Verbrauchertelegramm Juli/August 2017

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 50/57



Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Der neue Rücktrittswert der Aktien der Südtiroler Volksbank

Auch jene SparerInnen, die zwar von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hatten, jedoch nicht die Erstellung eines Gutachtens verlangt hatten, können laut VZS die Auszahlung des Werts von 14,69 Euro verlangen. Dieser Wert wurde vom Sachverständigen dott. Giorgio Zanetti, den das Landesgericht Bozen ernannt hatte, durch beeidigtes Gutachten ermittelt. Anhand der Daten welche die Volksbank selbst vor einigen Monaten veröffentlicht hatte, dürfte dies in etwa 1.300 Personen betreffen.
Es melden sich jedoch auch viele von jenen, die im Dezember 2016 nicht zurückgetreten waren, auch aufgrund des niedrigen Rücktrittswerts der Aktien von 12,10 Euro, den der Verwaltungsrat der Volksbank damals festgelegt hatte. Die SparerInnen teilen uns mit, dass auch sie bei einem Preis von 14,69 Euro von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätten. Einem wesentlichen Teil der gängigen Rechtsdoktrin zufolge müsste der vom Gutachter ermittelte Wert eine Gültigkeit „erga omnes“ (in etwa „gegenüber allen“) haben, und somit für all jene gelten, die im Dezember 2016 zurückgetreten sind.
Weitere Informationen unter Tel. 0471-975597.


Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen beliebt
Fast 150 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen Verbraucherzentrale und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen

Im Zuge der letzten Jahre haben die BeraterInnen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eine stetig steigende Nachfrage von Rat und Hilfe in Erbschaftsfragen registriert. Seit 2012 gibt es für die BürgerInnen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die VerbraucherInnen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.


VZS nimmt an zweiten europäischen Treffen der Onlineschlichtungsstellen für Verbraucherstreitfragen teil
Mehr Stellen in Europa: neuen Möglichkeiten für VerbraucherInnen und Unternehmen durch Teilnahme von Luxemburg

In Kehl, bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. fand vor kurzem ein zweites Treffen der deutschsprachigen Schlichtungsstellen statt.
Für Südtirol war Sara Allegrini vom Onlineschlichter.it anwesend. Große Neuigkeit war die Teilnahme Luxemburgs am Treffen, mit der Schlichtungsstelle „Mèdiateur de la Consommation”. Ein Ansprechpartner direkt in Luxemburg, wo viele der großen E-Commerce-Konzerne ihren Sitz haben, ist ein Meilenstein für das Vorankommen der Schlichtungsstellen.
Die Schlichtung in Südtirol und dem Trentino bestätigt im ersten Jahr der Tätigkeit eine Quote von 40% positiv gelösten Fällen. Somit ist Onlineschlichter.it unter den effizientesten Schlichtungsstellen, mit einer der höchsten Quoten an positiven Lösungen.


Staatliche Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien

Beim Wärmekonto (conto termico) handelt es sich im Falle von Privatpersonen und Kondominien um eine staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranalgen und Biomasseanlagen. Öffentliche Körperschaften können auch für andere Energiesparmaßnahmen die Fördergelder in Anspruch nehmen.
Privatpersonen und Kondominien können die Förderung, welche bis zu 65% beträgt, für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersatz mit erneuerbaren Energiequellen in Anspruch nehmen.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss innerhalb von 60 Tagen ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag um Förderung über das “portaltermico” der GSE abgewickelt werden.


Verbraucherzentrale ist gegen eine überhastete Abschaffung kleiner Cent-Münzen

Aufgrund zu teurer Produktionskosten hat die Bilanzkommission der römischen Abgeordnetenkammer die Produktion von 1- und 2-Cent-Münzen ab 2018 gestoppt. Es ist ein Mechanismus zur Auf- oder Abrundung auf die nächstliegende 5 oder 0 vorgesehen. Der Garant für die Preise soll darüber wachen, dass es zu keinen Preiserhöhungen kommt. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ist gegen diese überhastete Abschaffung. Sie fordert vor einer möglichen Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen die Folgen für die Bürger zu untersuchen.
Dazu der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus: „Es muss genau abgewogen werden, was die Abschaffung der Kleinmünzen etwa auf die Preisentwicklung hat. Wir befürchten verdeckte Preiserhöhungen. Ebenso müssen genaue Spielregeln für einen Übergang festgelegt werden, eine Aufsicht über den Garanten für Preise ist eine Nullnummer. Andererseits spricht auch einiges dafür, wenn man weniger Kleinstmünzen in der Brieftasche hat und es eine Abkehr von den unübersichtlichen x,99-Euro-Preisen gibt.“


Preisvergleich Schwimmbäder in Südtirol 2017

Sommerferien und hochsommerliche Temperaturen – viele sehnen sich nach dem erlösenden Sprung in das kühle Nass. Bereits vor 2 Jahren hatte die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Preise der Südtiroler Freibäder erhoben und verglichen, auch deshalb, weil diese Informationen nicht immer leicht zugänglich scheinen. Viele der Schwimmbäder besitzen keine eigene Webseite, oder veröffentlichen ihre Preise nicht im Internet. Meist erhielten wir die jeweiligen Eintrittspreise erst nach mehreren Telefonaten.
Der Preis für eine Tageskarte für Kinder liegt zwischen 2 Euro und 6,50 Euro, jener für Erwachsene zwischen 4 Euro und 11,90 Euro.
Die Preise für Saisonkarten hingegen bewegen sich bei Kindern zwischen 30 und 105 Euro, bei Erwachsenen hingegen zwischen 60 Euro und 180 Euro.
Im Vergleich zur Erhebung vor 2 Jahren kann man festhalten, dass viele Preise gleich geblieben sind; einige sind sogar ein klein wenig zurückgegangen. Die Tagespreise sind im Durchschnitt aber um 4,8% gestiegen, die Saisonpreise um 3,7%.
Die detaillierte Tabelle auf www.consumer.bz.it.


