Was passiert, wenn ich ein Einschreiben nicht abhole?

Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, Einschreiben vom Postboten nicht anzunehmen oder diese vom Postamt nicht abzuholen. Normalerweise hat dies aber wenig Sinn. Ein an die laut Meldeamt gültige Adresse des Empfängers geschicktes Einschreiben, das nicht angenommen wird, wird trotzdem als "gültig" erachtet, mit allen rechtlichen Folgen. Weigert sich der Empfänger das Einschreiben anzunehmen, oder ist er abwesend, wird dieses beim Postamt für einen Monat hinterlegt. Es verbleibt dort als "anstehend" oder "lagernd" ("giacente").

Während dieses Zeitraums kann der Empfänger immer noch entscheiden, den Brief abzuholen, unter Vorlage der Benachrichtigung, die der Briefträger ausgestellt hat. Ist der Monat abgelaufen, ohne dass das Einschreiben abgeholt wurde, erreicht es das Ende der Lagerperiode ("compiuta giacenza"), und wird dem Absender zurückgegeben.

Die Auswirkungen auf den Empfänger sind jedoch dieselben, unabhängig ob der Brief abgeholt wurde oder nicht. Ein eingeschriebener Brief, komme er nun von einer Privatperson, einer Firma, einem Anwalt oder einer öffentlichen Verwaltung zählt in jeglichem Sinne als zugestellt und empfangen (außer wenn die Post angibt "unter dieser Adresse unbekannt"). Das wiederum bedeutet, dass man davon ausgeht, dass jede Abmahnung, Beanstandung oder Forderung, die im Brief enthalten ist, dem Empfänger bekannt ist.

Die Entscheidung, den Brief nicht abzuholen, oder so zu tun, als sein man abwesend, könnte also schwerwiegende Folgen für den Empfänger haben, da man einerseits den Brief als zugestellt betrachtet, er andererseits dessen Inhalt aber nicht kennt. Daher kann er den Inhalt auch nicht beanstanden oder die gegebenenfalls notwendigen Schritte einleiten. Noch schlimmere Folgen zeichnen sich ab, wenn es sich um Gerichtsakte (die famosen "grünen Briefe"), Strafmandate oder Steuerzahlkarten handelt.

Stand
03/2014

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