Justizbehörde zu beantragen, um ein transparentes und strukturiertes Vorgehen zu fördern.
Die Kund:innen von Enel Energia, die von den Vertragsänderungen betroffen sind und zwischen Juli 2023 und April 2024 unverhältnismäßige Erhöhungen ihrer Strom- und Gasrechnungen erfahren haben, können sich der Sammelklage über die entsprechenden Seiten auf den Websites der Verbände anschließen.