Gas: Ende des geschützten Marktes

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Schutzbedürftige Kunden mit Sonder-Tarif gut unterwegs
Wirtschaftliche Bedingungen bei Unterschrift neuer Verträge beachten

 

Wer mit Methan-Gas heizt und kein „schutzbedürftiger“ Kunde ist hat derzeit keinen leichten Stand: das Ende des „geschützten Markts“ im Jänner 2024 hat nämlich bei vielen zu Mehrkosten geführt, und das mitten in der Heizsaison. Anhand der Kostenschätzungen für die 12 Folgemonate gibt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Tipps für die Auswahl des Vertrags, abhängig von der Kundentypologie.

Schutzbedürftige Kunden und Kundinnen
Die sogenannten „schutzbedürftigen Kunden“ (also Senioren 75+, Empfänger von Energieboni oder Empfänger von Leistungen gemäß Gesetz 104/92) tun gut daran, vorerst den Tarif für „Schutzbedürftige“ beizubehalten. Wer als schutzbedürftiger Kunde bereits auf den freien Markt gewechselt war hat die Möglichkeit, zu diesem Tarif zurückzukehren, indem beim Anbieter die entsprechende Eigenerklärung unterzeichnet wird.

Nicht-schutzbedürftige Kunden, die im Jänner 2024 automatisch auf die „Placet“ Tarife überstellt wurden
Die automatisch zugewiesenen Tarife liegen über dem Tarif für schutzbedürftige Kunden, und zum Teil über jenen des freien Marktes. Wer sich für einen Anbieterwechsel entscheidet, sollte bei der Unterschrift die technisch-wirtschaftlichen Bedingungen des neuen Angebots genau prüfen. Der Wechsel zum neuen Anbieter ist nicht kompliziert: nach der Auswahl unterzeichnet man mit dem neuen Anbieter den Vertrag, und dieser kümmert sich um alles weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Die konkrete Gaslieferung ist vom verwaltungstechnischen Wechsel nicht betroffen. In diese Kategorie fällt wer noch niemals Anbieter gewechselt hat.

Kunden, die bereits am freien Markt sind
Hier gilt es, die Rechnungen genau zu prüfen (auf diesen muss „freier Markt“ stehen): wir haben in den Beratungen in den letzten Tagen auch bei „alten“ Verträgen des freien Markts, bei denen die Tarife abgeändert wurden, schwindelerregende Kubikmeter-Preise von bis zu 2,50 € feststellen können. Der Anbieterwechsel läuft auch hier wie oben beschrieben ab.

Die Kostenschätzungen im VZS-Vergleich
Folgend die geschätzten Kosten für ein Jahr, inklusive Steuern, laut Vergleichsportal der Aufsichtsbehörde ARERA (fixe und variable Tarife, Stand 06.03.2024). Wir haben die Kosten für eine in Bozen ansässige Musterfamilie mit einem Jahres-Verbrauch von 1.400 m3 verglichen.

neu gasvergleich

* Angebot entnommen von www.alperia.eu
** Die Werte dieser Angebote sind über das Portaleofferte nur gegen Angabe des Angebotskodex (mitgeteilt vom Anbieter und auf der Rechnung angeben) verfügbar

 

„Das Ende des geschützten Marktes hat für die Gaskunden bis dato wenig Vorteile gebracht. Wir raten den Familien, die eintrudelnden Gasrechnungen genau zu lesen und sich im Bedarfsfall nach günstigeren Angeboten umzusehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das für Juli geplante Ende des Strommarktes auf die Angebote am Strommarkt auswirken wird. Wir werden den Marktentwicklungen weiterhin aufmerksam folgen.“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen.

Für weitere Informationen steht der Energieschalter der VZS zur Verfügung, Tel. 0471-975597 (Bürozeiten). Für eine Kontrolle der eigenen Gasrechnung bitten wir um eine Terminvormerkung.

 

 

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