Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
VZS vergleicht Kredite für Erstwohnungen: Nachfrage sinkt, Spreads steigen weiter
Im 3. Trimester 2012 wurden im Vergleich zu selben Zeitraum des Vorjahres deutlich weniger Darlehen ausgeschüttet: -51,65% auf gesamtstaatlicher Ebene. Während die Referenzparameter für die kurzzeitigen Zinssätze (Euribor) absolute Tiefstwerte verzeichnen, praktizieren die Banken gleich hohe oder sogar höhere Aufschläge. Im Vergleich zur letzten Erhebung (Juni 2012) haben einige Banken die Spreads erneut um 0,20-0,30 Punkte angehoben. Andere Banken wiederum, vor allem große nationale Bankengruppen, hatten die Spreads bereits überdurchschnittlich angehoben, auf teilweise mehr als 4 Prozentpunkte. Ein „guter“ Spread läge heute bei 2,5%, auch wenn fast alle verglichenen Angebote eine Zinssatz-Untergrenze von 3% bei variablen Darlehen vorsehen.
Unter den besten Angeboten für fix verzinste Darlehen auf 20 Jahre platzieren sich die Raiffeisenkasse Bruneck, die Südtiroler Sparkasse und die Südtiroler Volksbank, alle mit etwa 5%. Interessant ist auch das Angebot der Tiroler Sparkasse mit 4,45% fix auf 10 Jahre und Euribor 3M ohne Rundung +2,25% für den Rest der Laufzeit.
Bei den variablen Darlehen auf 20 Jahre gehen die Angebote von 2,80% der Südtiroler Volksbank (bestes Angebot) bis 4,70% von Unicredit: ein unglaublicher Unterschied. Mehrere Banken (Raiffeisenkassen, BTB, Südtiroler Sparkasse) bieten Angebote um etwa 3%.
Alle Details des Vergleichs auf www.verbraucherzentrale.it sowie in unseren Beratungsstellen.
Dauer der Kfz-Versicherungen: die automatische Verlängerung der Polizzen verschwindet
Ab 2013 werden alle AutofahrerInnen bei Fälligkeit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen - und sich dabei nach günstigeren Verträgen umsehen können. Der Grund: alle Klauseln, die eine automatische Verlängerung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung vorsehen, gelten nicht mehr - sie sind nichtig. So will es das jüngste Wachstumsdekret der Regierung (GD. Nr. 179 vom 18.10.2012, umgewandelt in Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012), welches einen neuen Artikel 170bis im Versicherungskodex (GvD. Nr. 209 vom 07.09.2005) eingeführt hat.
Das Verbot der automatischen Erneuerung betrifft auch eventuelle Zusatzverträge, die zusammen mit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurden.
Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherten mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit informieren, und die Deckung für nicht mehr als 15 Tage nach Vertragsablauf, bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze, aufrecht erhalten.
Durch dieses Dekret haben die VerbraucherInnen nun bei jeder Fälligkeit die Möglichkeit, sich nach den besten Angeboten umzusehen. Hierzu kann man z.B. den Vergleichsrechner "Tuo Preventivatore" unter www.isvap.it verwenden.
Winterurlaub im Schnee: ein Pistenunfall kann teuer werden
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört natürlich bei jeder Fahrt ins EU-Ausland, nach Norwegen, Island und in die Schweiz in die Geldtasche. Man bedenke aber, dass man mit dieser während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen wie die Bürger des Landes in welchem man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands. So muss man damit rechnen, dass auf einen Hubschraubereinsatz auch eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen kann, die man unter Umständen selbst begleichen muss. Wer die Heimreise nicht mehr selbst organisieren kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, da auch dies nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt ist. Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine eigene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.
Weitere Infos: www.euroconsumatori.org.
Heimliche Käfig-Eier
Die herkömmlichen Legebatterien sind EU-weit seit 2012 verboten. Bedeutet das das Aus für die Käfighaltung? Leider nein. Noch immer werden Hühner in Käfigen gehalten, wenn auch mittlerweile in sogenannten "Kleingruppen". Der Unterschied zur konventionellen Käfighaltung ist jedoch nicht sehr groß: Statt knapp einem DIN-A-4-Blatt pro Tier haben sie nun eine Fläche von eineinhalb DIN-A-4-Blättern zur Verfügung. Für viele VerbraucherInnen ein Grund, nur Bio- oder Freiland-Eier zu kaufen (die Art der Hühnerhaltung erkennt man am Stempel; bei Bio-Eiern beginnt dieser mit einer 0, bei Freilandeiern mit einer 1).
