Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 44/51
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
„Schlafende“ Lebensversicherungen: Fristen für Rückerstattung wieder eröffnet
Die VerbraucherInnen können vom 13. Juni bis 13. September 2013 an die CONSAP die Anträge auf Rückerstattung für jene Polizzen senden, die folgende Kriterien erfüllen:
- 1. das Ereignis, welches das Anrecht auf Auszahlung der Polizze bedingt (also Tod des Versicherten oder Ablaufen der Polizze) ist nach dem 1. Jänner 2006 eingetreten;
- 2. die Verjährung erfolgte vor dem 31. Dezember 2009;
- 3. die Versicherungsgesellschaft hat sich aufgrund dieser Verjährung geweigert, die Versicherungsleistung zu erbringen, und hat in der Folge das Geld an den Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ übermittelt.
Die Versicherungsgesellschaften sollten innerhalb 30. Juni die von dieser Situation Betroffenen mittels Einschreiben mit Rückantwort kontaktiert haben. In diesen Mitteilungen sind die Anweisungen für den Antrag auf Rückerstattung sowie eine entsprechende Vorlage enthalten. Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Interessierten von der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung über die effektive Übertragung der Summen an den Fonds verlangen (Attestazione di devoluzione somme al Fondo). Die Gesellschaften müssen diese Bestätigung schnellstmöglich erlassen.
Stechmückenplage - so schützen Sie sich gegen lästige Stiche
Gegen die lästigen Blutsauger schützen am besten Sprays, Gels oder Lotionen mit den Wirkstoffen Diethyltoluamid oder Icaridin. Ätherische Öle wirken hingegen kaum. Wer unter Allergien leidet sollte generell vorsichtig sein.
Konsumentenschützer haben auch folgende Mittel getestet:
- Stechmückenstecker setzen Insektizide im Raum frei, die Augen und Schleimhäute reizen.
- Ultraschallgeräte sollen Mücken akustisch vertreiben, haben sich in mehreren Tests allerdings als wirkungslos erwiesen.
- UV-Licht-Fallen töten Insekten durch Elektroschock, ziehen aber viele Nützlinge stärker an als Stechmücken.
- Die mückenvertreibende Wirkung der Einnahme von Vitamin B1 Präparate sind ein Mythos. Auch Knoblauch essen oder Alkohol trinken nützt leider nichts gegen Gelsen.
- Anti-Mücken Apps sollen mit Hochfrequenztönen Mücken vertreiben. In Tests waren die Mücken allerdings nicht sehr beeindruckt von den iPhone-Tönen.
Gasspürgeräte: Installation nicht verpflichtend!
In den letzten Tagen Häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen bezüglich eines Unternehmens, welches Gasspürgeräte (rivelatore gas) Tür zu Tür vertreibt.
Wir möchten daran erinnern, das die Installation eines solchen Geräts nicht verpflichtend ist – es ist jedem freigestellt, ob er ein solches Gerät kaufen möchte oder nicht! Auch handelt es sich hierbei um ein Haustürgeschäft, und daher ist es den Konsumenten zudem möglich, den Vertrag binnen 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) rückgängig zu machen (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei, auf Kosten des Verbrauchers, dem Unternehmen zurückgeschickt werden.
Finanzcracks und Verluste bei Geldanlagen
VZS bietet neuen Dienst: rechtliche Erstberatung für Geschädigte
Nach dem Gerichtsurteil, das einem Bankkunden Schadenersatz für die erlittenen Verluste bei der Anlage in Lehman-Brothers-Wertpapiere zugesprochen hat, kündigt die Verbraucherzentrale einen neuen Dienst an: dieser besteht in einer ersten Bewertung und Rechtsberatung in Bezug auf erlittene Verluste im Geldanlagebereich.
Wir konnten bei vielen anderen SparerInnen wir ein großes Bedürfnis nach Gerechtigkeit feststellen. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, wird ab Juli ein neuer Dienst eingerichtet: Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, Rechtsberater der nationalen Verbrauchervereinigung Federconsumatori, steht den Mitgliedern der Verbraucherzentrale Südtirol einmal im Monat zur Verfügung, um gemeinsam auf die einzelnen Fälle einzugehen, und die Möglichkeit einer Rechtsklage im Zusammenhang mit Verlusten bei Geldanlagen zu bewerten.
Vormerkungen: Tel. 0471 975597 (Mo-Do 9-12 + 14-17 / Freitag 9-12) oder info@verbraucherzentrale.it.
