Insolvenz der FWU Life Insurance Lux

Viele Verbraucher:innen erhalten Forderungsanmeldungen

 

 

Die luxemburgische Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance Lux ist bekanntlich insolvent, und derzeit läuft das Liquidationsverfahren. In Südtirol haben inzwischen die meisten Betroffenen die sogenannten Forderungsanmeldungen erhalten. Mit dieser Forderungsanmeldung können Verbraucher:innen ihren Anspruch auf Auszahlung des zustehenden Betrags anmelden. Viele Betroffene fragen sich nun, ob sie das vorgelegte Angebot annehmen sollten.

Der in der Forderungsanmeldung angegebene Betrag entspricht in der Regel dem aktuellen Gegenwert - dem so genannten Rückkaufswert - („valore di riscatto“) der Lebensversicherung. Dieser Wert liegt meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien, da insbesondere bei diesen Versicherungen hohe Vertragskosten anfallen.

Ein Beispiel: Wurden insgesamt 10.000 Euro Prämien eingezahlt, beträgt der Rückkaufswert oft nur etwa 4.000 Euro. An dieser Tatsache lässt sich leider nichts ändern.

 

Wie geht man vor?

  • Vergleichen Sie den angebotenen Betrag in der Forderungsanmeldung mit dem Rückkaufswert, der in Ihren letzten Kontoauszügen oder in den jährlichen Schreiben der FWU Versicherung unter „valore di riscatto“ angegeben ist.
  • Wenn der angebotene Betrag diesem Wert entspricht, können Sie das Angebot annehmen. In diesem Fall unterschreiben Sie die Forderungsanmeldung und schicken sie zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises und einer Bankbestätigung über die Kontoinhaberschaft zurück.
  • Weicht der angebotene Betrag negativ von diesem Rückkaufswert ab, raten wir dazu, das Angebot nicht anzunehmen (Kästchen „rifiuto“ ankreuzen) und den Betrag mit dem entsprechenden Kontoauszug bzw. Nachweisen über den höheren Betrag zu beanstanden.

Da das Verfahren bereits eröffnet ist und vollständig über Luxemburg läuft, sind die Handlungsmöglichkeiten gegenüber FWU Life Insurance begrenzt.

 

Alternative Wege
Eine weitere Möglichkeit wäre, gegen den Versicherungsvermittler zu klagen, um eventuell einen Teil der Einzahlungen zurückzuerhalten. Wir prüfen aktuell alle rechtlichen Optionen, sehen aber derzeit nur geringe Erfolgsaussichten.

 

Forderungsanmeldung noch nicht erhalten?
Wer bis jetzt noch kein Schreiben erhalten hat, braucht sich keine Sorgen machen. Der ursprünglich festgelegte Stichtag hat sich verzögert, und nun gilt ein neuer Termin Ende August. Wer die Forderungsanmeldung bis dahin nicht erhalten hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Südtirol wenden. Dort unterstützt man Sie, und versucht, gemeinsam die Situation zu klären, so die Versicherungsberaterin der VZS, Stefanie Unterweger.

 

Vorsicht vor betrügerischen Angeboten
Es gibt keine Möglichkeit, das laufende Liquidationsverfahren zu umgehen oder auf anderem Weg „verlorenes“ Geld zurückzuerhalten. Falls Sie von Personen kontaktiert werden, die solche „Lösungen“ anbieten, rät die VZS dringend zur Vorsicht. Häufig steckt dahinter der Versuch, Ihnen weitere Versicherungsverträge bei anderen Gesellschaften zu verkaufen.

 

 

 

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