Nicht freiwillig, sondern auf Anordnung des Gerichts
Am 23. Jänner 2019 hat die Südtiroler Volksbank in einer Mitteilung angekündigt, den zurückgetretenen Mitgliedern, die den Auszahlungspreis der Aktien beanstandet hatten, die Aktien ausbezahlt zu haben.
Dabei hat die Bank jedoch „vergessen“ anzumerken, dass sie zwar sehr wohl bezahlt hat – aber mit einer Verzögerung von 18 Monaten, und erst nachdem das Landesgericht Bozen in Person von Richter Dr. Mussner die Zahlung angeordnet hatte (im Sinne von Art. 186 bis der Zivilprozessordnung).
Mit dieser Information möchten wir das „Versäumnis“ beheben.
Im nach wie vor anhängigen Rechtsstreit sollte in den nächsten Monaten der definitve Auszahlungspreis durch das Gericht festgelegt werden.