Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 58/65
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Bahnunternehmen müssen auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt zahlen
Eu-Gerichtshof verbessert die Rechte von Fahrgästen bei Entschädigungen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil entschieden, dass ein Eisenbahnunternehmen seinen Fahrgästen auch dann bei erheblicher Verspätung einen Teil des Fahrpreises erstatten muss, wenn die Verspätung auf „höhere Gewalt“ beruht.
Die Verbraucherzentrale Südtirol ist über dieses Urteil sehr erfreut.
Reisende haben laut EU-Verordnung bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens 25% des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens 50% erstatten.
Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren Transportbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Damit muss umgehend beispielsweise auch Trenitalia seine allgemeinen Transportbedingungen anpassen. Die Regeln gelten auch für den Nahverkehr. Allerdings kommen Nahverkehrskunden selten in den Genuss einer Rückzahlung. Zum einen sind dort Verspätungen von mehr als einer Stunde selten. Zum anderen gilt eine Bagatellgrenze: Beträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Erhöhung der Kaminkehrertarife
Kaminkehrerleistungen unterliegen Mehrwertsteuer von 10%
Alle 3 Jahre werden die Kaminkehrertarife neu angepasst. Im Schnitt haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 um 9% erhöht. Eine Ausnahme stellt dabei die Abgaskontrolle dar. Hierfür wurde der Preis an den effektiven Aufwand angepasst (anderes Messverfahren) und beträgt somit nun 38,97 Euro (inkl. 10% MwSt.) für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut) beträgt der Kostenpunkt 48,85 Euro. Die Pflicht zur Abgaskontrolle für Anlagen mit Festbrennstoffen wurde im Rahmen der Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen im Jahre 2011 neu eingeführt.
Neu ist zudem, dass ab heuer der Kaminkehrer jederzeit gewechselt werden kann. Außerdem wurde der Mehrwertsteuersatz abgeändert: durch einen Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt es nun grünes Licht für die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von 10%. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit 10% Mehrwertsteuer verrechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.
Vorsicht Spam - Welle falscher Zahlungsaufforderungen im Umlauf
In den letzten Tagen gingen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wieder verstärkt Meldungen von Verbrauchern ein, die per E-Mail Zahlungsaufforderungen für Produkte oder Dienstleistungen bekommen haben, die sie nie bestellt haben. Keine der E-Mails ist dabei gleich, es geht um unterschiedliche Firmen, unterschiedliche Produkte, unterschiedliche Preise, unterschiedliche Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen. Gemeinsam haben diese E-Mails den sprachlichen Aufbau und eine verdächtige zip-Datei im Anhang.
Die Empfänger dieser E-Mails werden persönlich angesprochen. So steht schon im Betreff der Name des Empfängers, zum Beispiel „Hans Mair, 26.09.2013, Ihre Konto-Lastschrift ist gescheitert“. Dann wird auf eine nicht bezahlte Rechnung für eine Bestellung bei einer bekannten Firma hingewiesen: „Die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto abgezogen werden“ und „Weitere Einzelheiten der Bestellung und die Kontodaten sehen Sie im angehängten Ordner“. Damit wird der Empfänger dazu verleitet, die angehängte Datei zu öffnen. Es wird auf den Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten hingewiesen, dass bereits eine Mahngebühr fällig sei und natürlich für die Kosten der Tätigkeit der Anwaltskanzlei auch noch etwas zu bezahlen sei. Schließlich noch eine Drohung: „Falls Sie die Überweisung verweigern sehen wir uns gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie zu eröffnen“.
Wer eine solche E-Mail in seinem Posteingang findet, sollte sie löschen und auf keinen Fall den Anhang öffnen.
Weitere Informationen zum sicheren Internetshopping finden Sie auf www.euroconsumatori.org.
Kleinkredite mit Restschuldversicherung
Herr T. hatte in den letzten 3 Jahren mehrere Kleinkredite für einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro aufgenommen. Mit jedem Kleinkredit hat er eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die bei Ableben die Restschulden der Kredite übernehmen sollte. Dadurch wollte er vermeiden, dass die Schulden auf die Erben übergehen.
Herr T. hat bei jedem Vertrag Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen müssen; er hat wahrscheinlich das Kleingedruckte nur überflogen - und weil er sich seiner Einschätzung nach tatsächlich gut fühlte, erklärte er, dass er keine Gesundheitsprobleme habe. Dabei hatte er vergessen, dass er seit einigen Jahren an zu hohen Blutdruck leidet und deshalb auch täglich Medikamente einnehmen muss.
Letzten Winter erlitt Herr T. einen Herzinfarkt und die Ärzte gaben auf der Todeserklärung als wahrscheinliche Todesursache den zu hohen Blutdruck an.
Erst zu diesem Zeitpunkt, also nach seinem Tod, erfuhren seine Frau und sein Sohn zum ersten Mal von den Schulden; sie waren aber beruhigt, da es eine Todesfallabdeckung für die Restschulden gab, und meldeten den Todesfall den Versicherungen.
