Die Verbraucherzentrale Südtirol und die Nationale Vereinigung der Kondominiums- und Immobilienverwalter ANACI – Sektion Bozen bieten ab heute ein Schlichtungsverfahren an, das bei sämtlichen Streitfällen in Mehrfamilienhäusern angefordert werden kann.
Damit kommen die beiden Einrichtungen einerseits einer Forderung der Europäischen Kommission nach, welche die außergerichtliche Streitbeilegung fördert. „Andererseits geben wir damit eine Antwort auf die zunehmenden Streitereien in den Mehrfamilienhäusern“, so VZS Geschäftsführer Walther Andreaus. Die Verbraucherzentrale hat seit Jahresbeginn eine Beratungsstelle für Kondominiumsfragen eingerichtet und festgestellt, dass die Streitigkeiten zwischen den Bewohnern einerseits und zwischen Bewohnern, Besitzern und Verwaltern andererseits ständig zunehmen. „Sehr oft geht es dabei um menschliche Empfindlichkeiten“, so der Berater der VZS Alfred Frei, „oft aber auch um Streitigkeiten, bei denen viel Geld im Spiel ist“. Die Verwalter sind mit der Beilegung dieser Streitfälle sehr oft überfordert, so dass in vielen Fällen für die Betroffenen nur der Weg vor Gericht bleibt. Doch dieser ist nicht nur steinig, sondern in Italien vor allem auch unabsehbar lang und kostspielig.
„Bevor sich die Leute in Unkosten stürzen, können sie ab sofort den Weg der außergerichtlichen Klärung probieren“, so Andreaus. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das Schlichtungskollegium setzt sich aus zwei Schlichtern zusammen und zwar aus je einem Vertreter der Verbraucherzentrale und einem von der ANACI ernannten Vertreter.
An die Schlichtungsstelle können sich sämtliche Eigentümer oder Verwalter von Kondominien in Südtirol wenden, die versuchen möchten, jegliche Streitfälle zwischen Eigentümern und Verwaltern beizulegen. Das Verfahren vor dem Schlichtungskollegium beginnt mit schriftlicher Hinterlegung der Beschwerden durch Eigentümer oder Verwalter, sowie durch die Verbraucherzentrale im Falle von Fragen kollektiven Interesses. In jedem Fall muss der Schlichtungsversuch innerhalb von 45 Tagen abgeschlossen werden.
Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz bei der Verbraucherzentrale Südtirol. Sollte die Schlichtung erfolglos bleiben, können sich die Streitparteien an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden.
Download des Schlichtungsantrags
Medien-Information
Bozen, 05.04.2007
Art:paritätische Schlichtung
Anwendungsbereich:Streitfälle Kondominium (Verwaltung ANACI)
Ergebnis der Schlichtung:Schlichtungsprotokoll / Schiedsspruch
Antragsstellung bei:VZS
Kosten:Begleitung und/oder Beratung durch die VZS ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten