Verbrauchertelegramm März/April 2016

Mit dem Verbrauchertelegramm Wissensvorsprung sichern - hier kostenlos als Newsletter abonnieren!


 

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Nr. 16/23


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Sind Light-Produkte immer kalorienärmer?

Wer ein paar Kilos abnehmen möchte, sollte bei Lebensmitteln, die mit "light" oder "leicht" werben, genau hinschauen. Diese Nahrungsmittel sind nicht automatisch kalorienarm. Denn "leicht" sagt nichts darüber aus, wie hoch der Kaloriengehalt insgesamt ist. Es bedeutet lediglich, dass ein einzelner Nährstoff (z. B. Zucker oder Fett) um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu ähnlichen Produkten reduziert sein muss. So sind Light-Kartoffelchips zwar fettärmer als andere Chips – aber immer noch gehaltvoll, wenn Kalorien eingespart werden sollen. Da Fett ein wichtiger Aromaträger ist, wird manchen fettreduzierten Lebensmitteln mehr Zucker zugesetzt. Dieser sorgt für besseren Geschmack, liefert aber neue Kalorien. Auch Aromen und Verdickungsmittel werden häufig eingesetzt, um einen verringerten Fettgehalt zu kompensieren. Bei zuckerreduzierten Light-Produkten wird der Zucker häufig durch künstliche Süßungsmittel ersetzt. Gerade bei Fruchtjoghurts, Desserts oder Fertigsalatsaucen sollte man die Nährwertangaben besonders genau lesen und mit herkömmlichen Produkten vergleichen. Und man sollte sich nicht dazu verleiten lassen, von einem Light-Produkt mehr zu essen als vom entsprechenden konventionellen Produkt – in der Meinung, man würde Kalorien einsparen.


Gefährliche Chemikalien in Outdoor-Ausrüstung

Greenpeace hat 40 Produkte aus 19 Ländern auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) testen lassen. Darunter waren so bekannte Marken wie The North Face, Salewa, Mammut, Jack Wolfskin und Co. Nur in vier Artikeln aller getesteten Marken wurden die schädlichen Chemikalien nicht nachgewiesen. PFC breiten sich in der Umwelt aus und sind biologisch schwer oder gar nicht abbaubar. Elf Produkte enthielten sogar die besonders gesundheitsgefährdende Perfluoroktansäure (PFOA) aus der Gruppe der PFC.
Das Interesse der VerbraucherInnen an sauberen Produkten ist groß. Und es gibt auch Alternativen. Sie sind zwar warm und trocken allerdings nicht ganz so schmutzabweisend wie die PFC-Ware.


Gebühren für TIM „Voce“ steigen erneut
Tariferhöhung geht zu Lasten jener, welche die neuen Kommunikationsmittel nicht benutzen


Für ca. 3 Millionen Nutzer gibt es die Möglichkeit den Rücktritt oder den Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter bis innerhalb Ende März kostenlos vorzunehmen!
Ab 1. April steigen die Tarife des Angebots Voce von Tim, bei welchem die monatlichen Fixgebühren 19,00€ betragen, von 0,10 Cent auf 0,20 Cent pro Minute. Des weiteren beträgt die Verbindungsgebühr 0,20 Cent, und die Minuten werden „im Voraus“ abgerechnet. Diese Preissteigerung betrifft vor allem Senioren – insgesamt sind es über 3 Millionen Nutzer in ganz Italien, welche keinen Internetanschluss haben und die Festnetzlinie nur nutzen, um Telefonate durchzuführen sowie erreichbar zu sein. Dieser Universaldienst müsste von TIM/Telecom Italia per Gesetz garantiert werden.
Aber es gibt auch noch weitere zusätzliche Kosten: wer die Rechnung nicht per Dauerauftrag bezahlt, muss für die Zusendung der Rechnung bezahlen. Und durch die Umstellung auf monatliche Verrechnung (früher erfolgte diese alle zwei Monate) haben sich auch die Kosten für die Bezahlung per Posterlagschein verdoppelt. Dieses Zahlungsmittel wird meistens von Senioren oder sozial schwachen Personen gewählt.
Leider gibt es jedoch keine Möglichkeit, den Tariferhöhungen auszuweichen – außer man kündigt die Festnetzlinie gänzlich (hierbei gilt es, eventuelle Deaktivierungskosten zu beachten).


Bessere Rechte für Verbraucher durch neue EU-Datenschutzverordnung

Die europäische Datenschutz-Reform ist unter Dach und Fach. Zwar muss noch der Rat der Europäischen Union und das Europaparlament darüber befinden. Dieses soll 2016 den endgültigen Beschluss fassen, damit die europäische Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 in Kraft treten kann.
Die Einwilligung der Verbraucher in die Nutzung der Daten muss künftig durch eine eindeutige Handlung erfolgen. Außerdem dürfen Unternehmen die Daten, die sie von den Verbrauchern für einen bestimmten Zweck bekommen haben, nicht ungefragt für andere Zwecke verwenden. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen sich auf höhere Strafen gefasst machen.
Mit der Verordnung wird das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenportabilität eingeführt. Sie soll auch für Unternehmen gelten, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an EU-Bürger wenden. Betroffen davon sind unter anderem US-amerikanische Unternehmen wie Facebook und Google.
„Die Verordnung regelt, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Behörden sammeln und (Stichwort „Zweckbindung“) kombinieren dürfen. Die individuelle Einwilligung der Bürger für jede Datennutzung ist verankert worden. Dies stellt einen Meilenstein dar. Zu hoffen bleibt, dass die Regelungen konkret durchsetzbar sein werden“, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.


Was bedeutet das Glas-und-Gabel-Symbol?

Auf Pfannenwendern, Kunststoffbechern oder Vorratsdosen befindet sich häufig ein Symbol, das ein Glas und eine Gabel zeigt. Doch nicht jeder kennt seine Bedeutung. Das Zeichen ist auf Gegenständen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Produkte, die dieses Zeichen tragen ensprechen den Anforderungen der entsprechenden EU-Verordnung (EG 1935/2004), und geben beispielsweise keine Schadstoffe an Lebensmittel ab. Das Zeichen sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Teil für die Spülmaschine geeignet ist. Auch ob es in das Gefrierfach darf oder die hohen Temperaturen der Mikrowelle verträgt, bleibt offen. Hierfür gibt es wieder eigene Symbole. Sie sind jedoch nicht einheitlich, oft nur mit Aufklebern angebracht und variieren je nach Hersteller.


Datenschutz und Steuererklärung
VerbraucherInnen können Widerspruch gegen Weitergabe der Daten zu den Gesundheitsausgaben einlegen


Ab 2016 enthält die vorausgefüllte Steuererklärung (730 precompilato) auch die Daten über Gesundheitsausgaben. Jede/r Bürger/in über 16 Jahren kann entscheiden, diese Daten der Agentur der Einnahmen nicht zugänglich zu machen und sie damit nicht in der vorausgefüllten Steuererklärung aufscheinen lassen. In diesem Falle müssen dann die Betroffenen selbst bei der Steuererklärung für die entsprechende Abschreibung die Gesundheitsausgaben vorlegen.
Die Datenschutzbehörde hat der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mitgeteilt, wie der Widerspruch gegen die Weitergabe der sogenannten Arztspesen zu erfolgen hat:

  • ab dem 1.1.2016 kann der Betreute zum Zeitpunkt der Dienstleistung MÜNDLICH dem Arzt oder der Sanitätsstruktur mitteilen, dass diese den Widerspruch zur Weitergabe der Daten auf dem Steuerbeleg vermerken.
  • Bei Ausgaben für Medikamente, die mit dem sog. „scontrino parlante“ dokumentiert werden, brauchen die Betreuten lediglich ihre Steuernummer, die auf der Gesundheitskarte aufscheint, nicht angeben.

Der Geschäftsführer der VZS Walther Andreaus sieht die Maßnahmen als Garantie für die freie Wahl und Selbstbestimmung beim Datenschutz und meint: „2 von 3 Südtiroler PatientInnen lehnen nämlich eine zentrale Speicherung ihrer Gesundheitsdaten ab. Dies ergeben Befragungen der Verbraucherzentrale und von Hausärzten.“


Optimierungsmöglichkeiten bei Heizanlagen

Das Einsparpotential durch die Optimierung einer Heizanlage ist meistens beträchtlich. Allein durch die Wärmedämmung der Rohre lassen sich rund 15% der Energieverluste vermeiden. Um Kosten zu sparen, können die Rohre auch in Eigenregie mit einer Wärmedämmung versehen werden. Vor allem im Heizraum und den Kellerbereichen sind die Rohre meist leicht zugänglich und somit kann ohne großen Aufwand kostbare Energie eingespart werden.
Durch den Einsatz von programmierbaren Thermostatventilen kann jeder Wärmeabgabestelle - also jedem Heizkörper - jene Wassermenge zugewiesen werden, welche zur Beheizung des Raumes benötigt wird. Wird dann auch noch bei Abwesenheit und nachts die Raumtemperatur abgesenkt, so sind Energieeinsparungen von 10% und mehr keine Seltenheit. Der effektive Spareffekt hängt dabei jedoch unmittelbar mit dem jeweiligen Heizverhalten zusammen.


Stabilitätsgesetz 2016: Was tut sich in Sachen Immobilien?
Das Stabilitätsgesetz 2016 hat für das gesamte Jahr 2016 die Steuerboni von 65% für die energetische Sanierung und die Maßnahmen zur Erdbebensicherheit sowie von 50% für die Sanierungsarbeiten verlängert. Ebenso verlängert wurde der sogenannte Möbelbonus. Diese Verlängerung betrifft jedoch nur das Jahr 2016, und vorbehaltlich weiterer Neuerungen werden 2017 die Boni auf 36% sinken und der Möbelbonus abgeschafft werden. Dazu kommen einige Neuerungen für das Jahr 2016.
Weitere Informationen im „Praktischen Leitfaden zu den Steuervergünstigungen für Immobilien“ auf unserer Webseite sowie in den Geschäftsstellen der VZS verfügbar. Weitere Informationen auch telefonisch unter 0471-975597.


Schlafende Versicherungsverträge: Aussicht auf neue (Teil!)Auszahlungen für Begünstigte

Ab 23. Februar bis 8. April kann bei der Consap AG (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Versicherungsverträge eingereicht werden, welche vor dem 1. April 2010 verjährt sind. Der Antrag kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden (Ereignis bzw. Fälligkeit nach dem 1. Jänner 2006, Verjährung des Rechtes vor dem 1. April 2010 mit Überweisung des Gelds in den Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ und keine Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen). Ausbezahl werden maximal 70% des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Vermittler überwiesen wurde. Für weitere Informationen kann man sich an die Telefonnummer 06-85796444 (von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) oder an die Email-Adresse polizzedormienti@consap.it wenden.

like-512_0.png

like-512_0.png