Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was deckt diese Versicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die zivilrechtliche Haftung des Bauherrren:

  • Wenn er als Auftraggeber von Sanierungs- und/ oder Neubauarbeiten sowie außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten ausführen lässt, die Wohngebäude betreffen.
  • Wenn er selbst Sanierungs- und/ oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten durchführt, die Wohngebäude betreffen.


 

Wer braucht sie?

Wer ein Haus als Bauherr baut, aus- oder umbaut, renoviert oder saniert. Wenn Sie ein bestehendes Gebäude sanieren, müssen Sie die Art, Dauer und den Gesamtwert der Sanierungsarbeiten auch Ihrer bestehenden Feuerversicherung mitteilen. Dies stellt nämlich eine meldepflichtige Risikoänderung dar. Die Versicherung muss dann einen entsprechenden Anhang zur Feuerpolizze ausstellen.
 

Kosten

Angebote zu vergleichen lohnt sich! Die Unterschiede sind teils beträchtlich. Die Einmalprämie (inkl. Steuern) für die gesamte Dauer der Arbeiten beläuft sich normalerweise für einen umfassenden Versicherungsschutz auf 2 bis 3 Promille des Gesamtwertes des Bauvorhabens. Wenn beispielsweise der Gesamtwert des Bauvorhabens 250.000 Euro beträgt und der angewandte Tarif bei 2,5 Promille liegt, so macht die Prämie 625 Euro aus.
 

Versicherungssumme


Als Höchstversicherungssumme sind 2.000.000 Euro zu empfehlen.
 

Kündigung

Dieser Vertrag bedarf keiner Kündigung.
 

Nützliche Tipps:

 

  • Sollten die Arbeiten nicht bis zum geplanten Termin fertig gestellt werden können, so muss eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu denselben Bedingungen möglich sein;
  • Für einige Zustzgarantien werden Freibeträge (Prozentsatz der Entschädigung, den der Versicherungsnehmer selbst zahlen muss) und Selbstbehalte (fixer Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss) vereinbart. Achten Sie auch auf die Höhe dieser Beträge und versuchen Sie eventuell im Verhandlungswege diese zu reduzieren;

Wichtige Klauseln und Inhalte einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Stand
08/2014

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