Anlegerschutz: Börsenaufsicht schafft neues Schiedsgericht für Streitfragen zu Finanzprodukten

In den letzten Jahren begleitete die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eine Vielzahl von SparerInnen bei Kontroversen mit ihrem Finanzdienstleister. Manchmal konnte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden, aber oft blieb nur der Weg vor Gericht übrig. Nachdem ein solches Verfahren meist kompliziert, zeitintensiv und mit hohen Kosten verbunden ist, ist dieser Weg für manche Sparer zu mühselig, und sie akzeptieren schweren Herzens einen Verlust. Für Klein-Anleger gibt es seit 9. Jänner 2017 eine kostenlose Alternative: das Schiedsgericht - Arbitro per le Controversie Finanziarie – kurz ACF, das bei der Börsenaufsichtsbehörde Consob angesiedelt ist. Vor das Schiedsgericht ACF können SparerInnen – ohne Rechtsbeistand und Kosten – Konflikte/Streitfälle mit dem Finanzdienstleister bringen.
Genauere Informationen über Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens auf www.verbraucherzentrale.it.


Unbrauchbares Landesgutachten: kein Freibrief für WLAN an Schulen!
VZS: Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt stellen

Die Verbraucherzentrale stellte vor Kurzem im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse einer Analyse vor, welche in Zusammenarbeit mit der internationalen Verbraucherorganisation „Diagnose Funk“ und dem hiesigen Netzwerk der „Bürgerwelle“ erarbeitet wurde. Die Autoren, M.A. Peter Hensinger und Dipl.-Ing. Jörn Gutbier, kritisierten aus wissenschaftlicher wie aus pädagogischer Sicht zahlreiche Stellen des Gutachtens der Landesregierung über die vermeintliche Unschädlichkeit von WLAN-Netzen an Südtirols Schulen.
Gegen Ende 2016 legte die Landesregierung den Landtagsabgeordneten ein Gutachten vor, welches gerade das Vorsorgeprinzip bei Kommunikationsinstallationen (z.B. WLAN an Schulen) als unbegründet abstempelt. Auf diesem Gutachten basiert mittlerweile ein Beschlussantrag, welcher im heurigen Frühling angenommen wurde. Dieser animiert die Landesregierung zu noch mehr Engagement in der Realisierung von Funknetzen, vor allem an Schulen.
Verbraucherzentrale, Bürgerwelle und Diagnose Funk fordern, dass das Vorsorgeprinzip weiterhin bei jeder Entscheidung zum Thema Kommunikation und EDV-Vernetzung herangezogen werden muss. Wichtige Aufgabe der Schule bleibt die Erziehung zur Medienmündigkeit, nicht die marktwirtschaftliche Erschließung von Bildung und Familie.
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.it.


Die Auszahlung der Post-Schatzscheine: das Rätsel der zustehenden Renditen
VZS: Vor der Auszahlung des Gegenwertes den Sparbrief genau überprüfen!

In letzter Zeit haben sich mehrere InhaberInnen von vor langer Zeit gezeichneten Postschatzscheinen (Buoni Postali Fruttiferi) an die Verbraucherzentrale Südtirol gewandt. Die Post ist in diesen Fällen nicht immer bereit, den InhabernInnen jene Zinsen zur Kapitalaufwertung zu garantieren, welche in der Tabelle auf der Rückseite des Wertpapiers abgebildet sind. Die SparerInnen sind unsicher, ob sie den angebotenen niedrigeren Auszahlungsbetrag akzeptieren oder darauf bestehen sollen, dass das Kapital mit den angeführten Zinssätzen kapitalisiert wird.
Da die Rechtsprechung je nach Serie und Ausstellungsdatum der Schatzscheine zu unterschiedlichen Schlüssen kommt, gibt es leider keine allgemein gültige Lösung.
SparerInnen die einen ausgelaufenen Post-Schatzschein einlösen wollen und bei der Post eine Verzichterklärung unterschreiben müssen, sollten der Erklärung unbedingt folgendes anfügen: “La presente somma viene riscossa non a saldo di quanto dovuto, ma a mero titolo di acconto sulla maggior somma dovuta.” („Die erhaltene Summe wird als Anzahlung auf die weiteren geschuldeten Beträge und nicht als restlose Begleichung der Schuld entgegengenommen.“)
Die Post-Schatzscheine können bis zehn Jahre nach ihrer Fälligkeit eingelöst werden (allgemeine Verjährungsfrist).
Für alle jene, die noch Zweifel oder Fragen zu Post-Schatzscheinen haben, bietet die VZS, gegen Terminanmeldung unter der Tel. Nr. 0471-975597, einen eigenen Beratungsdienst an.

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