Stromausfall: Worauf habe ich Anrecht?

Aufgrund des starken Regens und der ausgiebigen Schneefälle kam es in der letzten Woche zu verbreiteten und andauernden Stromausfällen.

Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Entschädigung.

Eine automatische Entschädigung steht dann zu, wenn die eine Unterbrechung mehrere Stunden andauert. Die genaue Stundenanzahl hängt dabei von der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinde ab:

  • Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte (mehr als 50.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden
  • Gemeinden mit mittlerer Bevölkerungsdichte (mehr als 5.000 und weniger als 50.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden
  • Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden
    (reduziert sich ab 2020 auf 8 Stunden)

Sollte die Stromversorgung zwar wiederhergestellt werden, innerhalb einer Stunde ab dieser Wiederherstellung aber erneut ausfallen, so zählt der Ausfall als „nicht unterbrochen“ (d.h. man kann die Zeiträume zusammenzählen).
 

Wie hoch sind die automatischen Entschädigungen?

Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte mit einer Vertrags-Leistung bis zu 6 kW Anspruch auf eine Entschädigung von 30 €; für jede weiteren 4 Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 €, bis zu einem Maximalbetrag von 300 €.
 

Wie werden die Entschädigungen ausbezahlt?

Die Entschädigungen werden automatisch auf der nächstmöglichen Stromrechnung gutgeschrieben, maximal aber innerhalb von 6 Monaten (im Falle von einer Rechnungsstellung alle 4 Monate verlängert sich der maximale Zeitraum auf 8 Monate). KonsumentInnen müssen hier keine eigenen Ansuchen stellen. Abhängig von den genauen Umständen der Unterbrechung kommt entweder die Stomverteilergesellschaft oder der “Fondo Eventi Eccezionali” für die Kosten der Entschädigung auf.
 

Evakuierung

Falls eine öffentliche Behörde die Evakuierung der betreffenden Gemeinde anordnet, werden die Unterbrechungsdauern ausgesetzt.
 

Schadenersatz

Die automatische Entschädigung schließt einen möglichen Schadenersatz nicht aus, sofern dieser vom Zivilgesetzbuch vorgesehen ist. Ist aufgrund eines Stromausfalles ein Schaden entstanden, muss der/die Kunde/in eine Beschwerde entweder an den Stromanbieter oder direkt an den Stromverteiler richten. Diese sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort zu geben. Wird die Beschwerde nicht angenommen, kann in einem nächsten Schritt eine Schlichtung beantragt werden.
 

Geplante Unterbrechungen

Die Maximaldauer einer angekündigten Unterbrechung beläuft sich unabhängig von der Bevölkerungsdichte auf 8 Stunden. Sind diese erreicht, hat man ebenso Recht auf die oben beschriebenen automatischen Entschädigungen.
 

"Weiträumige" Unterbrechungen

So bezeichnet man verlängerte Unterbrechungen mit Ursprung im nationalen Übertragungsnetz, die mehr als 2 Millionen KundInnen betreffen. Für diese Unterbrechungen sind keine automatischen Entschädigungen geschuldet.

 

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