Energie: der aktuelle Strompreisvergleich der VZS

Gesetzesdekret bringt Neuheiten im Energiesektor

 

Mit ersten Juli sind die neuen Stromtarife am geschützten Markt in Kraft getreten: die Aufsichtsbehörde ARERA teilte mit, dass diese fast unverändert im Vergleich zum vorhergehenden Trimester sind, und nur ein leichtes Plus von 0,4% verzeichnen.

Daneben hat auch das sogenannte Gesetzesdekret "bollette" (Gesetzesdekret Nr. 34 vom 30. März 2023 über "Dringende Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Unternehmen beim Kauf von Strom und Erdgas sowie der Gesundheit und Steuerkonformität"), welches vor Kurzem in Gesetz umgewandelt worden ist, einige Neuerungen gebracht.

Mit dem Dekret sind interessante Maßnahmen für Verbraucher:innen eingeführt worden, unter anderem sehen diese die Fortsetzung des Sozialbonus für Strom und Gas auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 vor. Der Bonus wird ausschließlich Familien und Bürger:innen in wirtschaftlicher Notlage oder in schwerem Gesundheitszustand gewährt und ist, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Maßnahme im Jahr 2022, von ARERA neu bestimmt worden.

Was den Gassektor und die Zulieferung von Erdgas anbelangt, sieht das neue Dekret weiterhin die Senkung der Mehrwertsteuer von 10% auf 5% vor. Die Senkung der Mehrwertsteuer ist außerdem auch für die Zulieferung von Fernwärme sowie die mit Methan erzeugte thermische Energie in Ausführung eines Energiedienstleistungsvertrags vorgesehen.

Erfolgt deren Fakturierung aufgrund von Verbrauchs-Schätzungen, gilt der Satz von 5 % auch für die Differenz zwischen Schätzung und effektivem Verbrauch, prozentual für die Monate April, Mai und Juni 2023.

Mit dem Gesetzesdekret ist auch die Nullstellung der Systemgebühren der Gasrechnungen auf den Zeitraum April-Mai-Juni 2023 erweitert worden.

Weiters wurde vorgesehen, dass bei einer Überschreitung von gewissen Schwellenwerten der Gaspreise auch Haushaltskunden, die keinen Sozialbonus erhalten, vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 ein monatlicher, nach Klimazonen gestaffelter Festbetrag anerkannt wird.

 

Aktuelle Angebote

Nach Plänen der Regierung soll am 10. Jänner 2024 der Tarif des „geschützten Markts“ im Energiesektor ausgedient haben. Grund für die Verbraucherzentrale Südtirol, einen Blick auf die aktuellen Bedingungen am Strom-Markt zu werfen. Der aktuelle Preisvergleich zeigt ein kleineres Sparpotential beim Wechsel vom geschützten auf den freien Markt, und hohe (!) Preisunterschiede zwischen den Anbietern am freien Markt. Erstaunlich: gerade jene Anbieter, die am nationalen Markt die Werbetrommel stark rühren, reihen sich im Preisvergleich weit hinten ein. Die Kostenschätzung der italienischen Post ist z.B. satte 39% teurer als die Schätzung des günstigsten Anbieters, und auch das Angebot von WindTre, das für die Kunden des Telefonanbieters reserviert ist, kann nicht mit den Erstplatzierten mithalten.

 

Hier der detaillierte Strompreisvergleich der VZS:

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