Deklarationspflicht

„Aus biologischer Landwirtschaft“ – Ein Verwirrspiel

 

Man benötigt fast schon eine schriftliche Anleitung, um mit all den verschiedenen Varianten der Deklarationspflicht für verarbeitete Lebensmittel aus biologischem Anbau zurecht zu kommen. Das entsprechende EU-Reglement Nr. 392/2004 mag zwar Ordnung in den Wildwuchs von „biologisch“ und „ökologisch“ gebracht haben, transparent und vor allem für die Verbraucher auf Anhieb verständlich ist es aber nicht, wie allein schon das Beispiel „Tomatensoße“ zeigt.

Warum wohl wird auf der einen Dose ganz klar „Sugo– da agricoltura biologica“, angeführt, während der Hinweis „da agricoltura biologica“ auf einem anderen Dosen-Etikett erst unterhalb der Zutaten-Liste aufscheint? Der Grund ist folgender: im ersten Fall stammen mindestens 95 % des Inhalts aus biologischem Anbau und im zweiten Fall sind es nur zwischen 75% und 95%. Im zweiten Fall werden die Inhaltsstoffe also gemäß Gesetz in abfallender Reihenfolge entsprechend ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Jene Inhaltsstoffe, die aus biologischem Anbau stammen, tragen ein Sternchen, welches unterhalb der Liste der Inhaltsstoffe erklärt wird: *da agricoltura biologica.

Doch damit nicht genug. Nach der Aufzählung der Inhaltsstoffe mitsamt der oben genannten Erklärung findet sich eine weitere Pflichtangabe über den prozentuellen Gehalt des Produktes an Anteilen aus biologischer Landwirtschaft. Beispiel: “il 75% degli ingredienti é stato ottenuto da agricoltura biologica”. Doch auch hier gibt es die Ausnahme: Enthält ein Produkt mehr als 95% des Inhalts aus biologischem Anbau, entfällt diese Angabe.

Produkte, deren Inhaltsstoffe zu 10% aus biologischem Anbau kommen, dürfen dies auch auf der Etikette so darstellen: „100% biologisch“ oder „100% bio“ verweist auf diesen Sachverhalt.

In diesem Zusammenhang hat das Reglement 392/2004 endgültig reinen Tisch gemacht: verarbeitete oder unverarbeitete Lebensmittel, für die mit „bio“ oder „öko“ geworben wird, müssen auch tatsächlich aus biologischem Anbau stammen. Hier darf es für die VerbraucherInnen keine Missverständnisse geben.

Auf europäischer Ebene gibt es allerdings für die Bezeichnung „biologisch“ keinen einheitlichen Begriff. So entspricht unser „biologisch“ in Großbritannien dem Begriff „organic“, in Spanien der Bezeichnung „ecòlogico“ und in Schweden heißt es „ekologisk“.
 

Stand
7/2014

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