Nachtstrom: Ende der Märchenstunde
VZS: diese Nachtstromtarife könnten ruhig abgeschafft werden
Was als Schritt in eine intelligente Stromversorgung gedacht war, entpuppt sich zusehends als Bluff. Die Idee war gut: zeitvariable Tarife, die Anreize zum Energiesparen und zur besseren Steuerung des Energieverbrauchs setzen. Die Überlegungen waren einfach: Nachts und am Wochenende wird in Haushalten und Betrieben weniger Strom verbraucht als tagsüber an Werktagen. Um die Kraftwerke mit gleichmäßigerer Auslastung und dadurch kostengünstiger betreiben zu können, stellen Kraftwerksbetreiber Strom in so genannten Schwachlastzeiten, also vor allem nachts, preisgünstiger zur Verfügung. Diese günstigeren Preise wollte man an die Kunden weitergeben. Doch dem ist nicht so! Wer heute beispielsweise die Tarife für 2700 kWh Strom (Leistung 3 kW) in Bozen vergleicht, stellt bei Kunden des geschützten Marktes, die den Nachtstromverbrauch von 66 auf 80% erhöhen (und dies ist nicht so leicht...), eine jährliche Einsparung von 3,99 Euro fest. Wer den Stromverbrauch zu 90% in den Nacht- und Feiertagstarif hinein verlegt, der spart 6,96 Euro im Jahr (504,32 gegenüber 511,28). Fürwahr kein wirklicher Anreiz, um die Waschmaschine, den Geschirrspüler und andere Haushaltsgeräte zu Abend- und Wochenendzeiten zu benutzen.
VZS: Zweitmeinung bei Zahnbehandlung unerlässlich
Vertragsfallen vorbeugen
Immer mehr VerbraucherInnen befolgen die goldene Grundregel, sich vor einem anstehenden Zahnarztbesuch mindestens eine Zweitmeinung einzuholen, um vor allen Dingen die aus medizinischer Sicht angebrachteste Behandlung zu erhalten. Selbstverständlich bildet dabei auch der Kostenaspekt eine wichtige Rolle, und gelegentlich stellt sich heraus, dass ein zweites Angebot unter dem Strich günstiger ist und dabei mindestens gleich viel Vertrauen verdient. Um sicherzustellen, dass man sich nicht vorzeitig an ein Angebot bindet, und dass man daher zwischen den Angeboten fei wählen kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale, niemals sofort eine Unterschrift zu setzen, ohne vorher sehr aufmerksam den ganzen Text – auch und insbesondere Kleingedrucktes und am Ende des Kostenvoranschlages angefügte Sätze – zu lesen. Noch besser ist es, eine Nacht darüber zu schlafen und das Geschriebene nochmals zu lesen und im Zweifelsfalle den Zahnarztfuchs zu fragen.
Tipp: Ein Vertrag mit einem Zahnarzt kann jederzeit aufgelöst werden, unter Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten.
65% Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten!
Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, und dabei von 55% auf 65% erhöht. Die Erhöhung greift ab dem 06. Juni 2013. Zudem wird ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermieanlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt. Für diese Systeme kann künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden. Auch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50% der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert. Eine Neuerung stellt dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (also maximaler Abzug 5.000 Euro).
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it/bauen.
Online-Falle Auto-Prezzo.net
Achtung Abzocke: Verbraucher sollen Mahnbriefe aus Estland ignorieren
Im März diesen Jahres hatten sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen einige Verbraucher gemeldet, die im Internet nach einem Gratis-Tool für die Bewertung ihres Gebrauchtautos gesucht hatten und dabei unverhofft auf eine Seite gelangt sind, die für die Dienstleistung 59,50 Euro verlangte. Nun erhalten sie Mahnbriefe von einem angeblichen Anwaltbüro aus Estland. Um eine gerichtliche Klage noch abzuwenden, soll man 259,50 Euro zahlen, so steht es in dem Brief.
Das Europäische Verbraucher Zentrum rät allen Verbrauchern, nicht auf die Drohungen des „Anwaltbüros“ einzugehen und nicht weiter zu reagieren. Dieser Fall zeigt, dass die EU nicht nur für einen gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen darstellt, sondern manchmal auch unlautere Geschäftspraktiken und Betrügereien keine Grenzen mehr kennen.
Weitere Informationen: www.euroconsumatori.org.
Kaminkehrertarife angestiegen
Alle 3 Jahre werden die Kaminkehrertarife neu angepasst. Im Schnitt haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 um 9% erhöht. Eine Ausnahme stellt dabei die Abgaskontrolle dar. Hierfür wurde der Preis an den effektiven Aufwand angepasst (anderes Messverfahren) und beträgt somit nun 38,97 Euro (inkl. 10% MwSt.) für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut) beträgt der Kostenpunkt 48,85 Euro. Auch kann im Zuge der Neuerungen der Kaminkehrer nun jederzeit gewechselt werden.
Bisher wurden die Kaminkehrerleistungen stets mit 21% MwSt. verrechnet. Ein Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt nun grünes Licht für die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von 10%. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit 10% Mehrwertsteuer verrechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude, welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Zusatzkosten können für die Schaffung eines temporären, sicheren Zugangs zum Kamin angelastet werden.
Neue Obergrenzen für Handykosten im EU-Ausland
Ab dem 1. Juli 2013 gelten die folgenden neuen Preisobergrenzen (zuzüglich Mehrwertsteuer von 21%):
Daten/Surfen im Internet: 0,45 € pro Megabyte (MB) (abgerechnet pro Kilobyte)
Abgehende Anrufe: 0,24 €/Minute
Anrufannahme : 0,07 €/Minute
Versand einer SMS: 0,08 €