Aber: Noch immer stammt der Großteil der von der Industrie verarbeiteten Eier aus Käfighaltung. Bei Nudeln, Gebäck, Eis oder bei Eiern in der Gastronomie gibt es keine Wahlfreiheit. Denn bei verarbeiteten Eiern muss nicht über die Haltungsform informiert werden.
Weil die meisten Verbraucher Legebatterien ablehnen, ist der Anteil der billigen Käfig-Eier auf 3,5 Prozent gesunken (Stand 2011). Aber eben nur bei den frisch verkauften Eiern, die gekennzeichnet werden. Viele Gastronomen und Hersteller von verarbeiteten Lebensmitteln setzen nach wie vor auf die billigen Käfig-Eier.
Was können Sie tun? Nehmen Sie die Etiketten genau unter die Lupe. Im Zweifelsfall gilt: ist lediglich von „Eiern“ die Rede, sind dies wahrscheinlich Käfig-Eier. Es gibt bereits einige Firmen, deren Fertigprodukte keine Käfig-Eier enthalten: auf deren Produkten ist dies deutlich vermerkt.
Stopp den Werbeanrufen!
In letzter Zeit beschwerten sich zahlreiche VerbraucherInnen über unerwünschte Werbeanrufe durch Telemarketing-Firmen, die ihre Produkte oder Dienste unter die Leute bringen wollten. Die in den Telefonbüchern gelisteten Abonnenten, die keine Anrufe zu Werbe-, Verkaufs- oder Marktforschungszwecken mehr erhalten wollen, können „Einspruch“ gegen unerwünschte Anrufe erheben. Dazu trägt man die eigene Telefonnummer im „Verzeichnis der Einsprüche“ ein. Die Eintragung ist kostenlos, und kann über das Internet, telefonisch über eine eigene grüne Nummer, per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen (weitere Informationen hierzu auf www.registrodelleopposizioni.it).
Die VZS erinnert daran, dass die Eintragung ins Register kostenlos ist und bis zu einem eventuellen Widerruf ihre Gültigkeit behält.
Bei Minusgraden die Wohnung nicht auskühlen lassen! Effektives Heizen schützt vor Feuchtigkeit und Schimmel
Erhöhte Heizkosten verleiten viele Mieter und Eigenheimbesitzer dazu, das Thermostat herunterzudrehen und nicht durchgehend genutzte Räume kühl zu lassen, um Energiekosten zu sparen. Der Verzicht aufs Heizen kann allerdings zu unerwünschten Nebeneffekten führen. Denn kalte Raumluft nimmt weniger Feuchtigkeit auf: Schimmel oder Stockflecken auf Wänden, Möbeln und Textilien sind dann oft die Folge.
Doch woher kommen Schimmelflecken an Ecken und Wänden, und wie kann effektiv und trotzdem energiesparend geheizt und gelüftet werden, damit Schimmel keine Chance hat? Antworten auf diese Fragen geben die Infos der Bauberatung der Verbraucherzentrale Südtirol. Kostenlose Informationen rund ums Thema Bauen, Wohnen und Sanieren sind in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.
Außenstelle Neumarkt feiert 5 jähriges Bestehen
Vor fünf Jahren, im Februar 2008, wurde dank der Unterstützung der Bezirksgemeinschaft Überetsch/Unterland die Außenstelle der Verbraucherzentrale Südtirol in Neumarkt eröffnet. Die Außenstelle wurde eröffnet, um noch näher an die Bedürfnisse der BürgerInnen heranzurücken, und diesen die Anfahrtswege zu verkürzen. Die KonsumentInnen finden in Neumarkt Erstberatung für ihre Fragen und Probleme, sowie alle wichtigen Verbraucherinformationen, Telefonnummern und die aktuellen Verbrauchertelegramme.
In den vergangenen Jahren wurde die Außenstelle rege in Anspruch genommen und vielen Konsumenten konnte geholfen werden. Das Hauptproblem liegt kontinuierlich bei den unerwünschten Marketingtelefonaten mit ihren Folgen - wie z.B. der ungewollte Abschluss eines neuen Telefon- oder Stromvertrages, zu oft ungünstigeren Bedingungen als vorher. Aber auch zahlreiche anderen Anfragen, wie z.B. hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung, konnten beantwortet werden. Die Außenstelle Neumarkt befindet sich im KVW-Sitz, Rathausring 3/1 und ist jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr geöffnet.
Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen
Seit knapp einem Jahr gibt es für die BürgerInnen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren im Notarssprengel Bozen angebotene Erstberatung befasst sich u.a. mit der Erläuterung der Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen befassen. Auch können sich die VerbraucherInnen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss einer kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar des Notarssprengels Bozen vorgenommen werden.
Seit letzten April konnten sich 140 VerbraucherInnen kostenlos über ihre Rechte in Sachen Erbschaft beraten lassen.