Zusammen mit der Schadensmeldung mussten sie auch sämtliche medizinischen Unterlagen abgeben. Nach Prüfung des Schadensfalles stellte sich heraus, dass Herr T. bei Vertragsabschluss Falscherklärungen über seinen Gesundheitszustand abgegeben hatte, und die Versicherungen verweigerten die Übernahme der Restschulden. Die Frau und der Sohn des Verstorbenen mussten die Schulden übernehmen.
Ähnlich wie im Fall T. geht es momentan anderen Familien in Südtirol. Die Fälle häufen sich von Monat zu Monat.
Deshalb unser Rat:
Das Kleingedruckte genauestens lesen; keine Falscherklärungen bei Unterzeichnung eines Vertrages machen und mit dem Partner oder der Familie die Aufnahme eines Kredites besprechen, damit es für diese kein böses Erwachen gibt!
Müll vermeiden statt Müll erzeugen
Hier einige Tipps für einen nachhaltigeren, müllarmen Einkauf zusammengestellt von der Verbraucherinitiative:
- Vermeiden Sie aufwändig verpacktes Gemüse und Obst in Plastikverpackungen.
- Bevorzugen Sie auch im Supermarkt lose Ware.
- Machen Sie einen Bogen um unnötig verpackte Produkte, z.B. mit zusätzlichen Umkarton, oder einzeln in Folie verpackte Waren, die dann noch mal in einem Beutel verpackt sind. Vermeiden Sie auch Produkte, bei denen kleine Portionen einzeln verpackt sind, z.B. bei Süßwaren.
- Lieber direkt und regional einkaufen, beim Versandhandel gibt’s viel Verpackungsmüll.
- Nachfüllpackungen nicht nur bei Lebensmitteln sondern auch bei Seifen, Wasch- und Reinigungsmitteln bevorzugen.
- Greifen Sie bei Getränken und Milch zu Mehrwegverpackungen.
- Das günstigste und ressourcenfreundlichste Erfrischungsgetränk ist Leitungswasser und in den meisten Gemeinde in guter Qualität zu haben. Denn abgefülltes Wasser belastet die Umwelt, auch im Restaurant.
- Nutzen Sie zum Transportieren von belegten Broten, Obst, Gemüse und Getränken Brotdosen, andere Behälter, wiederverwendbare Trinkflaschen oder Thermoskannen.
- Bei Möbeln und Elektrogeräten achten Sie auf die Langlebigkeit der Produkte. Informieren Sie sich vorher über die Stärken und Schwächen z.B. in Testzeitschriften.
- Ersetzen Sie Batterien durch Akkus. Das spart nicht nur Geld, sondern auch problematische Abfälle.
- Bibliotheken sind der Inbegriff der Umwelt- und Ressourcenschonung.
Photovoltaikförderung: Gelder ausgeschöpft
Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit Anfang Juli ihr Ende gefunden. Die Gelder, welche für die Förderung vorgesehen waren, sind nun zur Gänze ausgeschöpft. Für bestehende Wohngebäude gibt es weiterhin die Möglichkeit, 50% der Kosten für eine Photovoltaikanlage von der Einkommenssteuer abzuziehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen hierzu auf www.verbraucherzentrale.it.
Carsharing Südtirol startet: www.carsharing.bz.it
Unter Carsharing (aus dem Englischen car „Auto“ und to share „teilen“) versteht man die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile. Im Gegensatz zur Autovermietung kann man beim Carsharing ein Auto auch kurzzeitig, bei Bedarf auch nur stundenweise benutzen.
Carsharing Südtirol-Alto Adige ist seit Mitte September in Bozen, Meran und Mals (Bozen 12 Autos, Meran 6 Autos und Mals 3 Autos; weiters sollen Brixen, Bruneck und Sterzing folgen) gestartet.
Nachdem man sich eingeschrieben hat, kann man das Auto per Telefon oder App oder über die Website www.carsharing.bz.it reservieren, und an den an den gekennzeichneten Parkplätzen abholen. Das Auto wird mit dem Südtirolpass oder der Kundenkarte geöffnet, der Autoschlüssel ist im Handschuhfach. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung, mittels Kreditkarte oder über Bankeinzug auf Wunsch am Monatsende.
Man bezahlt eine einmalige Registrierungsgebühr (25-40 Euro) sowie eine jährliche Grundgebühr (25 Euro); danach kann das Auto entweder stundenweise (tagsüber zwischen 5 und 6 Euro pro Stunde, nachts 1 Euro/Stunde) oder tageweise (zwischen 29 und 39 Euro je nach Auto am 1. Tag, und 25-35 für die folgenden Tage) ausgeliehen werden. Hinzu kommt eine Verbrauchspauschale von 0,20 €/km.