Erstmals Stromkuchen für alle Südtiroler BürgerInnen
VZS: Und er schmeckt!
Alle Familien erhalten laut Beschluss ab 2019 in ihrer Erstwohnung eine Vergütung für den Gratisstrom, den Konzessionäre großer Wasserableitungen dem Land oder bestimmten Verbrauchergruppen jährlich abtreten oder vergelten müssen. Dies als Gegenleistung dafür, dass sie das öffentliche Gut Wasser durch Stromproduktion nutzen dürfen. Grundlage für die Entlastung der Verbraucherhaushalte ist der Artikel 13 des Autonomiestatuts von 1972.
Der von der Landesregierung heute beschlossene Strom-Bonus Südtirol wird den privaten Haushalten ohne eigene Gesuchsstellung von allen Stromverkäufern direkt auf der Stromrechnung für die Erstwohnung gutgeschrieben. Damit werden jährlich um 14 Millionen Euro an die BürgerInnen weitergegeben. Pro Haushalt beläuft sich der jährliche Strom-Bonus bei in etwa 200.000 Erstwohnungs-Stromanschlüssen damit um 70 Euro, wobei die Kosten für das Abrechnungssystems in Abzug gebracht werden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hatte sich schon seit langem dafür stark gemacht, dass alle Familien in Südtirol an diesen Vorteilen laut Autonomiestatuts teilhaben sollten, und die Verteilung der sogenannten Gratisstrom-Quoten an alle privaten Haushalte in Südtirol seit langem gefordert.
Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Südtirol, Agostino Accarrino und der Geschäftsführer Walther Andreaus sind erfreut, dass „erstmals alle SüdtirolerInnen vom Stromkuchen was abbekommen. Und er schmeckt! Zwar ist der Strom-Bonus Südtirol kein großer Wurf, aber ein guter. Energielandesrat Theiner kann damit durchaus auf eine positive Bilanz in seinem Ressort zurückblicken. Er hat eine bessere Situation hinterlassen, als er sie vorgefunden hatte. Auch Landeshauptmann Kompatscher hatte sich dafür eingesetzt, dass alle BürgerInnen Südtirols am Stromkuchen beteiligt werden.“