Einvernehmliche, schnelle Lösungen erreichen, ohne den Gang vor einen Richter antreten zu müssen.
Durch ein Abkommen zwischen Enel und den Verbraucherverbänden des Nationalen Verbraucherbeirates (CNCU) können nun in bestimmten Fällen,
- bei Fehlfunktionen des Stromzählers,
- bei überdurchschnittlich hohen Rechnungen,
- bei einer Leistungsverringerung oder Unterbrechung der Lieferung aus Säumigkeitsgründen
die Streitfragen auf schnelle, einfache und kostenlose Weise online gelöst werden.
Wer kann auf die Schlichtung zurückgreifen?
- All jene, die von „Enel Servizio Elettrico“ Strom für Privat- oder Kondominiumsgebrauch mit einer Leistung bis zu 15 kW beziehen,
- sowie all jene, die von „Enel Energia“ Gas beziehen mit einem effektiven Jahresverbrauch von bis zu 50.000 m³.
Wie wird die Schlichtung aktiviert?
Nachdem die Kunden eine erste Beschwerde direkt an Enel geschickt haben (per Post, Fax oder E-Mail), können sie, falls sie mit der schriftlichen Antwort von Enel auf die Beschwerde nicht einverstanden sind oder keine schriftliche Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist von 30 Arbeitstagen erhalten haben, bei den Verbraucherverbänden die Schlichtungsprozedur einleiten.
Das Schlichtungsverfahren
Eine paritätische Schlichtungskommission, die sich aus je einem Vertreter von Enel und der Verbraucherorganistation, an die sich der Kunde gewandt hat, zusammensetzt, wird den Fall besprechen. Die Schlichter werden versuchen, dem Kunden innerhalb möglichst kurzer Zeit eine annehmbare Lösung vorzuschlagen. Ist der Kunde mit dem Vorschlag einverstanden, ist der Fall abgeschlossen und ein Schlichtungsprotokoll wird unterzeichnet. Andernfalls wird ein Protokoll über die nicht erfolgte Einigung unterzeichnet.
Bozen, 03.11.2008
Art:paritätische Schlichtung
Anwendungsbereich:bestimmte Streit- und Reklamationsfälle ohne zufriedenstellende Lösung von Seiten des zuständigen Beschwerdebüros
Ergebnis der Schlichtung:entweder Schlichtung mit vertraglicher Wirkung oder Nichteinigungsprotokoll
Antragstellung bei:VZS
Kosten:Begleitung und/oder Beratung durch die VZS ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten