Verbrauchertelegramm September/Oktober 2019

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 66/73

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Lebensmittel: zu wertvoll für die Tonne!
Machen Sie mit beim „Tagebuch der Lebensmittelabfälle“

Mindestens 55 Kilogramm Lebensmittel sind es, die in den privaten Haushalten in Deutschland pro Person und Jahr weggeworfen werden. In Italien waren es im Jahr 2016 63 Kilogramm Lebensmittel pro Person und Jahr: hauptsächlich Gemüse, gefolgt von Milch und Milchprodukten, Obst und Backwaren. Durch das Führen eines Abfall-Tagebuchs konnte die Menge an Lebensmittelabfällen in den untersuchten Haushalten deutlich verringert werden – auf 37 Kilogramm pro Person und Jahr im Jahr 2017. Dadurch blieben jeder Familie durchschnittlich rund 300 Euro mehr in der Geldbörse.
Entsorgt wird, was zu viel gekauft wurde, was nicht mehr richtig frisch ist, nicht mehr appetitlich aussieht, die Tellerreste und die Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde – das Meiste davon wäre jedoch noch genießbar.
Wieviele Lebensmittel in Südtirol entsorgt werden, und aus welchen Gründen, das möchte die Verbraucherzentrale Südtirol in Zusammenarbeit mit dem Institut für Regionalentwicklung von Eurac Research herausfinden.
Wir laden daher alle privaten Haushalte in Südtirol dazu ein, eine Woche lang Tagebuch über die entsorgten Lebensmittel zu führen und zu notieren, welche Lebensmittel in welcher Menge und aus welchem Grund entsorgt werden. Die Aktion „Tagebuch der Lebensmittelabfälle“ läuft von Anfang Oktober bis zum 26. November 2019.
Infos und Tagebuch zum Download: www.consumer.bz.it/de/tagebuch-der-lebensmittelabfaelle.


Gutes Leben - Wasser trinken : Wasser aus dem Wasserhahn
Aktionswoche: 21. bis 27. Oktober 2019 / Vorbereitungswoche: 14. bis 20. Oktober

KFS und VZS informieren rund ums Thema Wasser. Sie sind interessiert? Einfach unter www.familienverband.it die Mailadresse in den Verteiler der Aktion „Gutes Leben – Wasser trinken“ eintragen und kostenlose Infos erhalten. Gerne begrüßen wir Sie auch am Samstagvormittag, 26. Oktober, am Bozner Kornplatz zu einer Wasserverkostung.

Zum Staunen
Pro Person und Jahr werden in Italien 206 Liter Mineralwasser getrunken und dafür rund 8 Milliarden Plastikflaschen befüllt. Beim Konsum von Flaschenwasser liegt Italien damit – nach Mexiko – weltweit auf Platz 2. 59 % der SüdtirolerInnen (über 11 J.) geben an, täglich mehr als einen halben Liter Mineralwasser zu trinken. Und das trotz der sehr guten Trinkwasserqualität.

... und darum geht's:
Die Familienmitglieder verzichten in der Aktionswoche auf Mineralwasser, Limonaden, Kaffee, Tee, alkoholische Getränke etc. und trinken eine Woche lang möglichst Wasser aus dem Wasserhahn! Das Frühstück ist ausgenommen!
Der Getränkekonsum wird hier in diesem Getränkepass festgehalten. Aber nicht nur in der Aktionswoche. Ein Vergleich ist angesagt, deshalb wird zuerst der Getränkekonsum einer „normal-durchschnittlichen“ Woche dokumentiert, und zwar in der Vorbereitungswoche vom 14. bis 20. Oktober.
Sollte das nicht möglich sein, kann die Vergleichswoche auch nach der Aktionswoche stattfinden. Auf der Innenseite werden jeweils in der linken Spalte die Getränke der Vorbereitungswoche eingetragen, in der rechten Spalte der Getränkekonsum der Aktionswoche – einfach mit einem Strich pro Tasse oder Glas (eine 0,5-Liter-Flasche = 2 Gläser).
Den Getränkepass gibt’s beim Familienverband und in der VZS.


Landesförderung für Asbestsanierung
Ansuchen um Beitrag ab 2. September wieder möglich

Wer am Wohngebäude eines Asbestsanierung vornimmt, kann ab 2. September bis einschließlich 2. Dezember um eine Landesförderung im Ausmaß von 70% der anerkannten Kosten ansuchen.

Der Fördertopf für das Ansuchen um eine Asbestsanierung an Wohngebäuden wird wieder geöffnet. Zwischen 2. September und 2. Dezember 2019 kann im zuständigen Landesamt (Technisches Amt für den geförderten Wohnungsbau) um einen Landesbeitrag für den Abbau und die Entsorgung von Asbest für bestehende Wohngebäude und zugehörige Nebengebäude angesucht werden.
Um in den Genuss der Förderung im Ausmaß von 70% der zugelassenen Spesen zu kommen, muss das entsprechende Gesuch vor Tätigung der jeweiligen Ausgaben samt detailliertem Kostenvoranschlag an das Landesamt übermittelt werden. Der Beitrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gewährt. Die Gesuchsformulare sind auf der Webseite des Landes zu finden.
Alternativ zum Landesbeitrag kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50% der Kosten in Anspruch genommen werden. Weitere Details sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Förderungen im Baubereich“ und im „Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale“ enthalten.


Nabu-Kreuzfahrt-Ranking 2919: Emissionen der Ozeanriesen „absolut unzeitgemäß und verantwortungslos“

Immer mehr SüdtirolerInnen gönnen sich eine Kreuzfahrt. Neben der Zivilschifffahrt, die das Klima immens belastet kommt auch die boomende Kreuzfahrtbranche durch ihre Emissionen zunehmend in die Kritik. „Zwar wird ein kleiner Teil der Flotte zunehmend sauberer, die meisten Schiffe fahren aber weiterhin mit Schweröl und verzichten auf den Einsatz von Abgastechnik. Seit Kurzem nehmen auch immer mehr Kreuzfahrtschiffe mit Flüssiggasantrieb den Betrieb auf. Doch auch dieses Flüssiggas (LNG = Methangas) ist weiterhin ein vollständig fossiler Brennstoff, der teilweise mit erheblichen Eingriffen in die Umwelt gewonnen wird“, schreibt der deutsche Naturschutzbund Nabu.
Das Ranking 2019 wird von der AIDA Nova angeführt. Der italienische Mutterkonzern von AIDA, Costa Crociere, konnte mit seinem ebenfalls flüssiggasbetriebenen Neuzugang „Costa Smeralda“ gleichziehen. Auf dem dritten Platz landen drei Schiffe der Reederei Hapag-Lloyd: die „Europa 2“, die „Hanseatic Nature“ und „Hanseatic Inspiration“. Weit abgeschlagen und seit jeher auf die letzten Plätze abonniert sind die Schiffe der Branchenriesen MSC und Royal Caribbean. Auch TUI Cruises rangiert mittlerweile nur noch auf dem 13. Platz.
Das komplette Kreuzfahrtschiffranking findet sich auf der Homepage: www.nabu.de.


Open banking, Token, Contactless & Co.:
Mit 14. September 2019 greift die PSD2-Richtlinie
Die Tipps für VerbraucherInnen der VZS

Die Bank hat mitgeteilt, dass es Änderungen bei der Nutzung von Bankomat- oder Kreditkarte geben wird, oder dass der Zugang zum Homebanking nunmehr anders zu erfolgen hat? Für die Nutzung der Bank-App muss die Geolokalisierung erlaubt werden, auch im Urlaub? Oder hat ein großer Onlinehändler um die Erlaubnis angefragt, Informationen über Ihr Bankkonto einholen zu dürfen? All dies hängt mit der sogenannten PSD2-Richtlinie zusammen, die ab 14. September voll durchgreift. Die „Payment Services Directive 2“, kurz PSD2, ist eine europäische Richtlinie, welche u.a. den Binnenmarkt der Zahlungen effizienter gestalten und die Zahlungen sicherer machen soll.

Freier Zugang für Drittanbieter
Eine große Neuheit betrifft das genannte open banking: ab 14.09.2019 können BankkundInnen Dritte dazu ermächtigen, ihre Konten einzusehen, und die Banken müssen diesen Drittanbietern Zugang gewähren. VerbraucherInnen können den Drittanbietern auch erlauben, Zahlungsbewegungen durchzuführen. Den KundInnen steht es dabei natürlich frei, die Ermächtigung an die Drittanbieter jederzeit zu widerrufen.

Sicherheit: die „starke“ Authentifizierung
Was die sogenannte „starke Kunden-Authentifizierung“ bei Online-Bank-Bewegungen oder Karten-Zahlungen mit Zugang über PC, Smartphone, usw. betrifft, hat die Banca d'Italia den Banken eine weitere Übergangsfrist eingeräumt, um die notwendigen technischen Umstellungen vorzunehmen, da einige Banken anscheinend noch hinterherhinken. Ein genaues Enddatum für diese Zusatzfrist hat die Notenbank bis heute nicht bekannt gegeben.

Was ändert sich für VerbraucherInnen?
Innerhalb Europas reicht es nicht mehr, bei Zahlungen per Kreditkarte nur deren Nummer und den Sicherheitscode (CVV) auf der Rückseite der Karte zu kennen, und auch die von den verschiedenen „Token“ generierten Passwörter der Vergangenheit reichen nicht mehr aus, um den Zugriff aufs Konto zu gewähren. Auch die TAN-Nummern-Listen in Papierversion dürfen nicht mehr verwendet werden. Alle Zugänge und Zahlungen (mit nur wenigen Ausnahmen wie z.B. die contactless-Zahlung per Karte bei Beträgen unter 50 Euro) müssen der starken Kunden-Authentifizierung gerecht werden.


Gebrauchtwagenkauf und manipulierte Kilometerzähler
Wie kann man den effektiven Kilometerstand herausfinden?

Die Marktaufsichtsbehörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato, kurz AGCM) berichtet über zahlreiche Meldungen von VerbraucherInnen, die in den letzten Jahren unfaire Handelspraktiken der Autohändler in Bezug auf vermeintliche Manipulationen der Kilometerzähler von zum Verkauf angebotenen Gebrauchtwagen beklagten.

Dabei wird meist die Praktik abgestraft, gebrauchte Fahrzeuge mit einem Kilometerstand zu verkaufen, der geringer als der tatsächliche ist. Die VerbraucherInnen erhalten beim Kauf also keine wahrheitsgetreuen Angaben über die Kilometer, die mit dem Fahrzeug bis zum Zeitpunkt des Kaufs effektiv zurückgelegt wurden. Dieses Verhalten ist eine unfaire Handelspraktik und verstößt gegen den Verbraucherschutzkodex.

Um vor dem Kauf den tatsächlichen Kilometerstand zu überprüfen, können die VerbraucherInnen:

  • Einsicht in das letzte verfügbare Zertifikat verlangen, welches seit Juni 2018 auch den Kilometerstand anführt, oder aber
  • den Kilometerstand über die institutionelle Webseite des Transportministeriums überprüfen. Dazu verbindet man sich mit https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/home, und gibt unter dem Menüpunkt „servizi online“ das Kennzeichen ein.

Auf der Homepage der VZS finden sich weitere nützliche Infos und Tipps zu Gebrauchtwagen:
www.consumer.bz.it/de/gebrauchtwagen-welche-gewaehrleistung-besteht-wirklich
www.consumer.bz.it/sites/default/files/2018-02/Autokauf%20-%20Muster%20und%20Checkliste.pdf.


Sanierung und/oder Erdbebenbonus:
Direkter Rabatt auf den Rechnungsbetrag für Öko- und Erdbebenbonus

Mit der Verordnung der Agentur der Einnahmen vom 31. Juli 2019 ist die Bestimmung des Wachstumsdekrets (GD Nr. 34/2019) wirksam geworden, das es den Begünstigten von energetischen Sanierungsmaßnahmen (Öko-Bonus) und Maßnahmen zur Reduzierung des Erdbebenrisikos (Erdbebenbonus) ermöglicht, einen Rabatt direkt auf den Rechnungsbetrag des Lieferanten zu erhalten. Während die Begünstigung normalerweise innerhalb von zehn Jahren als Einkommenssteuerabzug oder -rückerstattung erfolgt, ist es jetzt möglich, beim Lieferanten (Handwerker oder Unternehmen) einen sofortigen Preisnachlass für die durchgeführten Arbeiten anzufragen.
Ein Beispiel, um das Prinzip zu verdeutlichen: Wenn der Verbraucher Maßnahmen für 1000 Euro durchführen lässt, für die ein Abzug von 50% vorgesehen ist, wird er nur 500 Euro bezahlen müssen. Der Restbetrag in Höhe des auf den Rechnungsbetrag gewährten Preisnachlasses wird vom Lieferanten eingebracht.
Für den Verbraucher ist diese Option sehr vorteilhaft, da er den gesamten Betrag der ihm zustehenden Abzüge sofort nutzen kann, während er diese nach der geltenden Bestimmung erst im Laufe von 10 Jahren zurückerlangen würde.
Die Höhe des angewandten Preisnachlasses entspricht also dem für die durchgeführten Arbeiten zustehenden Steuerabzug.
Wichtig: Die Option des „direkten Rabatts auf den Rechnungsbetrag“ ist nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Verbraucher und Lieferant vorliegt.

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