Verbrauchertelegramm November/Dezember 2014


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 72/79


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Gefälschte Vodafone und Telekom-Rechnungen aus Deutschland werden per E-mail zugesandt
E-Mail löschen, Anlagen nicht öffnen: es handelt sich um schädliche Programme


Derzeit erhalten zahlreiche VerbraucherInnen in Südtirol per E-Mail vermeintliche Rechnungen von Vodafone Deutschland bzw. von Telekom Deutschland. Die Mail enthält Rechnungsnummer, Kundennummern, den Rechnungsbetrag und die Fälligkeit. Dann kommt der Hinweis, die Rechnung selbst liege als PDF bei, und wenn man sie vom Handy nicht öffnen könne, so möge man es doch bitte am PC versuchen.
Die angebliche PDF-Datei ist jedoch eine ausführbare Datei, die schädliche Software enthält. Es handelt sich hierbei um den Versuch ausländischer Betrüger, an die persönlichen Daten der Kunden zu kommen. Daher gilt: E-Mail ignorieren und löschen, Anlage auf keinen Fall öffnen!
Tipps für sicheren Umgang mit solchen Mails auf www.verbraucherzentrale.it.


Winterurlaub: auf den richtigen Sonnenschutz achten
In vielen Sonnenschutzmitteln werden Nano-Titandioxidpartikel verwendet, deren Auswirkungen auf unseren Körper jedoch bislang ein unkalkulierbares Risiko darstellen.


Ob eine Sonnencreme Nanopartikel enthält, lässt sich leicht feststellen. Seit Juli 2013 ist in ganz Europa die EU Kosmetikverordnung gültig. Danach müssen Nanopartikel gesondert als solche gekennzeichnet werden, z.B. Nano-Titandioxid. Wenn zusätzlich Titandioxid (nicht in Nano-Form) enthalten ist, wird dies zusätzlich aufgeführt. Ist in der Sonnencreme ein Inhaltsstoff in Form von Nanopartikeln enthalten, so ist der Zusatz nano verpflichtend.
Stellvertretend für ganz Südtirol wurde in Bozen im Interspar, Iperpoli, Tigota', und Naturalia untersucht, welche Sonnencremes laut Inhaltsangabe frei von Nano-Titanoxid sind. Auf
www.verbraucherzentrale.it finden Sie eine Liste mit nano-titandioxidfreien Sonnencremes.
Achtung: Oftmals enthalten einige Produkte eines bestimmten Anbieters Nano Titandioxid, andere Produkte desselben Anbieters jedoch nicht. Daher sollte man bei jeder Sonnencreme erneut überprüfen, ob Nano-Titandioxid enthalten ist.


Werbung und „Privacy“ – Schluss mit Werbeanrufen

Nahezu täglich stören uns mehr oder weniger aufdringliche Televerkäufer mit Anrufen über Fixnetz und Handy, um uns – so scheint es – das gesamte Leben neu auszustatten. Und statt Freizeit genießen und ausspannen ist plötzlich Verkaufsangebote abwimmeln angesagt.
Man sollte die eigene Festnetz-Nummer ins Verzeichnis der Einsprüche (Registro delle Opposizioni) eintragen lassen: die dort vermerkten Nummern dürfen nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden.
Und: Bei jeder Vertragsunterschrift wird man nach der Zustimmung zur Datenverarbeitung gefragt. Wichtig: die Zustimmung zur Verarbeitung im Sinne des Vertragszwecks (also z.B. für den Abschluss eines Handyvertrags) muss getrennt von der Zustimmung zur Verarbeitung für Marketingzwecke abgefragt werden. Tipp: kontrollieren Sie bereits abgeschlossene Verträge nach dieser Zustimmung. Falls diese erteilt wurde, kann Sie jederzeit wieder entzogen werden, ohne dass dies den Vertrag an sich irgendwie beeinflusst!
Hat man trotz allem einen Verkäufer an der Strippe, so bietet sich ein höfliches „Nein, danke“ und auflegen als Sofort-Maßnahme an.
Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it.


Versicherung termingerecht kündigen: Vorsicht, je nach Vertragsart gelten andere Fristen

Seit 01.01.2013 muss die Autohaftpflichtversicherung nicht mehr gekündigt werden: diese Neuigkeit hat schnell die Runde gemacht, und wurde sehr positiv von den VerbraucherInnen aufgenommen. Leider kommt es nun aber öfter zu Missverständnissen: sehr viele KonsumentInnen sind mittlerweile überzeugt, dass die Kündigungspflicht für alle Versicherungsverträge abgeschafft wurde. Aber: die Kündigungspflicht wurde zwar für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschafft, gilt aber weiterhin für alle anderen Verträgen, wie Unfallversicherung, Krankenversicherung, Feuerversicherung, Familienhaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.
Weitere Informationen sowie Musterschreiben zur Kündigung auf www.verbraucherzentrale.it.


