Fahrzeuge mit vormals ausländischem Kennzeichen

Mit dem neuen italienischen Kennzeichen muss auch
eine italienische KFZ-Versicherung abgeschlossen werden

VZS: darauf sollten Sie achten

Mit dem neuen Sicherheitsdekret drohen jenen Fahrzeughaltern harte Strafen, die seit mehr als 60 Tagen ihren Wohnsitz in Italien haben und ein Fahrzeug fahren, das im Ausland zugelassen ist. Seit in Kraft treten der neuen Sanktionen häufen sich in der Verbraucherzentrale die Anfragen zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung. Viele Betroffene möchten in Erfahrung bringen, wie sie am schnellsten zu einer passenden und günstigen Versicherung für ihr Fahrzeug kommen.

Wer sein Fahrzeug in Italien anmeldet, muss auch eine italienische Autohaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungstarife sind von den Gesellschaften frei bestimmbar, und werden aufgrund mehrerer Parameter festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Prämie hängt dabei zu einem Großteil von der sogenannten Bonus-Malus-Einstufung ab. Das Bonus-Malus-System besteht aus 18 Klassen. Dabei ist Klasse 14 die Einstiegsklasse, und Klasse 1 die Bestmögliche. Wenn in einem Versicherungsjahr kein Verkehrsunfall verschuldet wird, verbessert sich die Einstufung um eine Klasse (Bonus), wurde hingegen ein Unfall verursacht, verschlechtert sich die Einstufung um 2 Klassen (Malus). Zu vergleichen ist dieses System mit den Schadensfreiheitsklassen in Deutschland und Österreich.

Wie kann ich eine bessere Bonus-Malus-Einstufung für einen neuen Versicherungsvertrag erreichen?

Anerkennung der schadenfreien Versicherungsjahre aus dem Ausland
Die italienische Versicherung muss die Versicherungsjahre aus dem Ausland anerkennen. Dafür müssen VerbraucherInnen eine Erklärung ihrer „alten“ ausländischen Versicherung einholen, aus welcher hervorgeht, seit wie vielen Jahren sie versichert waren und wie viele Unfälle sie in diesem Zeitraum verursacht haben. Diese Erklärung ist einer Risikobescheinigung gleichgestellt, und so werden die schadenfreien Jahre entsprechend in das italienische Bonus-Malus-System übertragen.

Anerkennung einer besseren Bonus-Malus-Klasse gemäß Bersani-Gesetz
Die sogenannte Bersani-Regelung sieht vor, dass für jedes weitere Fahrzeug innerhalb derselben Familie die Bonus-Malus-Klasse des Erstwagens angewandt werden kann. Wer also innerhalb der Familie (laut Familienbogen) bereits ein Fahrzeug in Italien versichert hat, kann für das neu anzumeldende Fahrzeug dessen Bonus-Malus-Klasse beanspruchen.

Wie finde ich eine günstige Versicherungsgesellschaft?

Neben einigen privaten Vergleichsportalen im Netz gibt es einen Vergleichsrechner der Aufsichtsbehörde Ivass . Hier können VerbraucherInnen innerhalb kürzester Zeit die günstigste Kfz– Haftpflichtversicherung (Auto, Lkw, Motorrad ...) – bezogen auf die jeweilige individuelle Situation – ermitteln.

Wer über keinen Internet-Zugang verfügt oder Schwierigkeiten bei der Eingabe der verschiedenen Daten hat, kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Gegen einen kleinen Kostenbeitrag ermitteln unsere Berater mithilfe des Angebotsfinders das beste Angebot und beantworten dabei auch eventuelle Fragen, die sich in Bezug auf die Autohaftpflichtversicherung ergeben. Fragen Sie einfach nach dem "Kfz-Versicherungscheck".

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