Das Europäische Parlament sagt: „Nein zum illegalen Haustierhandel!“

Die Tipps der VZS für jene, die sich ein Haustier wünschen


Es ist nicht immer leicht, dem süßen Charme eines Hundewelpen oder eines Katzenbabys zu widerstehen! Kätzchen und Welpen auf der Suche nach einer Familie, die sie liebt, werden in Fachgeschäften, aber auch an Straßenecken und über soziale Netzwerke verkauft. Es ist bedauerlich, dass oft illegaler Handel dahinter steht, betrieben von kriminellen Banden auf der Suche nach schnellem Geld, die skrupellos möglichst viele Tiere, darunter auch kranke, verkaufen.

Einigen Schätzungen zufolge werden allein zwischen den EU-Ländern monatlich rund 46.000 Hunde gehandelt. Darüber hinaus missbrauchen einige kommerzielle Züchter die EU-Rechtsvorschriften (Verordnung Nr. 576/2013) über die „Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken“ um mit Welpen zu handeln. Viele Welpen, die auf diesem illegalen Markt als reine Waren mit Gewinnmargen behandelt werden, sterben während des Transports oder unmittelbar nach ihrer Ankunft am Zielort. Für die überlebenden Welpen beginnt dann eine neue Tortur. Oft werden sie krank, weil sie nicht geimpft wurden. Sie leiden oft an viraler Gastroenteritis, Staupe oder leicht übertragbaren Krankheiten, die oft tödlich verlaufen. Es gibt bereits Gesetze zum Schutz dieser Tiere, aber oft entziehen sich diese Transporte der Kontrollen.

Die Abgeordneten in Brüssel fordern ein verbindliches EU-System, das Folgendes umfasst: die Registrierung von Katzen und Hunden, eine EU-Regelung bezüglich großer gewerblicher Tierzuchtbetriebe, eine wachsamere Durchsetzung der bestehenden Gesetzgebung und härtere Strafen für diejenigen, die sich nicht daran halten. Des weiteren sind Informations- und Sensibilisierungskampagnen geplant, um die Menschen dazu zu ermutigen, ihre Haustiere zu adoptieren, anstatt sie zu kaufen.

Auf dem Staatsgebiet sind das Tierschutzgesetz (Gesetz Nr. 189 vom 20.07.04 gegen die Misshandlung von Tieren) und der Gesetzeserlass Nr. 532 vom 30.12.1993 zur Umsetzung einer EWG-Richtlinie über den Schutz von Tieren während des Transports in Kraft. In der Provinz Bozen sind die Tiere auch durch das Gesetz Nr. 9 vom 15.05.2000 geschützt, das später durch das Provinzgesetz Nr. 1 vom 12.02.2016 geändert wurde.

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat in einem kurzen Leitfaden, erhältlich in den Geschäftsanteilen, einige Tipps zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen, Hunde- oder Katzenbesitzer zu werden, ohne ungewollt den beklagenswerten illegalen Handel von Jungtieren zu unterstützen, und besser sicherzustellen, ein gesundes Tier gekauft zu haben, das Ihnen lange Zeit Freude bereiten kann.

 

like-512_0.png

like-512_0.png