Telecom Italia: Verbindungsgebühr („scatto alla risposta“) abgeschafft, Grundgebühr um 1 Euro erhöht und Basistarif verdoppelt

Seit 1. November 2014 beträgt die fixe Grundgebühr der Telecom Italia 18,54 Euro (vorher: 17,54 Euro). Die Verbindungsgebühr von 5,04 Cent je Gespräch wurde ersatzlos gestrichen, dafür wurde der Basistarif für die nationalen Gespräche von 5,04 Cent auf 10 Cent angehoben. Im Klartext: Gespräche werden nach der 1. Minute doppelt so teuer wie bisher.
Diese Neuerung ist eigentlich ein satter Tarifaufschlag, vor allem für Senioren: sie führen wenige Gespräche und haben in den meisten Fällen keine Internet-Verbindung. Schon vor der Erhöhung war die Grundgebühr meist der höchste Kostenpunkt auf den Rechnungen.
Den Kunden bleibt nur die Möglichkeit, sich gut über die Angebote am Markt zu informieren, und den Anbieter zu wechseln, wenn die Kosten überhand nehmen. Jedoch ist Vorsicht geboten: stimmen Sie nicht dem ersten Angebot zu, welches Ihnen per Telemarketing unterbreitet wird. Suchen Sie selbst nach dem besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse, und fragen Sie dabei stets nach den Jahreskosten.
Die BeraterInnen der VZS sind Ihnen dabei gerne behilflich. Kostenlose Informationen gibt es rund um die Uhr auf www.verbraucherzentrale.it.


Strom und Gas: Preise ab 1. Oktober gestiegen
Südtiroler Familien zahlen 200 Euro mehr als die „Durchschnittseuropäer“


Die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas für den Zeitraum Oktober – Dezember 2014 festgelegten Preise sehen eine Steigerung: +5,4% für das Gas und +1,7% für den Strom vor. Eine durchschnittliche Familie wird im Jahr 70 Euro mehr zahlen müssen. Laut Berechnungen des Vergleichsportals facile.it sind die italienischen Tarife um ca. 200 Euro/Jahr teurer als die durchschnittlich in Europa angewandten.
Wer ein besseres Angebot am freien Strommarkt sucht, kann über die Homepage der Aufsichtsbehörde auf den Vergleichsrechner “Trovaofferte” zugreifen. Dieser zeigt die Angebote jener Verkäufer, die ihre Daten eingeben. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, daher könnte es am Markt noch weitere, günstige Angebote geben.
VORSICHT! Es ist niemals möglich, ein Angebot als “das günstigste am Markt für alle Kunden” einzustufen – egal was Ihnen der Vertreter am Telefon oder an der Haustür weismachen möchte!
Die VZS steht zur Überprüfung der Angebote für Haushaltskunden zur Verfügung.


Wann hat man Anrecht auf den Steuerabzug beim Kauf einer Garage?

Bei der Beratung zu Immobilienkäufen fragen viele VerbraucherInnen nach der Möglichkeit, die Kosten für die Realisierung einer Garage von der Steuer in Abzug zu bringen.
Der Abzug von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 50% steht auch dann zu, wenn eine zur Wohnung zugehörige Garage (Zubehör) gekauft wird, jedoch nur, wenn diese neu gebaut wurde, und nur für die Baukosten.
Um in den Genuss dieses Steuerabzugs zu kommen, müssen einige Auflagen erfüllt werden:

  • 1. Zahlung durch eigene Banküberweisung (sog. „bonifico parlante“): Angabe von Gesetz, Begünstigem und Auftraggeber verpflichtend vorgeschrieben.
  • 2. Bestätigung der Kosten durch die Baufirma.

Der Steuerabzug von 50% steht auch dann zu, wenn außerordentliche Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an der Garage durchgeführt werden. Die Zugehörigkeit muss jedoch bereits vor Baubeginn bestehen.
Der Steuerabzug im Ausmaß von 50% gilt für die Kosten, die bis 31.12.2014 bezahlt werden. 2015 sinkt der Steuerabzug auf 40%, und 2016 gilt wieder der ursprüngliche Abzug von 36%.
Für weitere Informationen stehen Frau Dr. Daniela Magi und Frau Dr. Margaret Brugger in der VZS zur Verfügung (Tel 0471-975597). Informationen auch auf www.verbraucherzentrale.it.


Säumige Energiekunden: Verbraucherverbände neuer Regelung gegenüber kritisch

Die jüngsten Zahlen der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) sprechen Klartext über die säumigen Zahler: der Großteil sind nicht Haushaltskunden, sondern Firmen, Kleinunternehmen und öffentliche Körperschaften. Die Verbraucherverbände stehen einer komplexeren Regelung durch die Behörde kritisch gegenüber, und fordern stattdessen einfachere und klarere Regelungen.
Insbesondere der Vorschlag der AEEGSI, eine „Datenbank der säumigen Schuldner“ einzurichten, stößt bei den Verbraucherverbänden auf starke Ablehnung. Sie stufen diese Maßnahme als problematisch und kritisch ein, da in einem bereits problematischen Sektor weitere starke Verzerrungen hervorgerufen werden könnten. Die Maßnahme erscheint übertrieben und nicht akzeptabel, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die Säumigkeit unter den Haushaltskunden in Wirklichkeit bescheidene Ausmaße hat. Diese Maßnahme wäre zum alleinigen Vorteil der Unternehmen, welche bereits seit geraumer Zeit ihre Rechte durch Krediteintreibung oder Kreditabtretung gut zu schützen wissen.


Ferienzeit ist Einbruchszeit: Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Einbruchssicherung

In der Ferienzeit haben Einbrecher Hochsaison. Jedoch könnten viele Einbrüche alleine schon durch die Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden (keine Kippstellungen bei Fenster- und Balkontüren, Haustürschlüssel nie draußen verstecken, die Nachbarn über die Abwesenheit informieren, ...); außerdem kann man bei einem Rundgang im und außerhalb des Hauses Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkennen. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser und vieles mehr.
Auch ist die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen gut angelegtes Geld, denn der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Maßnahmen zur Einbruchssicherung können bis Ende des Jahres noch zu 50% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (10 gleiche Jahresraten). Für Zahlungen die 2015 getätigt werden, können 40% und danach nur mehr 36% von der IRPEF abgezogen werden.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.

like-512_0.png

like-512_0.png