Was deckt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung deckt durch Zufall herbeigeführte gewaltsame Ereignisse, durch die objektiv feststellbare Verletzungen verursacht werden, deren Folgen Tod, Dauerinvalidität oder zeitweilige Invalidität sind.
Versicherbar sind die Garantien Tod durch Unfall, bleibende Invalidität, Tagegeld für Krankenhausaufenthalt oder für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder Gipsgeld sowie Unfallkosten.
Meist sind folgende Risiken abgedeckt: Ersticken, Vergiftungen durch ein- oder aufgenommene Wirkstoffe, Ertrinken, Erfrieren, Sonnenstich, Hitzschlag, durch Anstrengung verursachte Verletzungen (ausgeschlossen sind aber Infarkt, Bruch, subkutane Sehnenrisse). Es können auch Unfälle versichert sein, welche durch Schwächeanfälle oder schwere Fahrlässigkeit, durch Unruhen, Terroraktionen oder in Ausübung von Straftaten verursacht wurden, sofern der Versicherte nicht daran teilgenommen hat.
Für wen sind Unfallversicherungen gedacht?
Eine Unfallversicherung ist allen Personen anzuraten, da sie für sämtliche Unfälle gilt, welche der Versicherte in Ausübung der in der Polizze angegebenen haupt- und nebenberuflichen und außerberuflichen Tätigkeiten erleidet. Die Beschränkung der Garantie auf außerberufliche Risiken ist nur dann möglich, wenn eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Risiken besteht (praktisch fast ausschließlich für Arbeitnehmer mit geregelten Arbeitszeiten).
Es ist sehr wichtig, dass die Leistungen dem Versicherungsbedarf des Konsumenten angepasst sind: während sich ein Arbeitnehmer auf die Absicherung der bleibenden Invalidität beschränken kann, muss sich der Selbständige und der Freiberufler auch für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (evtl. auch Tagegeld im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder Spesen für Arztleistungen und Krankenhaus) absichern.
Achten sollte man vor Abschluss des Vertrages vor allem auf Selbstbehalte und Auszahlungsmodalitäten. Die Garantie „Tod durch Unfall“ ist uninteressant. Wer an einer Absicherung für den Todesfall interessiert ist, sollte eine Ablebensversicherung abschließen.
Nützliche Ratschläge
- Es gibt zahlreiche Ausschlüsse bei Unfallversicherungsverträgen: Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder aufgrund des Missbrauchs von Psychopharmaka passieren; Unfälle, welche beim Lenken von motorbetriebenen Fahrzeugen passieren, wenn der Versicherte nicht gemäß der geltenden Bestimmungen zum Lenken des Fahrzeuges autorisiert war; Unfälle welche beim Gebrauch von Flugzeugen passieren (außer wenn der Versicherte nur als Passagier mitfliegt); Unfälle, welche in Ausübung von vorsätzlichen oder versuchten Straftaten passieren; Unfälle verursacht während Kriegszuständen, Aufständen oder Katastrophen; Unfälle während der Ausübung einiger Sportarten wie Paragleiten, Drachenfliegen, Sportklettern, Tauchen, Fels- oder Eisklettern mit Schwierigkeit über dem 3. Grad sowie alle sonstigen gefährlichen Sportarten oder Unfälle, die während eines Wettkampfes passiert sind, an denen der Versicherte aktiv teilgenommen hat.
- Nicht versicherbare Personen: Alkoholiker, Rauschgiftsüchtige, HIV-Positive, Diabetiker (mit Insulintherapie), Epileptiker und psychisch Kranke.
- Selbstbeteiligungen: in der Regel sehen alle Unfallversicherungen Selbstbeteiligungen sowohl für Dauerinvalidität (anteilig) wie für zeitweilige Invalidität (in Tagen) vor.
- Berufswechsel: teilen Sie einen Berufswechsel zeitig mit. Dieser könnte eine Risikominderung oder –erhöhung bedeuten, die sich auch auf die Prämie auswirkt.
- Fordern Sie, dass in Ihrem Vertrag bei Dauerinvalidität die INAIL-Tabelle berücksichtigt wird, da sie für den Versicherten günstiger ausfällt.
- Missbräuchliche Klauseln: achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, ob im Falle von Streitigkeiten mit der Versicherung ein verpflichtendes Arbitrat vorgesehen ist. Diese Klausel ist missbräuchlich, da sie dem Versicherten den ordentlichen Gerichtsweg vorenthält. Sie kann vor Gericht angefochten werden. Genauso verhält es sich beim Rücktrittsrecht nach jedem Unfall: die Versicherungen behalten sich manchmal das einseitige Recht vor, nach jeder Unfallmeldung, Auszahlung und/oder Zahlungsverweigerung vom Vertrag zurückzutreten. Auch hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Klausel, die vor Gericht anfechtbar ist.
Wie viel kostet eine Unfallversicherung?
Ratschläge zur angebrachten Höhe des Versicherungsbetrags und den Kosten einer Unfallversicherung werden bei der Versicherungsbedarfsanalyse erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus richtig einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungen und Ausgaben zu vermeiden.
Wie kann ich einen Vertrag kündigen?
Schadensversicherungsverträge mit einer einjährigen Laufzeit sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC) kündbar. Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend für ein weiteres Jahr.
Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit sind nach Ablauf der natürlichen Laufzeit kündbar, spätestens jedoch ab dem fünften Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC).
Einige Versicherungsverträge sehen auch die Kündigung im Schadensfall vor.
Zur Sicherheit sollten die Vertragsbedingungen zur Hand genommen werden.
Was ist bei einem Unfall zu tun?
Die Meldung muss binnen 3 Tagen nach dem Unfall oder nach dem Tag erfolgen, an dem Sie zur Meldung fähig sind. Der Versicherungsgesellschaft muss Datum, Ort, Zeitpunkt und der genaue Unfallhergang mitgeteilt werden. Musterbrief
Außerdem sollte der Name und die Anschrift von Zeugen mitgeteilt werden und das Einschreiten von Ordnungskräften oder Behörden angegeben werden. Falls die zeitweilige Invalidität länger dauert, als im ersten ärztlichen Zeugnis angegeben, schicken Sie Ihrer Versicherung unbedingt eine weitere ärztliche Bescheinigung, sobald die erste verfällt. Wichtig dabei ist, dass die Bescheinigungen durchgehend die Invaliditätstage angeben. Sollten die Verletzungen bleibende Spätfolgen bewirkt haben, ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich, noch besser, ein rechtsmedizinisches Gutachten, welches das Ausmaß in Prozenten bestätigt. Auch dieses Gutachten ist der Versicherung zu übermitteln.
Außerdem sind Versicherte aufgrund einer entsprechenden Vertragsbestimmung verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung bei einem Vertrauensarzt der Versicherungsgesellschaft zu unterziehen.
Steuerlicher Aspekt
Die Prämie für die Dauerinvalidität und den Todesfall kann jedes Jahr in Höhe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen steuerlich abgesetzt werden. Aktuell liegt der absetzbare Betrag bei 19% der Prämie und bei maximal 530 Euro.