Verbrauchertelegramm September/Oktober 2017

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 66/73


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Milliarden von Euros warten bei Versicherungsgesellschaften auf „Weckruf“

Bei 4 Millionen „schlafenden“ Policen ist für Gesellschaften der Verbleib der Versicherten ungewiss
Aus einer Untersuchung des IVASS (Aufsichtsbehörde über das Versicherungswesen) geht hervor, dass 4 Millionen Lebensversicherungen nicht ausbezahlt wurden; diese Verträge „vermodern“ so lange bei den Gesellschaften, bis die Verjährung eintritt (Verjährungsfrist 10 Jahre).
Die Summe geht dabei in die Milliarden: es handelt sich um Beiträge, die entweder erspart oder zur Deckung des Ablebensrisikos verwendet wurden. Die Aufsichtsbehörde hat zwei Wege ausfindig gemacht, wie festgestellt werden kann, ob ein verstorbenes Familienmitglied eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Die Aufsichtsbehörde rät zu folgendem Vorgehen, um die Auszahlung eventuell zustehender Prämien zu erwirken:

  • Die ANIA (Nationale Vereinigung der Versicherungsgesellschaften) hat ein eigenes Formular erstellt (www.ania.it), mit welchem erfragt werden kann, ob der/die Verstorbenen eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Es wird empfohlen, dass alle potentiellen Begünstigten den Antrag stellen, denn die Suche sollte nicht nur über die versicherte Person, sondern auch über die Begünstigten erfolgen.
  • An den Versicherungsagenten, die Agentur, den Broker, die Bank oder die Versicherungsgesellschaft, mit denen das Familienmitglied Kontakt hatte, eine schriftliche Anfrage (per Einschreiben mit Rückantwort) stellen. Die Aufsichtsbehörde hat auch diesbezüglich einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.


Das System Milch
Die Wahrheit über die Milchindustrie

Ein Film von Andreas Pichler

Milch ist Big Business. Hinter dem unschuldig anmutenden Lebensmittel verbirgt sich ein milliardenschweres Industriegeflecht. Profit wird auf Kosten der Umwelt, der Tieren, der Menschen und unserer Gesundheit gemacht. Dabei ginge es auch anders? DAS SYSTEM MILCH ist eine cineastische Reise über mehrere Kontinente, die mit Vorurteilen aufräumt
und Lösungen aufzeigt.
Auf fast jeder Milchpackung prangt das Bild glücklicher Kühe, doch die Wirklichkeit sieht schon lange anders aus. Aus der Milchviehwirtschaft ist eine milliardenschwere Industrie geworden, die dafür sorgt, dass der Milchkonsum weltweit konstant ansteigt. Der Dokumentarfilm „Das System Milch“ wirft einen Blick hinter die Kulissen der Milchindustrie, zeigt eindringlich die Konsequenzen für Menschen, Tiere und Umwelt auf und stellt dar, welche Verantwortung Politik und Verbraucher in einer globalisierten Welt tragen.

Daten:
5. - 11.10.2017: Bozen Kapitol Kino, Kaltern Filmclub
12. - 18.10.2017: Meran Ariston Kino


Keimschleuder Küchenschwamm: Studienautoren empfehlen häufige Entsorgung
Auf gute Küchen- und Arbeitsmittelhygiene achten!

Forscher der Hochschule Furtwangen (HFU), der Justus Liebig-Universität Gießen und dem Helmholtz Zentrum München haben in einer Studie 14 gebrauchte Küchenschwämme untersucht. Demnach beherbergen Küchenschwämme ein Mikrobiom bestehend aus mehr als 360 verschiedenen Arten von Bakterien. Die Bakterien Dichten erreichten Konzentrationen, wie man sie sonst nur noch in Fäkalproben findet. Unter den häufigsten Erregern fanden sich auch solche, die potenziell pathogen sind.
Den Schwamm heiß auszuwaschen oder in der Mikrowelle zu behandeln, sei keine langfristige Lösung, sagen die Autoren. Sie empfehlen, vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen Küchenschwämme einmal wöchentlich zu entsorgen. Besonders bedenklich: In Schwämmen, die laut ihrer Nutzer regelmäßig gereinigt wurden, etwa in der Mikrowelle oder durch Auswaschen, zeigten sich deutlich höhere Anteile der potenziell pathogenen Bakterien.
In der Verbraucherzentrale Südtirol rät man auf eine gute Küchen- und Arbeitsmittelhygiene zu achten. Grundsätzlich, aber vor allem beim Hantieren mit rohem Fleisch oder Geflügel ist Händewaschen – auch zwischen einzelnen Arbeitsgängen – oberstes Gebot! Arbeitsflächen und alle Utensilien, die mit Geflügel, Fleisch, Fisch, und rohen Eiern in Berührung waren, am besten sofort nach dem Benutzen mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. Außerdem sollten Lappen, Spülbürste und Küchenschwamm regelmäßig gewechselt und Putzhilfen gekauft werden, die sich bei 60 Grad waschen lassen.


"Hilfe! Mein Flug wurde annulliert!“
Welche Rechte haben Passagiere?

