Mit 16.02.2020 ist nun doch das Gesetz zur so genannten „rca familiare“ in Kraft getreten (bis Freitag war die Rede einer Verschiebung um mehrere Wochen gewesen). Durch diese Neuregelung soll jedes Fahrzeug mit der besten Bonus-Malus-Klasse innerhalb der Familie (Familienbogen) versichert werden können, auch wenn es bereits versichert ist, und auch wenn es sich um einen anderen Fahrzeugtyp (Pkw, Motorrad, …) handelt. Einzige Voraussetzung ist, dass es in Bezug auf das zu versichernde Fahrzeug in den letzten 5 Jahren keinen Unfall mit ausschließlicher, Haupt- oder Teilschuld gab.
Die neue Bestimmung regelt die Bonus-Malus-Einstufung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und „verbessert“ in gewisser Weise die bereits bestehende Bersani-Regelung. Durch das Bersani-Gesetz galt bis dato, dass ein Zweit-Fahrzeug in die selbe B/M-Klasse des Erstfahrzeuges eingestuft werden kann. Zudem hatten Familienangehörige (selbe Familienbogen) bei Kauf eines Fahrzeuges Anrecht, dieses in der besten, bereits vorhandenen Bonus-Malus-Klasse zu versichern.
Diese Regelung konnte allerdings nur bei dann angewandt werden, wenn für ein Fahrzeug zum ersten Mal ein Kfz-Haftpflicht-Vertrag abgeschlossen wurde, und sie galt auch nicht „Fahrzeug-Typen“ übergreifend. Konkret bedeutete dies, dass bei einem bestehenden Autoversicherungsvertrag in der B/M-Klasse 1 ein LKW oder ein Motorrad nicht in der B/M-Klasse 1 versichert werden konnte; ein anderer, neu zu versichernder PKW hingegen schon.
Mit dem neuen Gesetz wurden diese Hürden desselben Fahrzeugtyps sowie jene des Erstabschlusses beseitigt. Ab in Kraft treten der neuen Bestimmung kann jeder bestehende Versicherungsvertrag neu eingestuft werden, vorausgesetzt, dass mit dem Fahrzeug in den letzten 5 Jahren keine Unfälle mit ausschließlicher, Haupt- oder Teilschuld verursacht worden sind.
Für die VerbraucherInnen bedeutet dies einen abzusehenden Preisvorteil, wobei aber zu bedenken ist, dass selbe Bonus-Malus-Klasse nicht gleich selbe Prämie ist, da die Prämien aufgrund mehrerer Faktoren berechnet werden.
Die neue Regelung könnte jedoch auch das Risiko mit sich bringen, dass die Prämien insgesamt steigen könnten. Das Bonus-Malus-System zielt darauf ab, unfallfreie FahrerInnen durch eine günstigere Klasse zu belohnen, und „UnfallverursacherInnen“ mit höheren Klassen zur Kasse zu bitten. Durch die neue Familien-KFZ-Haftpflicht fällt dieses Prinzip zum Teil flach, was in der Preispolitik der Gesellschaften seinen Niederschlag finden könnte. Umso wichtiger wird es daher für VerbraucherInnen, konsequent die Tarife zu vergleichen, um den für sie günstigsten Vertrag am Markt abschließen zu können.
Gemäß Medienberichten (vgl. „La Repubblica“, 16.02.2020) plant der Gesetzgeber jedoch noch eine „Tarierung“ der neuen Norm: sollte der Inhaber eines Fahrzeug anderen Typs einen Schaden von mehr als 5.000 Euro mit Schuld verursachen, kann er beim nächsten Vertragsabschluss um 5 Klassen „abgestuft“ werden. Zur geplanten Änderung, die ausschließlich jene Verträge betrifft, die von der „günstigeren“ Klasse profitiert haben, fehlen im Moment jedoch noch genauere Details.
Rechtsquellen: GvD 209/2005, Art. 134, Abs. 4-bis