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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Digitalisierung der Patientendaten: Verbraucherzentrale fordert Beteiligung
Informationelle Selbstbestimmung bei sensiblen Medizindaten muss auch im Hinblick auf die neue Eu-Datenschutz Grundverordnung gewährleistet werden
Die sich abzeichnende Vernetzung im Bereich des Südtiroler Gesundheitsinformationssystems wird nach Aussagen der Verantwortlichen mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Gerade rechtzeitig bis die neue Eu-Datenschutz Grundverordnung in Kraft tritt. Dieser sollte auch das einzurichtende System gerecht werden. Da im Gesundheitswesen besondere Herausforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten existieren ist eine frühzeitige Einbindung der Verbraucherinteressen mehr als notwendig.
Das Anliegen, jeden behandelnden Arzt in die Lage zu versetzen, auf alle erfassten Daten seiner Patienten Zugriff zu haben, ohne dass Akten umständlich hin und her geschickt werden müssen, dass doppelte Untersuchungen vermieden werden, Notfalldaten, Krankengeschichten, Untersuchungsergebnisse und Diagnosen zur Verfügung stehen, die Arzneimitteleinnahme dokumentiert und widersprüchliche Medikation und Behandlung verhindert werden können, ist für ein effizientes Gesundheitswesen erstrebenswert.
Dabei muss jedoch der informationellen Selbstbestimmung der Patienten Rechnung getragen werden. Die Verbraucherzentrale Südtirol sieht daher die Notwendigkeit bei der Erstellung der Patientendatenarchitektur zusammen mit weiteren Interessenvertretern einbezogen zu werden, um die vielen delikaten Aspekte bereits im Vorfeld begutachten zu können und entsprechende Festlegungen einzubauen.
VZS warnt: Bargeldloses Bezahlen schafft gläsernen Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sieht die im Stabilitätsgesetz vorgesehene Verpflichtung der Betriebe auch bei kleinen Beträgen bargeldlose Bezahlungen zuzulassen sehr kritisch. Wer dies ablehnt soll künftig bestraft werden. Die Risiken, dass dies der Einstieg in den Ausstieg vom Bargeld ist, sind immens, sagt dazu der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. Denn Bargeld ist gelebter Datenschutz: bargeldloses Zahlen hinterlässt Datenspuren, die zunehmend kommerziell genutzt und zur Erstellung eines Verbraucherprofils verwendet werden können. Die aufgezeichneten Lebensgewohnheiten könnten den Verbraucher daher „gläsern“ machen. Zu allem Überfluss müssten die Verbraucher die Zeche dafür - sprich die Entgelte der Banken für den elektronischen Zahlungsverkehr - über höhere Preise selbst bezahlen.
Des weiteren schütze Bargeld vor negativen Zinsen. Denn schon seit einiger Zeit diskutieren Ökonomen, wie man sparfreudige Verbraucher durch negative Zinsen zum Konsumieren „motivieren“ könnte. Somit könnten ohne Bargeld Zentralbanken, Banken und Politik erheblichen Einfluss auf unser Alltagsleben und unsere Ersparnisse erhalten. Und dies obwohl die italienische Verfassung das Ersparte besonders schützt.
Das Turbo-Bargeldlose-Bezahlen und die ständige Verfügbarkeit des Zahlungsmittels kann bei vielen Menschen leichter zu unüberlegten Käufen und in die Verschuldung führen.
Besseres Gewährleistungsrecht für Online-Käufer in Sicht
Die EU-Kommission will das Gewährleistungsrecht EU-weit vereinheitlichen und verbessern. Am Dienstag wurden entsprechende Pläne vorgestellt. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt dies, sieht es aber kritisch, dass es künftig unterschiedliche Vorschriften geben soll, je nachdem ob Kunden im Onlineshop oder Ladengeschäft einkaufen.
Bislang gilt in der EU eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren, verknüpft mit einer Beweislastumkehr von mindestens sechs Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass die Ware nicht schon beim Verkauf defekt war. Am 8. Dezember hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, wonach für den Fernabsatz – und das betrifft vor allem Online-Geschäfte – die Beweislastumkehr künftig auf zwei Jahre ausgeweitet werden soll.
Der Kommissionsvorschlag ist ein Gewinn für Verbraucher in Italien. Er führt aber auch dazu, dass das Gewährleistungsrecht je nach Vertriebskanal zersplittert. Viel besser wären laut VZS EU-weit einheitliche Regeln für den digitalen und analogen Handel.
Abgasbetrug bei VW: Keine Zweiklassenbehandlung für Autobesitzer
Für 650.000 VW-Autobesitzer in Italien und für Tausende in Südtirol arbeitet VW an einem Aktionsplan zur Nachbesserung der manipulierten Software. Die betroffenen VW-Kunden sollen per Post informiert werden. In den USA hat Volkswagen unterdessen Pauschalzahlungen in Höhe von 1.000 Dollar pro betroffenem Kunden angekündigt. Es zeigt sich, dass es in den USA, wo die Kontrolle für die Automobilunternehmen offenbar funktioniert, auch Angebote für betrogene Verbraucher gibt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol ist, wie andere europäische Verbraucherverbände, der Meinung, dass hiesige Kunden nicht schlechter gestellt sein dürfen. Zudem müsse Volkswagen endlich klar stellen, wie die Ansprüche von Verbrauchern entschädigt werden. Teil des Problems sei die unzureichende Kontrolle der Automobilbranche, weil sich zuständige Behörden und Teile der Politik schützend vor die Automobilindustrie stellen. So ist die Politik Teil des Problems der Automobilbranche. Diese Situation hat zu massiver Verbrauchertäuschung geführt.
Ist Fruchtzucker der gesündere Zucker?
