Vorzeitige Tilgung von Konsumkrediten

Bankenschiedsgericht: Fiditalia muss 2.200 Euro erstatten


Herr G. hatte 2011 einen Ratenkredit bei Fiditalia aufgenommen. 2014 hatte er dann beschlossen, den Kredit bereits vor Fälligkeit zurückzuzahlen, also eine “vorzeitige” Tilgung vorzunehmen. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass ein Teil der bei Vertragsabschluss bezahlten Kommissionen zurückgegeben werden muss, da die dazugehörigen Leistungen nur anteilig in Anspruch genommen wurden (vgl. Bankeneinheitstext Art. 125-sexies, 1. Absatz).

Fiditalia hatte sich jedoch geweigert, dem Verbraucher diesen Anteil der Kommissionen zu erstatten. Die BeraterInnen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatten errechnet, dass Herr G. Anrecht auf 2.170,39 Euro Rückerstattung hätte (nahezu 20% der verlangten Tilgungssumme von 11.123,60 Euro). Die Kommissionen wurden im Voraus für eine Kreditdauer von 84 Monaten bezahlt. Im Beschwerdebrief an Fiditalia wurde der Anteil vom Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung bis zur „natürlichen“ Fälligkeit des Vertrags zurückverlangt, also für 45 Monate. Fiditalia weigerte sich jedoch, dem nachzukommen.

Die BeraterInnen der VZS haben daher den Rekurs vor dem Bankenschiedsgericht (www.arbitrobancariofinanziario.it) vorbereitet; das Schiedsgericht ist für die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen zwischen KundInnen und Banken oder Finanzdienstleistern zuständig. Im Rekurs wurde erneut die Rückzahlung der errechneten Summe verlangt.

Nach über einem Jahr liegt nun die Entscheidung vor: das Bankenschiedsgericht hat die Forderungen der VZS und des Verbrauchers vollinhaltlich übernommen. Fiditalia muss daher an Herrn G. die Summe von 2.170,39 Euro zuzüglich der Kosten für das Verfahren erstatten.

„Der Fall zeigt deutlich, dass funktionierende Schlichtungsprozeduren und effiziente Schlichtungsorgane es für VerbraucherInnen ungleich leichter machen, ihre Rechte auch durchzusetzen“ meint dazu VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Schade nur, dass nicht für alle Bereiche solche Strukturen bestehen“.

Die Verbraucherzentrale Südtirol steht mit Beratung und Information im Bereich der Finanzdienstleistungen und Versicherungen zur Verfügung.

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