VZS: Betrieben, die Lebensmittel spenden, die Müllgebühren ehestens reduzieren
Weitere Maßnahmen mit eigenem Fonds finanzieren
Am 14. September 2016 tritt in Italien das neue Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und Medikamenten in Kraft. Durch das Gesetz wird die Spende von Lebensmittel- und Medikamentenüberschüssen sowie von gebrauchter Bekleidung an Bedürftige wesentlich erleichtert.
Das Staatsgesetz Nr. 166 vom 19. August 2016 regelt die Weitergabe und Verteilung von überschüssigen Produkten (Lebensmittel, Medikamente, Bekleidung) für karitative Zwecke. Für Unternehmen im Lebensmittelbereich, für Bäckereien, Gastronomiebetriebe, Apotheken und Bekleidungsgeschäfte wird es durch die neuen Bestimmungen einerseits einfacher, überschüssige Produkte an gemeinnützige Organisationen und hilfsbedürftige Menschen zu spenden, andererseits erhalten sie dafür steuerliche Begünstigungen.
Überschüsse können sowohl an private als auch an öffentliche Einrichtungen gespendet werden, sofern diese die gespendeten Produkte an Bedürftige weitergeben. Die erforderlichen bürokratischen Maßnahmen werden deutlich vereinfacht. Lebensmittel, welche das Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis...“) bereits überschritten haben, dürfen gespendet werden, sofern sie sachgerecht gelagert wurden und eine unbeschädigte Verpackung aufweisen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, können die Produkte entweder an Tiere verfüttert oder – schlechtestenfalls – kompostiert werden. Auch fehlerhaft gekennzeichnete Waren dürfen weitergegeben werden. Brot, das nicht rechtzeitig verkauft wurde, kann innerhalb von 24 Stunden ab Produktion gespendet werden. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nicht vermarktet werden, aber für den Konsum geeignet sind, dürfen ebenfalls an Bedürftige weitergegeben werden. Zudem soll die Mitnahme von nicht verzehrten Speiseresten in der Gastronomie gefördert werden.
Laut dem italienischen Landwirtschaftsverband Coldiretti werden in Italien jährlich Lebensmittel im Wert von 12,5 Milliarden Euro verschwendet. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, jährlich eine Menge von einer Million Tonnen an Lebensmittelüberschüssen weiterzuverwenden und dadurch vor der Mülltonne zu retten. Anreize dafür werden durch steuerliche Begünstigungen geschaffen: auf Gemeindeebene soll die Weitergabe von Lebensmittelspenden durch einen reduzierten Abfallsteuertarif belohnt werden. Darüber hinaus wird in den Jahren 2016 bis 2018 in Form eines Fonds jährlich eine Million Euro bereit gestellt, um innovative Projekte und Maßnahmen gegen die Verschwendung zu fördern.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt das neue Gesetz als wichtigen Schritt zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung. „Leider wurde in Italien gegenüber der Lösung in Frankreich nicht der Weg der verpflichtenden Weitergabe der nicht verkauften Lebensmittel gewählt, sondern die Förderung von positiven Verhaltensweisen,“ meint dazu der Geschäftsführer der VZS Walther Andreaus. „Um das Wegwerfen von Lebensmitteln wirksam einzudämmen reicht eine Informationskampagne über das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht aus. Das Problem der Lebensmittelverschwendung sollte nicht auf die Verbraucher eingeengt werden. Da an jeder Stelle innerhalb der Produktionskette Verluste anfallen, müssen die Maßnahmen bei allen Akteuren – von der Erzeugung über den Handel bis hin zu den Verbrauchern – ansetzen.“
VerbraucherInnen können durch einen bedarfsgerechten Einkauf, durch die sachgerechte Lagerung der Lebensmittel und durch die kreative Verwertung von Speiseresten wesentlich dazu beitragen, Lebensmittel zu verwenden statt zu verschwenden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol ruft Gemeinden und Land dazu auf den Betrieben, die für den Müll bestimmte Lebensmittel kostenlos abgeben, die Müllgebühren ehestens - so wie vom Gesetz vorgesehen - zu reduzieren. Auch sollte der vorgesehene Fonds zur Förderung von Projekten in Südtirol eigens finanziert werden, da im Sinne des Mailänder Abkommen Südtirol von der Verteilung ausgeschlossen ist.