In Früchten und Gemüsesorten sorgt Fruchtzucker für eine angenehme Süße. Viele verbinden mit ihm Gesundheit und Natürlichkeit. In der Lebensmittelherstellung kommt Fruchtzucker oder Fruchtzuckersirup häufig anstelle von Haushaltszucker zum Einsatz. Man findet Fruktose (so der wissenschaftliche Name) zum Beispiel in Produkten wie Soft- und Wellnessdrinks, Fitnessriegeln oder Milcherzeugnissen. Viele Gesundheitsbewusste ahnen jedoch nicht, dass ein hoher Konsum von Fruchtzucker Fettstoffwechselstörungen, Insulinresistenzen und Fettleibigkeit begünstigen kann. Bereits 35 Gramm Fruchtzucker pro Mahlzeit gelten als bedenklich.
Einigen Getränken wird bis zu 40 Gramm Fruchtzucker pro Liter zugesetzt. Selbst ein Becher Joghurt mit geringem Zuckeranteil kann bereits 15 Gramm Fruktose enthalten. Verpackungshinweise wie "weniger süß", "weniger Zucker" oder "mit Traubenfruchtsüße" deuten häufig auf einen hohen Fruktoseanteil hin.
Woran erkennt man Lebensmittel ohne Palmöl?
Seit Dezember 2014 müssen Lebensmittelhersteller die Herkunft der pflanzlichen Fette und Öle kennzeichnen. In den Zutatenlisten steht zum Beispiel Palmöl, Olivenöl oder Kokosfett. Als Verbraucher kann man sich somit anhand dieser Angaben informieren, welche Fette und Öle in Lebensmitteln eingesetzt wurden.
Palmöl steht in der Kritik. Die starke Nachfrage auf dem Weltmarkt nach dem billigen und vielseitig einsetzbaren Fett führt dazu, dass immer größere Flächen tropischer Regenwälder gerodet werden. Fachleute befürchten durch den massiven Eingriff in die Natur negative Auswirkungen auf das Klima, die Artenvielfalt und die dort beheimateten Naturvölker.
Einige Hersteller verwenden mittlerweile zertifiziertes Palmöl. Di Zertifizierung des RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) legt Mindeststandards fest, um dee Anbau von Ölpalmen nachhaltiger zu gestalten.
Warum macht der Jo-Jo-Effekt den Abnehmerfolg zunichte?
Es ist wie verhext. Kaum ist die radikale Diätphase erfolgreich abgeschlossen, sammeln sich die Pfunde schon wieder auf Bauch und Hüften. Grund dafür ist der Jo-Jo-Effekt. Das Phänomen ist den meisten bekannt, trotzdem wird die Gefahr allzu gerne ignoriert.
Das unerwünschte Auf und Ab des Gewichts passiert, wenn häufig einseitige Diäten und Hungerkuren durchgeführt werden. Hierauf reagiert der Körper mit einem Gegenprogramm. Wird die Kalorienzufuhr massiv reduziert, schaltet der Organismus auf Sparflamme. Das bedeutet, dass alle Stoffwechselvorgänge extrem energiesparend ablaufen. Reserven wie Fettpolster werden langsamer abgebaut, der Energieverbrauch im Ruhezustand sinkt auf ein Minimum.
Zunächst bleibt dieser geringe Verbrauch auch nach der Diätphase bestehen. Die Folge ist eine besonders schnelle und leichte Gewichtszunahme, selbst wenn die Energiezufuhr wieder normal ist. Diese Mechanismen sind verantwortlich für den Jo-Jo-Effekt, der auf Dauer zu einem stetig steigenden Gewicht führt.
Um diesen seelischen und körperlichen Frust zu vermeiden, haben sich Abnehmprogramme bewährt, die auf einer schrittweisen Änderung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten basieren. Nachhaltig und sinnvoll abzunehmen bedeutet, einen Gewichtsverlust von ein bis zwei Kilogramm pro Monat anzupeilen.
Nachrangige Obligationen & Co.: welches Wertpapier wurde gekauft?
In Zeiten des Bail-in sollte man dies genau wissen! VZS bietet Kontrolle der Bankdokumente
Die Bankaktien, vor allem jene von nicht quotierten Banken, sind nicht für alle SparerInnen geeignete Finanzprodukte. Ihr Risiko ist ohne Zweifel hoch, und daher sollten jene, die nicht gewillt sind, ihr investiertes Kapital zu riskieren, solche Papiere nicht kaufen. Außerdem handelt es sich um sogenannte „nicht liquide“ Wertpapiere, und daher ist es sehr schwierig bis fast unmöglich, die Wertpapiere wieder zu verkaufen, vor allem wenn die entsprechende Bank nicht gut aufgestellt ist.
Die nachrangigen Obligationen bergen ebenfalls ein hohes Risiko im Fall einer wackligen Bankstabilität. Je weiter in der Zukunft ihre Fälligkeit liegt (auch bis zu 5-6 Jahre), umso höher ist das Risiko, das eigene Kapital zu verlieren, wenn die emittierende Bank ihre finanzielle Stabilität verlieren sollte. Sollte dann auch noch die neue Bail-In-Prodezur angewandt werden (siehe www.verbraucherzentrale.it), sind die nachrangigen Obligationen jene die gleich nach den Aktien „herangezogen“ werden … mit besten Grüßen an die SparerInnen. Dann bleibt nur noch der Weg vor Gericht.
Erfolgte der Kauf der Wertpapiere vor einigen Jahren oder Monaten, kann man jetzt eigentlich nur die Dokumentation von unabhängigen Fachleuten kontrollieren lassen, um zu sehen , ob sich unter den neuen Regeln des Bail-In Risiken abzeichnen.