Im Falle einer Flugannullierung darf die Fluggesellschaft den Passagier nicht einfach so am Flughafen stehen lassen. Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sieht vor, dass die ausführende Fluggesellschaft dem Passagier die Wahl zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung und einer Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel - zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers - anbieten muss.
Abgesehen davon haben die Passagiere auch Anrecht Betreuungsleistungen sowie auf eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro, wenn die Flugannullierung nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Die Ausgleichszahlung muss vonseiten der ausführenden Fluggesellschaft jedoch nicht bezahlt werden, wenn die Annullierung des Fluges aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise widrige Wetterbedingungen oder Streik, erfolgt ist.
Am Flughafen sollte man den Ticketschalter der Fluglinie aufsuchen, damit die Fluglinie direkt die Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel vornehmen kann. Lassen Sie sich aber nicht mit einer bloßen Ticketrückerstattung des unbenutzten Fluges abspeisen. Sollte die Fluggesellschaft die Umbuchung nicht vornehmen, kann man auch auf eigene Faust ein alternatives Verkehrsmittel zum Endziel buchen und die Mehrkosten danach von der Fluggesellschaft zurückfordern. Dabei kann es aber von Vorteil sein, sich zumindest einen Beleg ausstellen zu lassen, dass die Umbuchung auf einen Ersatzflug der betroffenen Fluggesellschaft nicht möglich ist.
Weitere Infos: www.euroconsumatori.org, t. 0471-980939, info@euroconsumatori.org


Wer sein Haus selbst baut zahlt mehr Mehrwertsteuer
VZS: Im Parlament Beendigung der Mehrwertsteuerbenachteiligung der Selbstbauer verfolgen

Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Energieklasse A oder B erreicht. Wenn ich die Wohnung von der Baufirma kaufe, kann ich 50% der Mehrwertsteuer absetzen.
Sollte ich allerdings auf eigenem Baugrund die Wohnung bauen lassen, indem ich mit Werkvertrag und Rechnung die jeweiligen Handwerker bezahle, so bin ich von dieser Steuererleichterung ausgeschlossen.
Nun trifft es bei uns in Südtirol häufig zu, dass Familien den Baugrund schon besitzen oder das alte Gebäude abbrechen und daher den Neubau in Auftrag geben. Für diese Baumaßnahmen sind keine staatlichen Sonderförderungen vorgesehen.
Viele haben sich an die Verbraucherzentrale gewendet, um nachzufragen, ob es möglich wäre, diese Benachteiligung auszuräumen, da sie der Meinung sind, durch den Bau ebenfalls die Wirtschaft zu fördern – so wie es Baufirmen tun - und andererseits durch die Energiesparmaßnahmen auch für die Umwelt einen positiven Beitrag zu leisten. Es handelt sich meistens um Erstwohnungen für junge Familien, die jede finanzielle Unterstützung brauchen können.
Prinzipiell will der Staat den Energiestandard der Gebäude erhöhen, fördert aber nur den Wohnungsmarkt der Baufirmen. Die Privaten haben keine Lobby, die sich für sie einsetzt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ersucht die Südtiroler Parlamentarier in Kammer und Senat die Beendigung der Benachteiligung der Selbstbauer bei der Mehrwertsteuer bei einer Verlängerung der Begünstigungen zu betreiben. In Südtirol ist nämlich der Selbstbau weit verbreitet.


Energiemarkt: Abschaffung des geschützten Marktes ab 2019
Internetportal für Angebote und weitere Neuerungen

Das Markt- und Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 124/2017) sieht einige wichtige Neuerungen für den Strom- und Gasmarkt vor. Die für die VerbraucherInnen einschneidendste Maßnahme, welche von der Regierung verabschiedet wurde, ist die Abschaffung des sogenannten geschützten Marktes für Strom und Gas mit 1. Juli 2019. Diese ist von den Verbraucherverbänden, unter ihnen auch die VZS, in Anbetracht der Risiken einer "wilden" Liberalisierung des Energie- und Gasmarktes für die Familien und NutzerInnen im Allgemeinen, auf das Schärfste kritisiert worden.
Um den vollständigen Vergleich der Angebote und ihre öffentliche Sichtbarkeit zu gewährleisten, sieht das Wettbewerbsgesetz innerhalb von 5 Monaten ab Inkrafttretens des Gesetzes (mittels Verfügung durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas) die Schaffung und Verwaltung (durch den Betreiber des integrierten Informationssystems SII) einer entsprechenden Informationsplattform vor, auf welcher die aktuellen Angebote für Strom und Gas gesammelt und öffentlich einsehbar sind, mit besonderem Augenmerk auf Haushalte, Betriebe mit niederer Vertragsleistung und solche, deren Verbrauch nicht mehr als 200.000 Standardkubikmeter Gas beträgt.
Die Strom- und Gasanbieter auf dem italienischen Markt müssen diese Angebote verpflichtend übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Endkunden auf dem geschützten Markt, entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von ihrem Anbieter angemessen über die Überschreitung des „geschützten“ Preises informiert werden.
Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Die Abschaffung des geschützten Marktes und der Wechsel vom geschützten Preis zu jenem des freien Marktes, wird den KonsumentInnen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung zur Gestaltung dieser schwierigen Übergangsphase effektiv sein werden oder nicht. Eine maßgebliche Rolle wird  dabei den Verbraucherorganisationen mit ihren Informations- und Beratungstätigkeiten zukommen, welche den VerbraucherInnen immer mehr zur Seite stehen.“

 

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