Verbraucherverbände fordern Freigabe für eine grundlegende Reform zum Schutz der BürgerInnen
Am 3. Juni 2015 hatte die Abgeordnetenkammer fast einstimmig einer wichtigen Reform in Bezug auf die Sammelklage zugestimmt. Obwohl seitdem mehr als ein Jahr vergangen ist, hat der Senat keinen weiteren Schritt zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes Nr. 1950 (class action) unternommen. Aus diesem Grund haben 12 Verbraucherverbände* den Senatoren einen Brief mit der Forderung, die Verabschiedung nicht weiter zu blockieren, zukommen lassen.
Die Verbraucherverbände erachten die Reform der Sammelklage als dringend und nicht aufschiebbar. Alle wichtigen Rechtsordnungen in Europa beinhalten bereits Regelungen zu Schadensersatz-Sammelklagen, dank welchen flächendeckenden Rechtswidrigkeiten entgegen gewirkt werden kann, und dank welcher die Geschädigten geschützt werden können.
Die geltenden Bestimmungen zur class action in Italien (Art. 140-bis des Konsumentenschutzkodex) haben sich bisher als unzureichend erwiesen. Rechtswidrige Verhalten, von denen viele Menschen betroffen sind, werden in Italien nie mit Schadensersatz-Zahlungen abgemahnt. Das Nachsehen haben also die ehrlichen Anbieter und Bürger, die diese kleineren und größere Übergriffe über sich ergehen lassen müssen.
Die Verbraucherverbände fordern deshalb eine umgehende parlamentarische Debatte zum Gesetzesentwurf zur Sammelklage, um die längst überfällige Reform endlich zu verabschieden.
*Adoc, Adusbef, Asso-Consum, Cittadinanzattiva, Codacons, Federazione Confconsumatori-ACP, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Unione nazionale consumatori, Verbraucherzentrale Südtirol